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#1
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#2
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Ändert aber, so weit ich weiß, nichts daran daß du deswegen die Miete nicht kürzen kannst.
Aber lass dich beraten... ![]()
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#3
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Ich würde mich erkundigen ob die von Rap vorgeschlagene Vorgehensweise legal ist in Deutschland.
Dann Tust du das, solange der Vermieter sein Geld bekommt wird kaum viel passieren, weshalb auch? Er kriegt sein Geld, somit ist für ihn die Welt in Ordnung. |
#4
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Ich muss einfach zum Mieterbund. Das is mal klar. Alles andere ist blödsinn.
Danke allen für die Tipps ![]() |
#5
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Da der Vermieter ja wohl ein "Schweinepriester" ist, erkundige dich auch gleich mal, was du bei der nächsten Nebenkostenabrechnung machen kannst.
Da wird der Vermieter dich doch bestimmt auch versuchen abzuledern. |
#6
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Wo wohnst du nochmal? c(^^,)o Nein mal im Ernst mach mit dem Mieterscutzbund hinne. Denn wegen deiner Haustür das ist auch son Ding du kannst dir ein Angebot machen lassen von ner Firma wat die Rep kostet. das reichst du dann beim Vermieter ein und bringt er kein anderes angebot so kannst du das auf seine kosten Reppen lassen. Aber wie gesagt einige sachen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich deswegen geht zum Mieterschutzbund. Schönen Tag wünsch ich allen!
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Mfg GigaNT011 Lebet lang und in Frieden!!! |
#7
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Betriebskostenabrechnung!
Was darf alles in die Betriebskostenabrechnung?
Ich wohne seit 1.10.2004 bei einer Privatperson in einem Haus zur Miete, wo noch 2 andere Mietparteien und der Vermieter selbst wohnt. Heute bekam ich die erste Betriebskostenabrechng und staunte nicht schlecht, was da alles zu bezahlen sein soll: -Wasser- und Kanalgebühren -Abwasser -Wartung Klärgrube? (nicht nötig, da Abwasser vom Klärwerk geklärt wird) -Strom Klärgrube? (nicht nötig, da Abwasser vom Klärwerk geklärt wird) -Niederschlagswasser? -Müllabfuhr -Treppenlichtstrom -KabelTV? (würde ich mich selbst biller anmelden) -Haftpflichversicherung? (bin selbst ausreichend versichert) -Grundsteuer? (was geht mich seine Grunsteuer für das Haus an? ich zahle Miete) -Warmwasseraufbereitung -Heizkosten Die Punkte ,die ich mit einem Fragezeichen versehen habe, sehe ich nicht ein, zu bezahlen! Ich bitte hiermit um Hilfe , von Usern, die sich mit Mietrecht ein wenig auskennen! Danke im vorraus für eure Bemühungen, mir zu helfen! Gruß Marco!
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#8
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du hast ja sicherlich einen Mietvertrag. Dort sollten alle Punkt drinstehen, für welche Du zu bezahlen hast. Wenn dann irgend was drauf ist, was da nicht erwähnt wurde, musst Du es schlicht auch nicht zahlen, da es kein Bestandteil des Vertrages ist.
Auch muss dir der Vermieter auf Wunsche Einsicht geben, wie die Detailrechnungen für ihn aussehen - dies muss er belegen können, ansonsten darf er auch hier Dir keine Kosten aufhalsen. Das sind meine Mieterfahrungen in der Schweiz - vielleicht sieht es aber in Deutschland anders aus?!? ![]() |
#9
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ich würde von Beschädigungen etc Fotos machen, festhalten wann und was da mal repariert worden sein soll (falls das nicht ausreichend ist), mietvertrag etc und zum mieterschutzbund und das da gleich übergeben, die können dir dann ja sagen um wieviel % du miete kürzen darfst etc.
Ob dieses Sperrkonto von rap rechtlich so ok ist bezweifel ich, das kann ich auch als mietkürzung von 100% auslegen und du gerätst in zahlungsverzug weil der vermieter ja überhaupt kein geld mehr bekommt, würd ich nicht machen. Ausserdem zahlst du ja dann insgesamt auch 100% der Miete, da hast ja auch nix von, Wenn ich aufgrund von Schäden die Miete kürze brauch man doch die Kürzung auch bei Behebung nicht nachzahlen oder? |
#10
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Deine zu zahlende Miete wird daher auch in die Warm- und Kaltmiete unterschieden, die Kaltmiete geht ganz und nur zum Vermieter, er tilgt und investiert davon z.B. Darlehen, Baukosten, Instandhaltung, Wertsteigerungen usw. ein mehr oder weniger großer Teil bleibt für ihn selbst. Fazit: Alle oben aufgeführten Posten sind von dir anteilig zu zahlen.
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Gruß AMD-Powered |
#11
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Bisher habe ich in einer Werkswohnung meiner Firma zur Miete gewohnt! Da gabs nur ein Festpreis! Sogar Strom war drinn! [45qm für 225€] Andere Nebenkosten gabs nie!
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#12
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Ist ja kein Problem, aber das Umlegen der Nebenkosten ist fast immer Standard, Außnahmen wie eine Werkswohnung oder Sonderregelungen sind sehr selten.
Aber sei froh das in deiner Nebenkostenabrechnung (welche das normale darstellt) nicht noch andere Positionen drin sind, welche je nach Gegebenheiten auch auf den/die Mieter/in umgelegt werden dürften. Hast du auch zum Gegenrechnen alle Duplikate der Original Rechnungen bekommen?
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Gruß AMD-Powered |
#13
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Ich werde auf die Duplikate der Originalrechnungen bestehen! Danke für die Infos!
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