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#18
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Ähhhh gersi, solltest mich gut genug kennen das du weist wie ich es gemeint hatte.
![]() Hierzulande sind die von dir genannten Artikel und noch einige mehr nicht grundsätzlich Rückgabe fähig, dies gilt aber auch bei Telefon/Haustür und I-Net. Dennoch wäre ich dafür das alle Artikel die über das Fernabsatzgesetz mit Rückgaberecht versehenen Artikel auch in Geschäften damit "ausgestattet" wären. Mittlerweile ist man (bei ordentlichen Händlern) übers I-Net eh besser bedient. Es kommt der §312BGB zum tragen und seine Ausnahmen nach §312b, was spricht nun dagegen diesen auch auf die normalen Geschäfte umzusetzen/anzuwenden?
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