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  #1  
Alt 24-05-2004, 01:28
Benutzerbild von Germane45
Germane45 Germane45 ist offline
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Wollen wir nur mal hoffen, das diese/seine Äusserungen nicht blose Lippenbekenntnisse waren.
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  #2  
Alt 24-05-2004, 10:22
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nochmal zurück zu meiner implizierten Frage: Welche Macht/Befugnisse hat der BP denn nun?
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  #3  
Alt 24-05-2004, 10:36
Benutzerbild von WalleLfd
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Der hat absolut keine Politische Macht !!!!
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  #4  
Alt 24-05-2004, 10:38
Benutzerbild von Swizzy
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Ich schnall euer Polit system nicht ....

Der BP is also vor dem BK ?

Was hat den der BP zu sagen und was der BK ?
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  #5  
Alt 24-05-2004, 14:24
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Zitat:
Zitat von Swizz_ruler
Ich schnall euer Polit system nicht ....

Der BP is also vor dem BK ?

Was hat den der BP zu sagen und was der BK ?
Der BP ist mehr sowas wie die Queen von England. Nur Repräsentation.
Politisch ist der BK der maßgebliche Mann.
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  #6  
Alt 24-05-2004, 15:34
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Er hat also kein Veto Recht bei gesetzen? Unterschreiben muss er sie aber doch, oder?
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  #7  
Alt 24-05-2004, 15:44
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Nein, er hat kein Vetorecht, das in Weimar der Fall, aber in der Bundesrepublik ist das nicht möglich. Er kann lediglich die Unterschrift verweigern, wenn das Gesetz verfassungsfeindlich oder auf verffassungsfeindlichem Wege zustande gekommen ist.
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Deutschland & Forever
Ich diene nur der Imperialen Flotte und dem Imperator
Die 1.Liga 08/09 steht an:
Eintracht Frankfurt vs Hamburger Sportverein 0:1
SGE, schafft man es die beste Saison seit 14 Jahren noch zu toppen? (Update im Jahr 2022: Ja, konnte man. Europopokalsieger und erstmalig in der Championsleague)
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  #8  
Alt 24-05-2004, 10:39
Benutzerbild von BhvGhost
BhvGhost BhvGhost ist offline
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@ Enigma

Ich denke mal diese!

Die Repräsentation der Bundesrepublik Deutschland nach innen und außen; nach innen durch sein öffentliches Auftreten bei staatlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen, durch Reden bei besonderen Anlässen, durch Besuche in den Bundesländern und Gemeinden; nach außen durch Staatsbesuche und den Empfang ausländischer Staatsgäste;
Die völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland: durch Unterzeichnung der Verträge mit anderen Staaten; durch förmliche Bestellung (Beglaubigung) der deutschen diplomatischen Vertreter und die Entgegennahme der Beglaubigungsschreiben der ausländischen Diplomaten.


Bei der Wahrnehmung weiterer Rechte kann der Bundespräsident nicht selbständig, sondern nur im Zusammenwirken mit anderen Verfassungsorganen handeln. Seine Anordnungen und Verfügungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder durch den zuständigen Bundesminister (Art. 58 GG). Damit übernehmen diese die politisch-parlamentarische Verantwortung, der Bundespräsident trägt keine unmittelbare Verantwortung.
__________________


Jeder kann wütend werden, das ist einfach. Aber wütend auf den Richtigen zu sein, im richtigen Maß, zur richtigen Zeit, zum richtigen Zweck und auf die richtige Art, das ist schwer.
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