#16
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Im Schweizer PC-heft PC-Tipp sagen sie immer, dass man das, falls es begründet ist und die Gesetzeslage klar ist, ernst nehmen sollte, wenn man auch Dateien freigibt.
Nur: bei uns ist daas herunterladen noch legal, alsoo kann da auch die IPFI nichts machen, vor allem, da unser Datenschutz es nicht gestattet, einem Verband der Phonoindustrie (=IPFI) Daten rasuzugeben (ohne Staatsanwaltschaft)
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Offizieller Groupie der "Schnitzelfresser" |