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  #1  
Alt 12-10-2004, 12:54
Naos Naos ist offline
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Zitat:
Zitat von Sven
Naos, wenn du Schäden an der Wohnung hast (direkt die Wohnung betreffend oder sich unmittelbar auf deine Wohnverhältnisse auswirkend - also nicht eine nicht schließende Haustüre - wohl aber eine Beeinträchtigung der Wärme in deiner Wohnung durch ein kaputtes Fenster im Hausflur)
eine nicht schließende haustüre trägt doch intensiv zur nicht hergestellten sicherheit eines haushaltes bei, meint ihr nicht? die türe ist quasi tag und nacht unten offen. da kann mal eben einer in den hof ein fahrrad klauen oder in den keller sich da was krallen oder eben in eine wohnung einbrechen: die türen sind nciht gerade schwer.
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  #2  
Alt 12-10-2004, 12:59
Benutzerbild von Sven
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Ändert aber, so weit ich weiß, nichts daran daß du deswegen die Miete nicht kürzen kannst.
Aber lass dich beraten...
__________________
Zitat:
Wir sind im Augenblick dabei, zu prüfen, ob es im öffentlichen Interesse liegt, ihnen mitzuteilen, ob wir die Informationen haben, die Sie erbitten, und ob es, sollte das der Fall sein, im öffentlichen Interesse liegt, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen.
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  #3  
Alt 12-10-2004, 13:00
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Ich würde mich erkundigen ob die von Rap vorgeschlagene Vorgehensweise legal ist in Deutschland.
Dann Tust du das, solange der Vermieter sein Geld bekommt wird kaum viel passieren, weshalb auch? Er kriegt sein Geld, somit ist für ihn die Welt in Ordnung.
__________________
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  #4  
Alt 12-10-2004, 22:42
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Ich muss einfach zum Mieterbund. Das is mal klar. Alles andere ist blödsinn.

Danke allen für die Tipps
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  #5  
Alt 12-10-2004, 22:59
Benutzerbild von Germane45
Germane45 Germane45 ist offline
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Da der Vermieter ja wohl ein "Schweinepriester" ist, erkundige dich auch gleich mal, was du bei der nächsten Nebenkostenabrechnung machen kannst.

Da wird der Vermieter dich doch bestimmt auch versuchen abzuledern.
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  #6  
Alt 13-10-2004, 09:56
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gigant011 gigant011 ist offline
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Zitat:
Zitat von Naos
eine nicht schließende haustüre trägt doch intensiv zur nicht hergestellten sicherheit eines haushaltes bei, meint ihr nicht? die türe ist quasi tag und nacht unten offen. da kann mal eben einer in den hof ein fahrrad klauen oder in den keller sich da was krallen oder eben in eine wohnung einbrechen: die türen sind nciht gerade schwer.

Wo wohnst du nochmal? c(^^,)o

Nein mal im Ernst mach mit dem Mieterscutzbund hinne. Denn wegen deiner Haustür das ist auch son Ding du kannst dir ein Angebot machen lassen von ner Firma wat die Rep kostet. das reichst du dann beim Vermieter ein und bringt er kein anderes angebot so kannst du das auf seine kosten Reppen lassen.

Aber wie gesagt einige sachen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich deswegen geht zum Mieterschutzbund.

Schönen Tag wünsch ich allen!
__________________
Mfg
GigaNT011

Lebet lang und in Frieden!!!
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  #7  
Alt 28-12-2005, 18:40
Benutzerbild von aD4rkB0rg
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Commandobot

 
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Betriebskostenabrechnung!

Was darf alles in die Betriebskostenabrechnung?

Ich wohne seit 1.10.2004 bei einer Privatperson in einem Haus zur Miete, wo noch 2 andere Mietparteien und der Vermieter selbst wohnt. Heute bekam ich die erste Betriebskostenabrechng und staunte nicht schlecht, was da alles zu bezahlen sein soll:
-Wasser- und Kanalgebühren
-Abwasser
-Wartung Klärgrube? (nicht nötig, da Abwasser vom Klärwerk geklärt wird)
-Strom Klärgrube? (nicht nötig, da Abwasser vom Klärwerk geklärt wird)
-Niederschlagswasser?
-Müllabfuhr
-Treppenlichtstrom
-KabelTV? (würde ich mich selbst biller anmelden)
-Haftpflichversicherung? (bin selbst ausreichend versichert)
-Grundsteuer? (was geht mich seine Grunsteuer für das Haus an? ich zahle Miete)
-Warmwasseraufbereitung
-Heizkosten


Die Punkte ,die ich mit einem Fragezeichen versehen habe, sehe ich nicht ein, zu bezahlen! Ich bitte hiermit um Hilfe , von Usern, die sich mit Mietrecht ein wenig auskennen! Danke im vorraus für eure Bemühungen, mir zu helfen!


Gruß Marco!
__________________
Zitat:
Zitat von Zockergod Beitrag anzeigen
also bei mir haben sich schon öfter leute beschwert darüber, dass ich früh angegriffen hab, aber ich denk mir dann immer auch wenn wir ein 1std no rush game zocken gibt es auch einen einlauf nur mit dem unterschied, dass ich bei der andern variante 57min spare.
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  #8  
Alt 28-12-2005, 19:35
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du hast ja sicherlich einen Mietvertrag. Dort sollten alle Punkt drinstehen, für welche Du zu bezahlen hast. Wenn dann irgend was drauf ist, was da nicht erwähnt wurde, musst Du es schlicht auch nicht zahlen, da es kein Bestandteil des Vertrages ist.

Auch muss dir der Vermieter auf Wunsche Einsicht geben, wie die Detailrechnungen für ihn aussehen - dies muss er belegen können, ansonsten darf er auch hier Dir keine Kosten aufhalsen.

Das sind meine Mieterfahrungen in der Schweiz - vielleicht sieht es aber in Deutschland anders aus?!?
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  #9  
Alt 28-12-2005, 20:20
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ich würde von Beschädigungen etc Fotos machen, festhalten wann und was da mal repariert worden sein soll (falls das nicht ausreichend ist), mietvertrag etc und zum mieterschutzbund und das da gleich übergeben, die können dir dann ja sagen um wieviel % du miete kürzen darfst etc.

Ob dieses Sperrkonto von rap rechtlich so ok ist bezweifel ich, das kann ich auch als mietkürzung von 100% auslegen und du gerätst in zahlungsverzug weil der vermieter ja überhaupt kein geld mehr bekommt, würd ich nicht machen.
Ausserdem zahlst du ja dann insgesamt auch 100% der Miete, da hast ja auch nix von, Wenn ich aufgrund von Schäden die Miete kürze brauch man doch die Kürzung auch bei Behebung nicht nachzahlen oder?
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  #10  
Alt 29-12-2005, 06:07
Benutzerbild von AMD-Powered
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Zitat:
Zitat von aD4rkB0rg
Was darf alles in die Betriebskostenabrechnung?
-Wartung Klärgrube? (nicht nötig, da Abwasser vom Klärwerk geklärt wird)
-Strom Klärgrube? (nicht nötig, da Abwasser vom Klärwerk geklärt wird)
Das siehst du falsch, es sind umlegbare Kosten, wenn das Haus nicht direkt an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen ist. Beides darf anteilig auf die Mieter umgelegt und abgerechnet werden.

Zitat:
-Niederschlagswasser?
Auch Oberflächenwasser genannt muß von dir anteilig getragen werden.

Zitat:
-KabelTV? (würde ich mich selbst biller anmelden)
Dein Vermieter hat das alleinige Recht zu bestimmen mit wem er den Kabelanschlußvertrag schliesst, du kannst und darfst nicht einfach einen anderen aussuchen. Vorschlag: Wenn möglich mit dem Vermieter/in diesbezüglich sprechen und ihn/sie darau hinweisen das es günstigere Anbieter gibt. Es kann aber auch gut sein das dein Vermieter noch einen langen Vertrag mit dem jetzigen Anbieter hat. Alternativ eine Umstellung auf eine Sat-Anlage.
Zitat:
-Haftpflichversicherung? (bin selbst ausreichend versichert)
Ist ja schön und gut das du ausreichend versichert bist, aber deine Haftpflicht kommt nicht für Unfälle, etc. auf welche z.B. im Treppenhaus passieren könnten. Darf somit auch umgelegt werden.
Zitat:
-Grundsteuer? (was geht mich seine Grunsteuer für das Haus an? ich zahle Miete)
Ich glaube dir fehlen noch ein paar Grundlagen über Miete. Oder? Schau mal hier nach.
Deine zu zahlende Miete wird daher auch in die Warm- und Kaltmiete unterschieden, die Kaltmiete geht ganz und nur zum Vermieter, er tilgt und investiert davon z.B. Darlehen, Baukosten, Instandhaltung, Wertsteigerungen usw. ein mehr oder weniger großer Teil bleibt für ihn selbst.

Fazit: Alle oben aufgeführten Posten sind von dir anteilig zu zahlen.
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Gruß AMD-Powered
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  #11  
Alt 29-12-2005, 10:05
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Bisher habe ich in einer Werkswohnung meiner Firma zur Miete gewohnt! Da gabs nur ein Festpreis! Sogar Strom war drinn! [45qm für 225€] Andere Nebenkosten gabs nie!
__________________
Zitat:
Zitat von Zockergod Beitrag anzeigen
also bei mir haben sich schon öfter leute beschwert darüber, dass ich früh angegriffen hab, aber ich denk mir dann immer auch wenn wir ein 1std no rush game zocken gibt es auch einen einlauf nur mit dem unterschied, dass ich bei der andern variante 57min spare.
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  #12  
Alt 29-12-2005, 10:19
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Ist ja kein Problem, aber das Umlegen der Nebenkosten ist fast immer Standard, Außnahmen wie eine Werkswohnung oder Sonderregelungen sind sehr selten.

Aber sei froh das in deiner Nebenkostenabrechnung (welche das normale darstellt) nicht noch andere Positionen drin sind, welche je nach Gegebenheiten auch auf den/die Mieter/in umgelegt werden dürften.

Hast du auch zum Gegenrechnen alle Duplikate der Original Rechnungen bekommen?
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Gruß AMD-Powered
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  #13  
Alt 29-12-2005, 13:30
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Ich werde auf die Duplikate der Originalrechnungen bestehen! Danke für die Infos!
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also bei mir haben sich schon öfter leute beschwert darüber, dass ich früh angegriffen hab, aber ich denk mir dann immer auch wenn wir ein 1std no rush game zocken gibt es auch einen einlauf nur mit dem unterschied, dass ich bei der andern variante 57min spare.
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