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#1
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Ist es eine Firma oder eine Privat Person, die Dir die Wohnung vermietet?
Edit, Wichtig ist noch, ist es ein Einzeil Haus, also Lebst nur Du da, oder sind noch andere Mieter dort? Geändert von chevyblaz (11-10-2004 um 21:00 Uhr). |
#2
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Wir überweisen das Geld einer Hausverwaltung, also keiner Privatperson. Der Eigentümer selbst hat aber um die Ecke eine Firma, die machen die Reperaturen alle selbst! ....das ist ein Pfuscherladen kann ich euch sagen! ...wie gesagt, alles nur halbswegs repariert und dann nciht mehr gemeldet.
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#3
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Ich kann Dir nur etwas Helfen, wenn überhaupt, aber ich weiß es, weil Meine Eltern
mehrere Wohnungen Vermieten, allerdings in der Schweiz. Rechtlich gesehen, sind wir verpflichtet die Wohnungen bewohnbar zuhalten (aber das kann viel Heißen). Wichtig ist, wer hat den Schaden verursacht, wenn bei uns ein Mieter einen Schaden verursacht, dann muss er das selber Zahlen, bzw. seine Versicherung wenn er eine hat. Ist der Schaden durch Dritte Verursacht, dann Zahlt da in der Regel der Vermieter, und setzt es von seiner Versicherung ab, sofern er eine hat. Ist der Schaden Durch das Alter des Gebäudes verursacht, dann muss es bei uns der Vermieter bezahlen. In der Schweiz gibt es bei Wohngemeinschaften auch Fonds, wo alle Mieter jeden Monat etwas Einzahlen, um Schäden verursacht durch Dritte oder durch alter bezahlt werden können, aber meistens gibt es das nur bei Eigentumswohnungen. Wenn Du rechtliche Schritte einleitest, musst Du einfach Folgendes berücksichtigen, erstens, hast Du genug Geld auf der Seite um das Durchzuziehen, auch wenn Du es wieder bekommen könntest wenn Du Durchkommst, und zweitens, Du musst danach mit einer Kündigung des Mietvertrages rechnen, und es ist nicht unbedingt einfach wieder ein gutes Mietobjekt zu finden, vor allem wenn Du beim letzten Vermieter mit rechtlichen Schritten gedroht oder sogar durchgesetzt hast. |
#4
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Also ich hab meinen Vater eben mal dazu befragt, denn er kennt sich aus beruflichen Gründen damit aus.
Er sagte, dass man sofort, sobald ein gravierender Schaden auftritt dem Vermieter für den Zeitraum während der Schaden weiter besteht einen Teil der Miete streichen kann(etwa 10%). Wenn der Vermieter allerdings nicht reagiert und den Schaden nicht behebt(wie bei dir) kann man die Miete sogar noch mehr mindern(etwa 30%). Du musst allerdings nach dem Beheben des Schadens wieder die volle Miete zahlen. Er sagte auch, dass du ihn verklagen kannst, damit er den Schaden behebt. Auf jedenfall würde ich die Hilfe vom Mieterschutzbund oder einem Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Vielleicht kann ja auch die Verbraucherzentrale helfen. Ich hoffe das hilft dir.... ![]() |
#5
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Wenn du im Besitz eines Autos bist, hast du doch bestimmt auch eine Rechtsschutzversicherung.
Es gibt Versicherungen, die bieten mit Aufpreis auch Mietrechtsschutz an. Müsste man nachrechnen was günstiger kommt. Mieterschutzbund oder Haftpflichtergänzung durch Mietrechtsschutz. |
#6
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JOpp naos mein Freund du kannst von der nächsten Miete 30% abziehen und im selben Moment schickst du ein schreiben losdas du aus den von dir genannten Gründen einen Teil der Miete einbehällst solang bis die schäden behoben sind. Wichtig ist aber das die schäden deine Wohnqualität einschränken. (zb. Fenster undicht im winter) das sind für dichmehr kosten beim heizen usw. Anwalt würde ich nicht nehmen ich würde schnellstmöglich in einen Mieterschutzbund eintreten das hab ich auch gemacht denn der macht das alles gegen eine gering MOnatgebühr die jeder abdrücken kann. Und der Vermieter reagiert dann auch schnell weil er sieht das er es nun nicht mehr mit nem dummen Ottonormalverbraucher zu tun hat. Zumindest war es bei mir so^^
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Mfg GigaNT011 Lebet lang und in Frieden!!! |
#7
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wie es in Deutschland genau geregelt ist weiss ich nicht, aber die Gesetze werden wohl so unterschiedlich nicht sein. Auch sind die Menschen ja grundsätzlich gleich, d.h. es geht um
GELD Das wiederum bedeutet, dass Du den Mietzins ab sofort auf ein Speerkonto überweist und nicht direkt an den Eigentümer/Vermieter. Dies musst Du ihm natürlich schriftlich (am besten mit eingeschriebenen Brief) mitteilen. Weiter kannst Du schreiben, dass Du das Konto erst frei gibst, wenn alle Mängel beseitigt wurden. Danach hat er nur 2 Möglichkeiten zu reagieren: 1. er macht so wie du willst, dann hat siches eh erledigt für dich. 2. er geht rechtlich gegen dich vor, aber dann ist der Ball und die Kosten bei ihm! Und Du kannst Dich relaxt zurücklehnen, denn du willst ja Deinen Verpflichtungen nachkommen, hast ja das Geld sogar für ihn reserviert. Aber nur wenn er seine Pflichten auch erfüllt. |
#8
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Naos, wenn du Schäden an der Wohnung hast (direkt die Wohnung betreffend oder sich unmittelbar auf deine Wohnverhältnisse auswirkend - also nicht eine nicht schließende Haustüre - wohl aber eine Beeinträchtigung der Wärme in deiner Wohnung durch ein kaputtes Fenster im Hausflur) solltest du die Miete kürzen.
Vorher aber solltest du in der Tat in den Mieterschutzbund eintreten. Sollte dein Vermieter dann etwas dagegen haben daß du die Miete gekürzt hast, so kannst du das (die Gerichtsmühlen mahlen langsam) erstmal so lange aussitzen bis du vom Mieterschutzbund Rechtsbeistand kostenlos bekommst (wie N8Falter sagte, ein halbes Jahr). Danach kannst du dich zurücklehnen und abwarten was passiert.
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Zitat:
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