#5
|
||||
|
||||
Zitat:
Aber es ist angemessen. Schliesslich lautet die Anklage ja auf 'versuchten Mord'. Was mich allerdings doch erstaunt hat. Warum nicht von 'versuchtem Totschlag' ausgegangen wird, würde mich mal interessieren. Es wird aber langsam Zeit, das die jungen Kriminellen nicht mehr mit Samthandschuhen angefasst werden. Damit meine ich nicht nur die schweizer Jugendlichen. |