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#1
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Siehe dazu auch: http://www.bloggeritis.de/
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Zitat:
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#3
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So kann man natürlich auch die GEZ-Mitarbeiter abfertigen!
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Im Zweifelsfall gilt immer, was ich gemeint, nie was ich gesagt oder geschrieben habe. Oder umgekehrt. - Weitere Interpretationen vorbehalten. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
#4
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Es gab einen Fall, da durfte ein Fluggast nach verlassen des Flugzeuges nicht in die USA einreisen, und lebte über 2 Jahre lang auf dem Flughafengelände.
Verfilmt wurde das ja sogar mit Tom Hanks in dem Film Terminal. Jetzt gibt es den Fall mal umgekehrt. Eine Frau aus Finnland will den Flughafen nicht verlassen. -Quelle- |
#5
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Im Zweifelsfall gilt immer, was ich gemeint, nie was ich gesagt oder geschrieben habe. Oder umgekehrt. - Weitere Interpretationen vorbehalten. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
#6
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Viele Urlauber versuchen ja hinterher eine Minderung des Preises geltend zu machen.
Da kommen in den Reisebüros die seltsamsten Klagen an. Der britische Verband der Reisebüros hat Klagen der Einheimischen gesammelt. Zitat:
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#7
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Die britische Innenministerin Jacqui Smith hätte mal besser vorher überprüft, was Sie sich da von Vater Staat an Kosten erstatten lassen will.
Sie wollte sich ihre Fernseh-Gebühren erstatten lassen. Mag ja für die Bonzen üblich sein. Allerdings standen 2 Pornofilme mit auf der Rechnung. Peinlich. Natürlich war ihr Ehemann schuld.................... ![]() -Quelle- |
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