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Alt 02-03-2006, 17:08
MewtoX MewtoX ist offline
Clan Moderator

 
Registriert seit: Oct 2002
Beiträge: 2.809
MewtoX ist...
Style: cncboard
Also ich habe mein Führerschein noch gar nicht so lange und daher kann ich dir sagen, du wirst mit sicherheit NICHT zu einem Aufbauseminar gehen müssen.. selbst mit Polizei nicht...

Probezeitverlängerung, Aufbauseminare etc. musst du in der Probezeit erst besuchen, wenn du einen Punkt bekommst btw. wenn du ein Bußgeld zahlen musst. Bußgelder gehen ab 40 € los, alles unter 40 € ist ein Verwarngeld (sprich falsch parken, etc.)

Selbst wenn sich dein Beifahrer nicht anschnallt liegst du mit 30€ NICHT im Bußgeldbereich... trotzdem sollte er es der Sicherheit wegen ^^

Abgesehen davon, wenn du die Polizei gerufen hättest, kann ich dir sagen was die gemacht hätten... die nehmen den Unfall auf und leiten es weiter... mehr nicht. Bußgelder und Verwarngelder werden immer dan gezahlt, wenn du A. mit Vorsatz handelst (sprich absicht) und B. wenn es den Staat betrifft btw. den Öffentlichen Verkehr.

Wenn du z.b. ne rote ampel überfährst, oder Vorfahrt missachtest... wenn du allerdings in ein parkendes Auto rutscht (lol! ^^), vollziehst du sachschaden der dich und den Halter des anderen PKW betrifft... einzige möglichkeit dort Punkte zu bekommen wäre, wenn dies in einem Verkehrsberuhigtem Bereich geschehen wäre, und du ca. 30kmh gefahren wärst... (beim aufschlag) dann hättest du dich nicht an die Geschwindigkeit gehalten... aber damit wären wir wieder beim Thema Vorsatz... also keine Chance... du wirst nur in den Prozenten (200??) angehoben, weil es eine reine versicherungssache ist

Ein Beispiel hätte ich noch, du stellst dich bei MC Doof auf den Parkplatz, und baust dir n blaues Polizei licht oben aufs Dach (magnet), dann sieht das eine alte frau und scheisst euch an... ok du hast Amtsanmaßung gemacht, aber du hast kein Verbrechen an Vater staat begangen, und wirst auch in diesem Fall nur ein Verwarngeld bekommen... Wobei Punkte immernoch zweitrangig sind

Also Mfg. Alles klar ?
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