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#1
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Sollten wir nicht erstmal klarstellen, dass der Bundespräsident im normalen politischen Ablauf, nennen wir es Tagesgeschehen, eh nicht grad viel zu melden hat?
Er kann seine Unterschrift zu Gesetzentwürfen verweigern - das war es aber auch schon.
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Zitat:
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#2
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http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesp...und_Befugnisse
Nur mal so als Hinweis, bzw. Ergänzung zu Svens Post. ![]() Steht ja auch deshalb jedem frei was er/sie wählt. Weiterhin gehen alle Parteien (wie bei Wahlen üblich) auf Stimmenjagd mit ihren Konzepten, der Fokus sollte jedoch auf realisierbare, tragfähige und sinnvolle Konzepte liegen, ändert aber nichts daran das die von dir kritisierte Partei auch einen Bundespräsidenten Kandidat zur Wahl aufstellen durfte.
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Gruß AMD-Powered Geändert von AMD-Powered (27-05-2009 um 12:07 Uhr). |
#3
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Durch die nötige Unterschrift ist er gar nicht so machtlos. Er könnte eine Regierung somit locker dirigieren oder mindestens hemmen.
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http://mumu-clan.de.myminicity.com/ für Einwohner http://mumu-clan.de.myminicity.com/ind für Industrie http://mumu-clan.de.myminicity.com/tra für Transport http://mumu-clan.de.myminicity.com/sec gegen Kriminalität http://mumu-clan.de.myminicity.com/env Umweltschutz |
#4
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So einfach ist es auch wieder nicht, denn nur weil ihm evtl. die Partei (welche das Gesetzt hervorgebracht hat) nicht gefällt, ist dies keine Grundlage zur Verweigerung der Unterzeichnung.
Es müssen sehr schwerwiegende Gründe Vorliegen (z.B. nicht mit dem Grundgesetz vereinbar). Zudem darf man nicht vergessen das ein Gesetzt vom Entwurf bis zur Verabschiedung überparteiliche Stufen durchläuft und keine Partei ein Interesse hat nur aus Spaß eins zu entwerfen.
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Gruß AMD-Powered |
#5
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Naja der Bundespräsident steht Politisch über dem Kanzler bzw. aktuell der Kanzlerin. Merkel ist nämlich nur Nr. 4 im Land (allgemein jeder Kanzler).
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#6
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Na ja, eher nummer drei zusammen mit dem Bundesratspräsidenten.
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#7
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Ihr nummernschild sagt aber auch nummer 4
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#8
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Vielleicht ist sie einfach bescheiden. Genaugenommen gibt es soweit ich weiß keine echte Rangfolge nach dem Bundestagspräsidenten.
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