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Alt 28-11-2008, 02:54
Benutzerbild von gersultan
gersultan gersultan ist offline
Pinguin

 
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gersultan ist ein C...
OL Nick: gersultan
Wie sie an die Daten kommen sollte mit dem Link von Tara klar geworden sein:
Zitat:
Dabei nutzt die GEZ die Daten, die sie auf unterschiedlichen Wegen übermittelt bekommt, und gleicht sie mit dem Bestand der Gebührenzahler ab. Sämtliche noch nicht erfassten Personen werden als potentielle Schwarzseher- und hörer angeschrieben. Die höchste Erfolgsquote wird bei der Nutzung der Daten erzielt, die von den Meldebehörden übermittelt werden.
Ansonsten ist es recht einfach:

Ist jemand zu Rundfunkgebühren verpflichtet, dann muss dieser der GEZ auch antworten. Hat man keine Pflicht, dann muss man ihnen auch gar nicht antworten

Siehe auch:
Zitat:
Aus § 4 Abs. 5 Rundfunkgebührenstaatsvertrag ergibt sich für Rundfunkteilnehmer die Pflicht, den Rundfunkanstalten bzw. der GEZ, die für diese tätig wird, Auskunft über diejenigen Tatsachen zu geben, die Grund, Höhe und Zeitraum der Gebührenpflicht betreffen. Daneben kann diese Auskunft auch von Personen verlangt werden, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Empfangsgerät bereithalten, dieses aber nicht umfassend gemeldet haben. Aus dieser Vorschrift kann jedoch keine generelle Auskunftspflicht abgeleitet werden; danach müssen solche Umstände nicht gemeldet werden, die gerade keine Gebührenpflicht begründen.
Interessant ist folgener Absatz:
Zitat:
Allerdings sehen sich viele Personen, die nicht auskunftspflichtig sind, doch zur Antwort genötigt, da die GEZ auch in diesen Fällen bei ausbleibender Antwort eine Eskalationsstrategie verfolgt. In wohl meist drei aufeinanderfolgende Schreiben werden immer bedrohlichere Formulierungen verwendet, die die Assoziation aufkommen lassen sollen, es würden demnächst hoheitliche Maßnahmen ergriffen. Mangels entsprechender Befugnisse kommt es dazu naheliegender Weise jedoch nicht.
Meine persönlicher Erfahrung nach ist es am Besten, wenn man sich im Recht fühlt, denen gar nicht zu antworten

btw: wenn ein Rückumschlag bei gefügt ist, auf dem schon 'Antwort' aufgedruckt ist, kann man den Hinweis 'bitte freimachen' getrost ignorieren und den Brief/Postkarte ohne Briefmarke losschicken
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