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#1
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mal bei ein anderen markt probiert?
ich selber finde das auch ziemlich merkwürdig aber gut mit recht kenn ich mich da nicht aus sieht für mich aber wie abzocke aus. |
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#2
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Ich hab es selbst im Internet probiert und niemanden gefunden, der die einzeln verkauft - das ist zwar mein Problem aber nicht Thema des Threads, bosoc.
![]() Die Frage ist, ob ich Saturn dazu bringen kann mir so ein Ding einzeln zu verkaufen - weil ich halt wirklich nur eines benötige, weil sie evtl. gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen und ich bei einer qualifizierten Antwort, von beispielsweise einem Jura-Studenten unter uns, damit ein Argument in der Hand habe um es wenigstens mal darauf ankommen zu lassen.
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Zitat:
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#3
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Ich bin zwar kein Jura-Student, aber vielleicht hilft dir das hier weiter:
http://www.gesetze-im-internet.de/bu...004/gesamt.pdf Meiner Meinung nach ist die Werbung irreführend (§5 (2)), da mehrere Punkte zutreffen. Am Montag werde ich die Gelegenheit haben jemanden zu fragen, der Ahnung in diesem Gebiet hat. Hoffentlich denke ich dran^^ Nur denke ich auch, dass Saturn sich da schon abgesichert hat... edit: grr, da war jemand schneller edit2: Bei der Produktbeschreibung steht übrigens Zitat:
Jedoch ist strittig, ob eine Box allein als Stück angesehen werden kann oder nur das GANZE System. Da es nur als Ganzes angeboten wird, müsste dies als Stück angesehen werden und die Box als ein Teil dessen. ![]() Ach was hasse ich interpretieren ![]()
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![]() Geändert von Ironman (02-06-2007 um 00:28 Uhr). |
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#4
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@zizouu: Dann schau dir mal im Punkt 1 das Wort "Zusammensetzung" an...
![]() Wenn dieser Artikel wie oben schon beschrieben z.B. Herstellerseitig nur Paarweise verpackt ist, kannst du dem Planeten gar nichts wollen, so ärgerlich es auch ist. Bei Kleinteilen speziell Elektronik ist diese Verkaufsstrategie übrigens auch vollkommen normal. Preis / Stk. Mindestabnahme 10 / 100 / 1000 Stk. Ist in ähnlicher Form nichts anderes wie das Wort "Angebot". Hier wird auch immer noch sehr stark die Meinung vertreten, das Angebot=günstig heißt, was aber grundlegend falsch ist. War heute zum stöbern auch in einem Planeten und die hatten da z.B. die G15 für 89,99€ im Angebot. ![]() EDIT: @zizouu: Geschlossenes 2 Wege-System heißt nur das 2 einzelne Lautsprecher Chassies in einem Gehäuse verbaut sind! Dieses System ist in einer BOX, welche Sven auch nur einzeln haben will, aber sehr wahrscheinlich nicht bekommen wird.
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Gruß AMD-Powered Geändert von AMD-Powered (02-06-2007 um 00:35 Uhr). |
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#5
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Anwalt meines vertrauens meinte gerade im Skype das nen schritt zum verbraucherschutz angebracht wäre.
Murmelte was von Lockangeboten die nicht rechtens sind. Wird ausdrücklich ein Stückpreis angeboten meinte er , könnte es nach Deutschem Recht so ausgelegt werden , das sie auch seperat verkauft werden müssen. Ansonsten fällt dies unter Lockangebot und ist nicht rechtens und Saturn könnte somit theoretisch zumindest Abgemahnt werden. Er behält sich aber ausdrücklich Irrtümer vor , da dies nicht sein Fachgebiet war. Daher rät er sich mit dem Verbraucherschutz in verbindung zu setzen. Diese sind schliesslich für sowas da. Gab die letzten Wochen ja schon genug Diskussionen um diese Praktiken auch gerade im Bezug auf Saturn im Osten Deutschlands. |
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#6
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sag ich doch amd^^
also zum irreführen ist es doch zweifelsfrei gedacht, aber juristisch fällt es scheinbar nicht unter irreführung... das wort angebot ist auch ziemlich toll ![]() ![]() übrigens: achtet mal bei eurem nächsten karstadt/hertie-besuch auf die preistafeln und -angaben. ist natürlich alles wirklich reduziert, ganz klar... ![]() wobei da nirgendswo reduziert steht. wenn man denkt, dass eine ware reduziert ist, nur weil auf dem preisschild einige zahlen durchgestrichen und andere drunter geschrieben wurden, irrt man sich gewaltig. besonders bei karstadt/hertie: lautdem müsste nämlich ca 95% der artikel in karstadt/hertie Gelsenkirchen bzw Recklinghausen reduziert sein ![]() aber darum gehts ja hier nicht...^^ @sven: interpretieren und (um)deuten ![]()
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![]() Geändert von Ironman (02-06-2007 um 00:51 Uhr). |
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#7
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also wenn ich mich noch richtig an meine rechtsvorlesung erinnern kann, ist ein werbeprospekt oder sogar eine Preisausschreibung in einem schaufenster rechtlich kein angebot sondern nur eine "Einladung zur Abgabe eines Angebots" (invitio ed offerendum oder so
) d.h. sie sind nicht an das gebunden, was in ihrem Prospekt steht. Kann mich aber auch irren, weil ich kein hauptberuflicher jurastundent bin, sondern einfach nur ein Semester lang ne Rechtsvorlesung im wirtschaftsbereich hatte ![]() |
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#8
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heißt es nicht auch immer irgendwo irrtümer vorbehalten??
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#9
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Zitat:
![]() Ich hab bereits 2 davon hier stehen, ich brauch Nummer 3 als Center...
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Zitat:
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#10
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Kann zwar keine rechtlich verbindliche Auskunft geben, aber denke das es bei Artikeln, welche Standardmäßig nur Paarweise oder noch höher Stückzahlen verkauft werden dennoch legitim ist.
Gerade bei Lautsprechern wird dies schon seit längerer praktiziert. Die Begründung dürfte darin liegen, das solche Lautsprecher je nach Größe immer Paarweise verpackt sind. Ausnahme bilden hier lediglich Subwoofer / Center Speaker und sehr hochwertige Lautsprecher. http://www.rechtliches.de/gesetze/UWG/5.html Würde sagen das wenn überhaupt dieser Paragraph angewandt werden könnte, aber da der Planet ja darauf hinweist ist es keine Irreführung im Sinne des Gesetztes. Mal wieder nur eine übliche Abzock-Methode... Edit: Glaubst du wirklich das sich der Metro Konzern da die Butter vom Brot stehlen lässt? Die Gesetztgebung ist schon schlüpfrig genug und genau aus diesem Grund kann man solche Werbung leider legal umsetzten.
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Gruß AMD-Powered Geändert von AMD-Powered (02-06-2007 um 00:20 Uhr). |