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Umfrageergebnis anzeigen: Darf es Ausnahmen des Folterverbotes geben?
Ja, ich denke es sollte Ausnahmen geben, wenn Leben gerettet werden kann 9 32,14%
Nein, dieses Verbot darf nicht angetastet werden 13 46,43%
Ich bin unentschlossen, gibt Pro- und Contraargumente 6 21,43%
Teilnehmer: 28. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen

 
 
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  #2  
Alt 07-07-2004, 18:56
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Apokus Apokus ist offline
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Apokus ist...
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Ja , wenn z.b. das leben einer unschuldigen person auf dem spiel steht , und der "täter" eindeutig festgelegt ist , ist jeder seelischer und körperlicher ansatzpunkt absolut gerechtfertigt.. selbst wenn die folter soweit ginge das er irreparable schäden davontragen würde ....
Ein unschuldiges leben wie z.b. das eines kindes retten hat vorrang vor einem leben das ein unschuldiges zerstören will.
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