#1
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Waffenschein?
Ja leute ich wollte mal wissen wo man so was machen kann. Ausser im schützen verein wenn man den da macht kann ich mir aber nur sport und jagdwaffen kaufen wie sieht es mit anderen waffen aus was brauch ich dafür?
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#2
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Du kannst soweit ich weiß im Schützenverein auch einen Schein für richtige Waffen machen ( keine Sportwaffen ) Bei einem Freund im Schützenverein wird nicht nur mit Sportwaffen geschossen. Aber ich kann ja mal für dich nachfragen, wenn ich ihn das nächste mal sehe.
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#3
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Zitat:
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#4
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Wir in der schweiz können sogar ohne einen waffenschein eine armee waffe ist es ein gewehr (sig 552) oder eine pistole mit dem schützenverein kriegen
![]() Und brauchen dafür auch keinen waffenschein hehe und sobald wir in der armee beitreten haben wir eine waffe ist es ein gewehr oder eine pistole die wir mit nach hause nehmen. |
#5
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Du musst dich nur in einen Schützenverein anmelden.
Regelmässige Teilnahme wird vorrausgesetzt. Wenn du die Prüfung, die du natürlich ablegen musst bestehst, kommt es immer noch darauf an, wie lange du aktives Mitglied bist, bevor du einen Waffenschein beantragen kannst. Dein Verhalten im Verein ist da auch von besonderer Bedeutung, da du ja einen Leumundszeugen brauchst. Mit diesem Waffenschein, darfst du dir dann (ich Glaube) max 3 Faustfeuerwaffen besorgen. Gewehre bis zum Abwinken. Ausserdem darfst du bis jetzt Polizeilich nicht auffällig in Erscheinung getreten sein. Dazu zählt auch Alkohol am Steuer. Wenn deine Weste also Blütenweiss ist, kannst du die Sache angehen. Ich könnte für nähere Fragen von dir auch meinen Schwager konsultieren, der hat einen Waffenschein und mehrere Faustfeuerwaffen zu Hause. Da dieses Hobby nicht sehr Preisgünstig ist, solltest du dich auch informieren wie es mit der Erlaubnis für das Nachfüllen leerer Patronenhülsen aussieht. Dafür braucht man auch eine Genemigung. Hülsen sind teuer. Mein Schwager hat unter Anderem eine 44er Magnum. Da bist du gezwungen, deine eigene Munition herzustellen, weil die Patronen so teuer sind. |
#6
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Ja, dass kann bei der Schweizer Armee auch nix schaden, dass jeder männliche Staatsbürger eine Waffe zu Hause hat.Wer noch mit Eseln in den Kampf reitet, muss auch eine Waffe zu hause haben.
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www.tfwclan.com |
#7
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Zitat:
![]() ![]() looool xD |
#8
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Aber offen tragen darf man Waffen nicht, oder?
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#9
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@n mafia4yu: wer keine ahnung hat sollte lieber die *zensiert* halten, oder was meinst du?
Aber ist nicht das erste mal das man die schweizer armee unterschätzt! |
#10
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die Schweiz greift eh niemand an.
Westliche Demokratien sowieso net, und Diktatoren haben dort ihre Konten ![]() |
#11
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löl, aber irgendwie liegt der ruf nahe, wenn man hört dass erst 95 oder so das brieftaubenregiment aufgegeben worden ist *g*
aber mal B2T: kann man den waffenschein auch woanders machen (also ausser schützenverein) zum beispiel bund, polizei etc. bekommt man ja auch ne waffe... |
#12
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#13
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So wie du das meinst, brauchst mal wieder eine Genemigung. |
#14
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Super also ich kann keine waffe zur selbsverteidigung benutzen auch komisch
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#15
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lol...willste immer ne geladene wumme mit dir rumschleppen? wär ja mal echt gestört :S
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#16
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wieso gestört ?! :>
Wenn man ernsthaft bedroht wird, wieso dann nich selbstverteidigen in Notsituationen ? :> |
#17
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oder meinst du die spray kacke ist nur kinder kram wenn man es richtig einsetzt ist es tödlich auch wenn man nach helfen muss ![]() ![]() |
#18
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Früher hat man sich gegenseitig eins auf die Mappe gehauen, wenn es Ärger gab.
Irgendwann hatte jeder CS-Gas dabei. Inzwischen wird sehr häufig Pfefferspray oder Messer verwendet. Wenn man jetzt noch eine "geladene Wumme" zur Selbstverteidigung mit sich rumschleppen dürfte, würden sich die Leute beim ersten Streit über den Haufen schiessen. Von daher halte ich überhaupt nichts davon, daß zu vereinfachen, oder mal eben Genehmigungen en masse zu erteilen, daß man die zusammen aufbewahren/mit sich führen darf. Gibt bestimmt schon genug Leute, die so ein Ding illegal haben, da muß es durch legalisieren nicht noch weiter verbreitet werden.
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*schnauf* |
#19
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Stell dir mal vor du bringst wirklich jemanden um. Gang gleich wie sehr du diese person verachtet hast, wirst du sicherlich dein leben nicht mehr froh. Da kannste dich lieber krankenhausreif stechen oder schlagen lassen. Bekommste statt nem Verfahren sogar noch Schmerzensgeld |
#20
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Einziger vernünftiger Beitrag, wenn Du nicht Mann genug bist Dich mit Fäusten zu wehren wenns mit Worten nicht mehr geht kann ich Dir nur raten "rennen- nicht laufen" und btw. hatte gestern eine Auseinandersetzung mit einem der sich prügeln musste und als ich mich gewehrt habe und ihm eins auf die Glocke gegeben hab hat er eine Flasche gegriffen und sie mir dreimal über den Schädel gezogen, zum Glück hat er nur einmal richtig getroffen, sonst hätte ich bestimmt mehr als eine Platzwunde und eine Beule. Ich bin froh das das Waffengesetz seit Erfurt verschärft wurde. Wenn der Typ ne Waffe gehabt hätte würd ich vielleicht nicht mehr leben! |
#21
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Das würd mich auch mal interessieren, wozu du einen Waffenschein brauchst ... ?
Außer wenn du im Schützenverein oder bei Polizei/Bund bist ... Ich bin eigentlich dagegen, dass man einen Waffenschein macht, nur um sich sebst zu verteidigen zu können. Ich finde es nur ok bei Berufen, wo man nen Waffenschein halt beruflich braucht(Polizei, Jäger, Soldat...) |
#22
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Beim Bund braucht und bekommt man übrigens auch keinen Waffenschein.
Du bekommst Deine eigene Standardwaffe zugeteilt, die Du auch immer bekommst, egal, ob zum Schießen, oder wenn es ins Gelände geht, oder zur Wache, aber man hat keinen Waffenschein, der einen zum Tragen der Waffe im zivilen Leben berechtigt oder den Kauf solcher Waffen erlaubt. Scharfe Munition gibt es normalerweise nur, wenn es auf den Schießplatz geht (und da wird die Mun. vor Ort erst an die Soldaten ausgegeben), oder wenn man Wache hat (auch da wird unter Aufsicht die Mun. ausgegeben, die Waffe wird hinter dem Wachhäuschen mit Schußrichtung "Sandkasten" vor dem "eigenen Turn" aufmunitioniert und danach an der gleichen Stelle auch wieder abmunitioniert). Die Munition erhält danach der VU zurück und zwar komplett, oder nach einem Schießen halt den Rest, wobei belegt sein muß, wieviel verschossen und dementsprechend auch wieder übrig sein muß. Als Polizist ist es einige der wenigen Ausnahmen, wo man keinen Waffenschein im klassischen Sinne macht und seine Dienstwaffe dennoch mit nach Hause nehmen darf.
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*schnauf* |
#23
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Ich wollte einfach nur wissen wie man legal an waffen kommt um damit auf dosen oder sonst was zu schiessen (dummes beispiel) aber ohne in einen club oder so reinzugehen Woll ich nur mal so wissen ich find es ja auch gut das nicht jeder idot mit ne waffe rumläuft |
#24
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kauf dir ne softair...mit 16 jahren hatte ich auch mal spass auf dosen zu schießen
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#25
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Ich möchte noch etwas richtigstellen.
Es gibt einen Unterschied zwischen Waffenbesitzkarte und Waffenschein. Die Sportschützen können nur eine Waffenbesitzkarte erlangen, d.h. Waffen und Munition sind grundsätzlich getrennt aufzubewahren. Für das ständige tragen einer Waffe benötigt man den Waffenschein. An diesen zu kommen ist fast unmöglich. Man muss schon eine gefährdete Person sein, z.b. Juweliere. Hier in Dortmund gibt es nur ca. 170 Waffenscheine für Privatpersonen bei einer Einwohnerzahl von ca. 600.000 Ausserdem muss man seit kurzem, egal welche Art von Faustfeuerwaffe, Gas-Schreckschuss und diese Gotchapistolen einen "kleinen Waffenschein" machen. Ich habe mir sagen lassen, selbst Baseballschläger muss man im Sportgeschäft bestellen, und seine Adresse angeben. ![]() |
#26
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Bei uns herrscht eben noch Ordnung und das ist sehr lobenswert.
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Also sowelche Politiker sollte man ihr Amt abnehmen! |
#27
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Hah, Baseballschläger, soweit kommts noch, dass ich die registrieren werde.
Baseballschläger sind aber imho auch effektiv und du wirst nicht gleich zu nem Mörder. Also nimm lieber nen Baseballschläger mit wenn du aus dem Haus gehst ![]()
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![]() ![]() ![]() Sei Herr über Dich selbst, so wirst Du es auch über andere Spinner sein ![]() |
#28
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für gotcha braucht mal ne schein wusste ich garnicht hab immer gedacht da das ein sprot gerät ist brauch man nur seine addrese hinter lassen.
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Protektorat von Psycho Joker Ob ich dich liebe, weiß ich nicht. Seh ich nur einmal dein Gesicht, Seh dir ins Auge nur einmal, Frei wird mein Herz von aller Qual. Gott weiß, wie mir so wohl geschicht! Ob ich dich liebe, weiß ich nicht. J.W Goethe
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#29
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![]() ![]() Wo deine Daten landen werden, weiss nur der "liebe Gott" und die Polizei. ![]() |
#30
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Zitat:
Gut, dass du es hier nochmal so ausfürhlich erklärt hast ... ![]() |