CommNews Forum Home  

Zurück   CnC Foren > Verschiedenes > Off-Topic

Antworten
 
Themen-Optionen Thema bewerten Ansicht
  #1  
Alt 28-10-2004, 16:39
surfer7 surfer7 ist offline
Cabal

 
Registriert seit: Mar 2001
Beiträge: 2.060
surfer7 hat noch keine Bewertung oder ist auf 0
Style: vBulletin Default
So auch ich habe jetzt meine 2 Tägige "Aushebung" hinter mir.
Ich kann das ganze eigentlich nur befürworten. So ein bezahlter check-up ist voll ok. Man wird psycholigisch untersucht, das Blut wird untersucht, den allgemeinen zustand, EKG, usw. Ausserdem wird festgestellt ob man führungsfähig ist, wenn ja bekommt man eine "Kaderemfpehlung". Super sache. Dann gibts noch den Sport test, ist auch gut. Pendellauf, Weitsprung aus dem Stand, "Medizin"-Ball wurf (diese blauen, schweren Bälle), und 12 min lauf im Freien. Leider war es verdammt kalt, und es regnete sowie ein mässiger Wind blies. Das ganz nur mit kurzen Hosen und T-Shirt.
All diese Punkte werden beachtet. So stellt sich heraus ob man über haupt Militär tauglich ist, oder Zivilschutz Tauglich, oder gar ganz Untauglich.
Des weiteren erkennt man, welche Funktion man in der Armee ausführen kann. Z.B. über 300 "SportPunkte" ist man fähig für den Grenadir. Für en Informatik Pionier hingegen benötigt man eine Zivile Vorausbildung sowie eine gewisse Punktzahl beim Inteligenztest.
Mit dem "Leadership" Test wird eben festgestellt ob man sich für eine Kader Position eignet oder nicht. Also z.b ob nach Unteroffizier werden kann, oder nicht.

Zuerst fand ich das alles doof aber jetzt? Das Militär ist gar nicht so schlimm. Also seid keine angsthasen und stellt euch :-) Wer wirklich nicht ins Militär will kommt in den Zivilschutz.
Ich kenn ja nur das System in der Schweiz aber da sorgen die schon mit dem Aushebungsverfahren dass jeder seinen Job bekommt, sie berüksichtigen sogar die meisten wünsche!

Informatik Pionier ist wirklich was feines
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 28-03-2005, 19:22
Benutzerbild von Malte
Malte Malte ist offline
Kanes rechte Hand

 
Registriert seit: Oct 2002
Ort: Im schönen Sauerland
Beiträge: 6.386
Malte hat noch keine Bewertung oder ist auf 0
Malte eine Nachricht über ICQ schicken Malte eine Nachricht über AIM schicken Malte eine Nachricht über MSN schicken Malte eine Nachricht über Yahoo! schicken
OL Nick: BMuMuW, Arwen
Style: CnCForen Standard Style: Standard
kurz nochmal ne frage zum verständnis, wurd zwar eigentlich schon beantwortet,
aber ich will nochmal auf nummer sicher gehen...

wurde t2 gemustert und hab erstmal nicht gesagt das ich verweigern würde,
wenn ich eingezogen werden würde.(in der hoffnung ganz ohne durchzukommen)

wenn ich jetzt den bescheid bekommen sollte, dass ich eingegezogen werde
kann ich dann danach ohne weiteres verweigern und sagen, dass ich zivieldienst
machen will mit nem verweigerungsantrag ?

was muss ich da beachten bzw. anders machen, weil da wird ja mit sicherheit
der spruch kommen, "Warum haben sie das nich gleich gesagt ?"

Würd mich über nen par tipps bzw. links freuen, thx im vorraus
__________________
unterzeichnet
B M W

Elen síla lúmenn´omentiëlvo. I EsPaÑa & EsPaÑaS MuMus
Warum fallen wir ?
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 28-03-2005, 20:08
Benutzerbild von aCnCWoMeN
aCnCWoMeN aCnCWoMeN ist offline
Commandobot

 
Registriert seit: Mar 2002
Ort: SumpF (so wird GäMeUkELT)
Beiträge: 3.219
aCnCWoMeN hat noch keine Bewertung oder ist auf 0
aCnCWoMeN eine Nachricht über ICQ schicken aCnCWoMeN eine Nachricht über AIM schicken aCnCWoMeN eine Nachricht über MSN schicken aCnCWoMeN eine Nachricht über Yahoo! schicken aCnCWoMeN eine Nachricht über Skype schicken
OL Nick: B1gP3niS
Style: Yuri
Zitat:
Wieviele junge Leute würden ohne den Grundwehrdienst, nach der Schule, oder Ausbildung erst mal den netten Gang zum Arbeitsamt machen, weil sie keinen Job haben, keinen Studienplatz, keinen Ausbildungsplatz, usw. ...
Komisch.. aber für solche Situationen ist der Staat als Zahler für Arbeitslosengeld recht
sollte man dann nicht lieber durch qualiizierte politische maßnahmen (ok lachhaft in dland wo alle politiker nen stock im arsch haben aber ich meine theorethisch ) dafür sorgen das diese leute einen job, studienplatz, ausbildungsplatz ect bekommen ?

wenn du deine 9 monate bundeswehr absolvierst leistest du ja in dem sinne 0,0 produktives, kostest den staat aber wesentlich mehr geld als wenn du als arbeitsloser löcher in wände kuckst und danach haste dann wahrscheinlich trotzdem keinen job usw...
__________________

IcH biN EiNe fiNgErnAgELdrEcK freSSenDe H3roinHuRe uNd sO ziEmLicH dAs sTinKeNdstÖ

StücK sAmStag-mOrgEn-Sch3iSSe, wAs Mir iN di3sEm FoRuM bisHer unTeRgEkoMMen iSt :-/
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 28-03-2005, 21:32
KnallfroschXXL KnallfroschXXL ist offline
Tarnpanzerlehrling

 
Registriert seit: Nov 2003
Ort: Hagen
Beiträge: 934
KnallfroschXXL hat noch keine Bewertung oder ist auf 0
KnallfroschXXL eine Nachricht über ICQ schicken
Style: GLA
Ich versteh garnicht, was ihr habt? Die Ärzte beim Bund sind einfach spitze.

Bei mir war das so:

Ich bin T2 gemustert worden und einberufen worden. Dann hab ich mir in der ersten Woche ne "dumme" verletzung zugezogen, war in 2 Krankenhäusern und die Ärzte da haben echt alles versucht, mich auszumustern. Das hat aber auch nicht gereicht, und dann hat mich eine Sanitäterin (ich glaube sogar, das war die Cheffin da) zum Psychodoc geschickt, und dem hab ich dann gesagt, das ich keinen Sinn da drin sehe, weiter bei der Bundeswehr zu sein, da ich sowieso die Grundausbildung nicht schaffen werde, mit meiner Verletzung (hab mir das knie verdreht) und ich doch viel besser Studieren gehen sollte.
Der hat das dann so gedreht, das ich ausgemustert werden konnte, und vor nem Monat oder so hab ich dann den Brief bekommen, das sie mich nicht mehr benötigen

Alles in allem hab ich mir daurch nen Jahr gespart, weil ich ja auch keinen Zivildienst machen musste
__________________
Künstliche Intelligenz ist leichter zu ertragen als natürliche Dummheit
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 28-03-2005, 21:36
Benutzerbild von EEBKiller
EEBKiller EEBKiller ist offline
Moderator

 
Registriert seit: May 2002
Ort: Irgendwo in Bayern
Beiträge: 8.989
EEBKiller hat noch keine Bewertung oder ist auf 0
OL Nick: EEBKiller
Zwecks Bund:

Ich bin relativ Sicher, dass se mich aufgegeben haben, weil:

Für den 1. April einberufen zu werden ist unmöglich, wäre sehr Kurzfristig ...
Für den 1. Oktober geht es auch nicht mehr, da bin ich schon 23.
Und 1. Juli glaub ich kaum, da se mich ja (theoretisch) schon ab April hätten haben können.

Also kann ich ziemlich sicher sein, dass ich von dem Verein so schnell nix mehr höre
__________________

Raubkopierer, IT-Experten und E-Gamer in den Knast !!!
Kinderschänder, Sexualstraftäter, Bankräuber und Mörder in die Gesellschaft reintegrieren,
wir brauchen Platz für Computer-Kriminelle in den Gefängnissen !!!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 28-03-2005, 23:11
Benutzerbild von Aschante
Aschante Aschante ist offline
Super Moderator

 
Registriert seit: Jan 2002
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 4.701
Aschante ist ein...
Aschante eine Nachricht über ICQ schicken
OL Nick: Aschante
Zitat:
Zitat von LMuMui
kurz nochmal ne frage zum verständnis, wurd zwar eigentlich schon beantwortet,
aber ich will nochmal auf nummer sicher gehen...

wurde t2 gemustert und hab erstmal nicht gesagt das ich verweigern würde,
wenn ich eingezogen werden würde.(in der hoffnung ganz ohne durchzukommen)

wenn ich jetzt den bescheid bekommen sollte, dass ich eingegezogen werde
kann ich dann danach ohne weiteres verweigern und sagen, dass ich zivieldienst
machen will mit nem verweigerungsantrag ?

was muss ich da beachten bzw. anders machen, weil da wird ja mit sicherheit
der spruch kommen, "Warum haben sie das nich gleich gesagt ?"

Würd mich über nen par tipps bzw. links freuen, thx im vorraus
Verweigern kannst Du wann Du willst. Sprich auch erst in dem Moment, in dem Du einen Einberufungsbescheid in der Hand hast.
Der Nachteil an der Geschichte:
Der Antrag zum KdV, entbindet Dich nicht davon, zum Dienst in der Truppe zu erscheinen. Bleibst Du dennoch der Truppe fern, so gilst Du als Fahnenflüchtig und wirst entweder via Feldjäger oder via Polizei abgeholt. (Ab dem 3. Tag des nicht erscheinens zum Dienst.)
Wenn Du pokern möchtest, dann tu das... nur überlege Dir sehr gut welche Konsequenzen Dein Handeln haben wird. (Fahnenflucht landet im normalen Fall vor einem Gericht.. nur wenn Du äusserst nette Vorgesetzte hast, bleibt es bei einer einfachen Disziplinarmaßnahme.)
Zitat:
Zitat von aCnCWoMeN
sollte man dann nicht lieber durch qualiizierte politische maßnahmen (ok lachhaft in dland wo alle politiker nen stock im arsch haben aber ich meine theorethisch ) dafür sorgen das diese leute einen job, studienplatz, ausbildungsplatz ect bekommen ?

wenn du deine 9 monate bundeswehr absolvierst leistest du ja in dem sinne 0,0 produktives, kostest den staat aber wesentlich mehr geld als wenn du als arbeitsloser löcher in wände kuckst und danach haste dann wahrscheinlich trotzdem keinen job usw...
Hmmm... grundsätzlich bleibt doch erst mal zu klären, ob wir in D-Land eine Privatarmee haben oder ob es ein staatliches Organ ist von dem wir hier reden.
Danach überlegen wir weiter, welche philosophischen und gesellschaftlichen Hintergründe es gibt, dass der Wehrdienst existiert... die politischen Gründe und so weiter bedenken wir gleich mit und dann philosophieren wir weiter über die Aussage, ob man wirklich 0,0 produktives beim Bund oder Zivildienst tut.
Über politische Hintergründe debattieren wir erst ganz zum Schluß, weil das Beste wollen wir uns doch für den Schluß aufheben oder nicht? Ich meine das bezogen auf die Frage der Beschaffung von Arbeitsplätzen, Studienplätzen und Ausbildungsplätzen.
__________________
Zitat:
Wenn ich mal alt bin, schreibe ich keine Memoiren... ich veröffentlich einfach meine History...
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 29-03-2005, 08:29
Benutzerbild von Malte
Malte Malte ist offline
Kanes rechte Hand

 
Registriert seit: Oct 2002
Ort: Im schönen Sauerland
Beiträge: 6.386
Malte hat noch keine Bewertung oder ist auf 0
Malte eine Nachricht über ICQ schicken Malte eine Nachricht über AIM schicken Malte eine Nachricht über MSN schicken Malte eine Nachricht über Yahoo! schicken
OL Nick: BMuMuW, Arwen
Style: CnCForen Standard Style: Standard
hm, also doch besser jetzt antrag stellen..

hab mal was nachgelesen, die hier schildern das ganze eher locker, kA
was ich davon halten soll:


Zitat:
Benachrichtigung über die bevorstehende Einberufung

Das ist der Zeitpunkt, an dem man sagen kann, dass im Kreiswehrersatzamt entschieden wurde, eine bestimmte Person einzuberufen. Nun ist geklärt, dass man zu den gut 50 % gehört, die dienen sollen. Wer nun verweigert, weiß, dass er den Zivildienst als Ersatz für einen Wehrdienst leistet. Nun sollte man mit dem Kriegsdienstverweigerungsantrag nicht mehr warten.

Doch halt. Bevor man den Kriegsdienstverweigerungsantrag stellt, sollte man prüfen, ob nicht andere Gründe gegen eine Einberufung sprechen (Tauglichkeit, Unabkömmlichkeit im Betrieb, Familiensituation, Ausbildung, usw.). Am besten klärt man erste Fragen über unsere Hotline.

Gibt es solche Gründe nicht, dann sollte der KDV-Antrag sofort gestellt werden. Es reicht zunächst der Antrag selbst, der nur aus einem Satz besteht: „Ich verweigere den Kriegsdienst mit der Waffe unter Berufung auf Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes." Natürlich sind in dem Schreiben auch Name und Anschrift, die Personenkennziffer, das Tagesdatum anzugeben und die Unterschrift darf nicht fehlen. Den Antrag kann man persönlich beim Kreiswehrersatzamt abgeben, als Einschreiben per Post schicken oder per Fax übermitteln.

Es gibt drei Arten von Benachrichtigungen, mit denen die Bundeswehr die Einberufung zum Grundwehrdienst ankündigen kann:

Unproblematisch ist das so genannte Begrüßungsschreiben von einzelnen Marineeinheiten und manchen Kasernen. Sie sind eine Freundlichkeit für diejenigen, die gerne dienen wollen, und ein wichtiger Hinweis für die, die verweigern wollen. Rechtlich haben sie keine Bedeutung.

Weiter gibt es die Ankündigung der Heranziehung zum Grundwehrdienst vom Kreiswehrersatzamt, mit der mitgeteilt wird, dass eine Einberufung zu einem bestimmten Termin vorgesehen ist und gefragt wird, ob etwas gegen die Einberufung spricht (Tauglichkeit, Ausbildung etc.). Auch diese Ankündigungen haben für den Zeitpunkt des KDV-Antrags keine rechtliche Bedeutung. Wer unmittelbar nach Zugang dieser Ankündigung einen KDV-Antrag stellt, wird nicht anders behandelt als derjenige, der vor, bei oder unmittelbar nach der Musterung verweigert hat.

Als dritte Art der Vorinformation gibt es die Ankündigung einer kurzfristigen Einberufung als Ersatz für Ausfälle. In diesem Schreiben wird mitgeteilt, dass man als Ersatz für möglicherweise ausfallende Wehrpflichtige kurzfristig einberufen werden kann. Sollte das nicht nötig sein, soll man zu dem folgenden regulären Einberufungstermin gezogen werden.

Achtung! Der Zugang dieser Ankündigung der kurzfristigen Einberufung hat auch eine rechtliche Folge. Ein danach gestellter Kriegsdienstverweigerungsantrag hindert - rechtlich gesehen - nicht mehr die endgültige Einberufung zum Grundwehrdienst. In der Praxis wird aber fast immer rechtzeitig über den KDV-Antrag entschieden. Wer die Ankündigung einer kurzfristigen Einberufung als Ersatz für Ausfälle erhalten hat, sollte sich sofort über unsere Hotline nach weiteren Details erkundigen.

Wenn man diese Ausfallsbenachrichtigung erhalten hat, kann man sofort seinen KDV-Antrag stellen. Was wichtig ist, wird in den nächsten Absätzen beschrieben. Es gilt alles ähnlich wie bei Erhalt eines Einberufungsbescheides.

Manchmal mit Ankündigung, meistens aber ohne Ankündigung kommt der

Einberufungsbescheid zum Grundwehrdienst

Wer den Einberufungsbescheid bekommt, hat keinen Grund mehr, mit dem Kriegsdienstverweigerungsantrag zu warten. Nun steht endgültig fest, dass er zu der Hälfte der deutschen Männer gehört, die noch dienen soll. Nun gilt es, sofort den Kriegsdienstverweigerungsantrag persönlich beim Kreiswehrersatzamt vorbei zu bringen (möglichst) oder zu faxen. Das hat folgenden Grund:

Wenn der Einberufungsbescheid (oder die Benachrichtigung, dass man als Ersatz für Ausfälle kurzfristig einberufen werden soll) kommt und der Wehrpflichtige schnell ist, kann er - obwohl er den Einberufungsbescheid oder die Ausfallsbenachrichtigung schon in Händen hält - in vielen Fällen dennoch erreichen, dass sein KDV-Antrag aufschiebende Wirkung gegenüber der Einberufung zur Bundeswehr hat.

Wie kommt das?

Der Einberufungsbescheid kommt normalerweise als Einschreiben. Diese gelten erst mit Ablauf des dritten Tages nach Aufgabe zur Post als zugestellt (es gelten alle Tage, also auch Sonn- und Feiertage). Das gilt auch für normale Briefe - so wird die Ausfallsbenachrichtigung verschickt. Entscheidend ist nicht das Datum, das das Kreiswehrersatzamt auf den Einberufungsbescheid geschrieben hat, sondern das Datum des Poststempels auf dem Briefumschlag. Wird der Einberufungsbescheid zum Beispiel am Montag zur Post gegeben, gilt er rechtlich mit Ablauf des Donnerstags, also Donnerstagnacht um 24 Uhr, als zugestellt. Das gilt selbst dann, wenn der Einberufungsbescheid schon am Dienstag ankommt - und das wird die Regel sein. Wird ein Kriegsdienstverweigerungsantrag in diesem Fall bis Donnerstag um 24.00 Uhr beim Kreiswehrersatzamt persönlich übergeben (am besten in den Dienststunden des Kreiswehrersatzamtes am Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag, notfalls auch mit Zeugen in den Briefkasten des Amtes einwerfen), ist dieser KDV-Antrag gestellt, bevor der Einberufungsbescheid (theoretisch - und damit rechtlich gesehen) als zugestellt gilt. Man kann den KDV-Antrag auch per Fax senden. Wichtig ist dann, das Sendeprotokoll aufzubewahren. Wer irgend kann, sollte aber den KDV-Antrag persönlich im Kreiswehrersatzamt abgeben. Vorsicht: Wenn der KDV-Antrag per Brief oder Einschreiben geschickt wird, liegt es an der Post, ob dieser Brief noch rechtzeitig ankommt. Darauf kann und sollte man sich nicht verlassen.

Der sofort gestellte Kriegsdienstverweigerungsantrag wird vom Kreiswehrersatzamt an das Bundesamt für den Zivildienst weitergeleitet und der Einberufungsbescheid aufgehoben. Beides wird einem schriftlich bestätigt. Sollte das nicht automatisch passieren, kann man gegen den Einberufungsbescheid innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Da rechtlich alles eindeutig ist (der Zustellungszeitpunkt von Einschreiben ist in § 4 Verwaltungszustellungsgesetz, der von Briefen in § 41 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt), wird dann der Einberufungsbescheid aufgehoben. Und schon darf man wieder keine Kaserne von innen ansehen - jedenfalls nicht als Soldat.

Wenn man nicht ganz so schnell ist und den KDV-Antrag nicht innerhalb der drei Tage stellen kann, ist das kein großes Problem. Das KDV-Verfahren wird trotzdem mit großer Wahrscheinlichkeit vor dem vorgesehenen Dienstantritt bei der Bundeswehr abgeschlossen sein, der „Soldatenrock" muss nicht angezogen und „Jawoll, Herr Wiesenwebel" nie gesagt werden. Der Einberufungsbescheid bleibt zwar bestehen, das KDV-Verfahren wird aber zügig und noch vor Dienstantritt abgewickelt. Es kommt in diesem Fall darauf an, Lebenslauf und Begründung ganz schnell nachzureichen, damit der KDV-Antrag vollständig ist und entschieden werden kann.

Insgesamt gilt: Sofort den KDV-Antrag stellen - zunächst reicht der Satz: „Ich verweigere den Kriegsdienst mit der Waffe unter Berufung auf Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes." Natürlich sind in dem Schreiben auch Name und Anschrift, die Personenkennziffer, das Tagesdatum anzugeben und die Unterschrift darf nicht fehlen. Den Antrag sollte man persönlich beim Kreiswehrersatzamt abgeben und sich gleich den Eingang mit Datum und Uhrzeit quittieren lassen. Alles Wichtige zum KDV-Antrag erfahren Sie über unsere Internetseite www.Zentralstelle-KDV.de.

Nach der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erfolgt die Einplanung für den

Zivildienst
__________________
unterzeichnet
B M W

Elen síla lúmenn´omentiëlvo. I EsPaÑa & EsPaÑaS MuMus
Warum fallen wir ?

Geändert von Malte (29-03-2005 um 08:57 Uhr).
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 29-03-2005, 08:58
Benutzerbild von UrielTheFallen
UrielTheFallen UrielTheFallen ist offline
Buzzer

 
Registriert seit: Mar 2005
Ort: Würzburg
Beiträge: 52
UrielTheFallen hat noch keine Bewertung oder ist auf 0
UrielTheFallen eine Nachricht über AIM schicken
Style: CnCForen Standard Style: Standard
Ich wurde auch mit T2 gemustert, "wollen Sie zur Bundeswehr oder verweigern?" "Bundeswehr!"

Nach der Musterung hab ich dann meine Verweigerung geschrieben, wurde prompt anerkannt (Mal schön was mit Moral und der Willenslosigkeit im Krieg für Machtmonople erwähnt, was meiner Meinung nach auch stimmt *g*)

Daraufhin Zivistelle gesucht, hab dann in einer Jugendherberge angefangen, bekam die ersten 3 Monate 340 €, 4-6 360 € und die letzten 4 Monate dann schließlich 380€.

Hat gelangt, war gut, hab meinen Dienst an der Menschheit geleistet (wobei ich momentan wieder sozial tätgi bin in einem Pflegeheim) und habs hinter mich gebracht.

Im Endeffekt ist es egeal was du machst, es komtm darauf an wo du hinkommst.
Denn es herrscht Dienstgleichheit, Zivi und Wehrdienst dürfen sich nicht unterscheiden, ausgenommen der Dauer (Zivi 1 Monat länger).

Grüße, Uriel

P.s: Zivi und Bund sind meist auch gelichermaßen lustig, gsoffen wird überall
__________________
-------
"Manche sagen das Zerstörung keinen Spaß macht.
Weißt du was?
Sie sind alle tot..."
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 29-03-2005, 09:02
Benutzerbild von Malte
Malte Malte ist offline
Kanes rechte Hand

 
Registriert seit: Oct 2002
Ort: Im schönen Sauerland
Beiträge: 6.386
Malte hat noch keine Bewertung oder ist auf 0
Malte eine Nachricht über ICQ schicken Malte eine Nachricht über AIM schicken Malte eine Nachricht über MSN schicken Malte eine Nachricht über Yahoo! schicken
OL Nick: BMuMuW, Arwen
Style: CnCForen Standard Style: Standard
also ne zivi stelle hätte ich bei der caritas, bin halt nur unsicher ob ich
das verweigerungsschreiben schon stellen soll bevor sie sich wegen einzug
melden oder halt danach, hab da jetzt ziemlich kontroverse meinungen gehört.

wenns danach auch problemlos is würd ich pokern, aber wenn man danach noch
irgendwelche schwierigkeiten bekommt schick ich besser davor ab.
__________________
unterzeichnet
B M W

Elen síla lúmenn´omentiëlvo. I EsPaÑa & EsPaÑaS MuMus
Warum fallen wir ?
Mit Zitat antworten
Antworten

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:53 Uhr.


Powered by vBulletin Version 3.7.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS

Affiliates
United Forum GetBoinKeD cnc.onlinewelten.de