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#1
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Diese Wahl war ja alles andere als eine Überraschung.
Nur stört mich ein wenig, wer unseren neuen Präsidenten gewählt hat. Wenn Schauspieler z.B. schon für "uns" diese Entscheidung treffen, könnten wir alle diesen Job wohl auch selber machen und Abstimmen gehen. |
#2
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Zitat:
Wenn die Partein für die Bundesversammlung jetzt einen Fischer aus Bremen, einen Arbeitslosen aus Gelsenkirchen oder einen kleinen Brauer aus Rosenheim nominieren, bekommt davon nun mal keiner was mit, bzw. es interressiert auch keinen. Der Geschäftsführer des grössten Fußballvereins, die Weltmeisterin im Eisschnelllauf und der Bulle von Tölz erzeugen wesentlich mehr Aufmerksamkeit. PS: Die Wahl war ein weiteres Signal für das Ende von Schröder ![]()
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#3
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mir wäre die Frau sympatischer gewesen.
im Prinzip ist es ja doch relativ egal wer nun Präsident ist, de facto hat das Amt ja kaum Macht. Ein paar Staatsoberhäupter treffen, Regierung vereidigen, Veto einlegen (glaube das war alles, ich kenne Details nur aus Italien ![]() |
#4
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Rau war Korrekt, der war mir immer sympathisch. Den Köhler kenn ich net, aber ich denke er wird es auch gut machen. Der legt anscheinend großen Wert auf die Jugend, dass ist auch richtig so, ich seh das ja jeden Tag und langsam muss was mit uns passieren ....., die Jugend ist die Zukunft des Landes.
MFG DanI
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![]() Member der GSG9 seit 17.07.2003 Leader der AoSaG seit 29.03.2004 |
#5
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Wollen wir nur mal hoffen, das diese/seine Äusserungen nicht blose Lippenbekenntnisse waren.
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#6
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nochmal zurück zu meiner implizierten Frage: Welche Macht/Befugnisse hat der BP denn nun?
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#7
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Der hat absolut keine Politische Macht !!!!
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#8
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@ Enigma
Ich denke mal diese! Die Repräsentation der Bundesrepublik Deutschland nach innen und außen; nach innen durch sein öffentliches Auftreten bei staatlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen, durch Reden bei besonderen Anlässen, durch Besuche in den Bundesländern und Gemeinden; nach außen durch Staatsbesuche und den Empfang ausländischer Staatsgäste; Die völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland: durch Unterzeichnung der Verträge mit anderen Staaten; durch förmliche Bestellung (Beglaubigung) der deutschen diplomatischen Vertreter und die Entgegennahme der Beglaubigungsschreiben der ausländischen Diplomaten. Bei der Wahrnehmung weiterer Rechte kann der Bundespräsident nicht selbständig, sondern nur im Zusammenwirken mit anderen Verfassungsorganen handeln. Seine Anordnungen und Verfügungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder durch den zuständigen Bundesminister (Art. 58 GG). Damit übernehmen diese die politisch-parlamentarische Verantwortung, der Bundespräsident trägt keine unmittelbare Verantwortung.
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![]() Jeder kann wütend werden, das ist einfach. Aber wütend auf den Richtigen zu sein, im richtigen Maß, zur richtigen Zeit, zum richtigen Zweck und auf die richtige Art, das ist schwer. |