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Zitat:
![]() Ich habe gerade folgendes Bild vor Augen: Die Polizei wird zum Wiederholten Male zu einer Party mit zig Leuten gerufen. Doch statt Ruhe zugeben, wird gemosert und mind. 1 Person (deine Freundin) begeht Beamtenbeleidigung. ![]() Ob es Sinn hat gegen den Strafbefehl zu prozessieren weiss ich nicht, die Frage die sich stellt: Kann eine Alkoholisierung zu dem Zeitpunkt noch gerichtssicher festgestellt werden? Dann zu deinem angesprochenen "Unhöflich" sein: also mal ehrlich: wenn ich als Polizist schonmal da war und es herrscht später immer noch ein mega Trubel würde ich mich verarscht fühlen. Sehr freundlich wäre ich sicher dann auch nicht mehr ![]() Beamtenbeleidigung ist kein Kavaliersdelikt... über Sinn oder Unsinn können wir uns sicher unterhalten, aber es ist ein Rechtsverstoss ![]() ![]() |