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  #1  
Alt 17-07-2005, 19:21
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so bin auch wieder aus Urlaub zurück.Österreich ist ja schön hätte jetzt aber gerne bitte ein Gutes Deutsches Pils
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  #2  
Alt 17-07-2005, 20:27
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Und ich habe endlich frei*juchuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuu* Thomas, ich komme mal zu dir an den Tisch, und Junior hast du ein Becks Lemon für mich ?Kann süchtig machen, das Zeugs ...

Ich sage euch, ich habe eine Horrorwoche hinter mir, einen Psychopaten als Gast, der mich sogar im PrivatLeben belästigt ...was soll man gegen so einen Spinner tun
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... Ich würde mich ja geistig mit dir duellieren,
aber ich sehe,
du bist unbewaffnet ...
  #3  
Alt 17-07-2005, 20:34
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Zitat:
was soll man gegen so einen Spinner tun
wenn er aufdringlich wird einfach eine inne fresse haun
is sicher des beste würde ja dann vor gericht sogar als notwehr zählen oder sash??


und ausserdem will ich ne coke^^
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  #4  
Alt 18-07-2005, 12:11
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Zitat:
Zitat von darkdomy
wenn er aufdringlich wird einfach eine inne fresse haun
is sicher des beste würde ja dann vor gericht sogar als notwehr zählen oder sash??
^^
Hio
Jein...ist nicht unbedingt Notwehr!
Es ist eher Notwehrlage, wie unten von mir aufgeführt!
Ist nicht ganz das gleiche und das Strafmaß ist auch arg unterschiedlich!

Allgemein:

Notwehr

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (vgl. § 32 Abs. 2 StGB).

Kennzeichnend für die Notwehr sind daher eine Notwehrlage und eine Notwehrhandlung

Sämtliche Individual-Rechtsgüter (siehe beispielsweise die unter § 34 S.1 StGB aufgeführten Rechtsgüter "Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum") werden vom Notwehrparagraphen abgedeckt. Nicht notwehrfähig sind Angriffe auf Rechtsgüter der Allgemeinheit, weil die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung alleinige Aufgabe der zuständigen staatlichen Organe ist.

Notwehrlage:
Die Notwehrlage wird durch das Vorliegen eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs gekennzeichnet.

Unter einem Angriff versteht man dabei den Entschluss eines Menschen, ein absolutes Recht eines anderes Menschen zu verletzen. Ein Angriff ist gegenwärtig, wenn jemand zur Verwirklichung eben dieses Entschlusses unmittelbar ansetzt und der Angriff noch nicht abgschlossen ist. Maßstab für das "unmittelbare Ansetzen" ist hier die Wertung des § 22 StGB. Der vorliegende Angriff muss rechtswidrig sein. Die Rechtswidrigkeit des Angriffs entfällt immer dann, wenn ein Rechtfertigungsgrund eingreift (beispielsweise Notwehr oder Notstand). Daher ist Notwehr gegen eine Notwehrhandlung nicht möglich.

Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung. Erforderlich ist eine Verteidigung dann, wenn durch sie der Angriff adäquat abgewehrt werden kann und keine mildere Abwehrmaßnahme möglich ist.

Denke , das sollte das gro abdecken..!
Bei bedarf werde ich dann noch mehr posten!

in diesem sinne:
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Muchas Maracas


  #5  
Alt 18-07-2005, 12:21
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hmmm aber wenn der typ jetzt zB sie beleidigt und auch aufdringlich wird oder sie bedroht zählt des doch zu notwehr blick da grad ned ganz durch^^
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  #6  
Alt 18-07-2005, 13:16
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Nein Junior, ich blicke zwar gerade auch da nicht durch, was Bossi gepostet hat, aber für mich ist ganz klar N O T wehr, halt , wenn ich in Not bin, wenn mich jemand beleidigt oder bedroht, bin ich meines Wissens nach nicht in Not.Wenn er mich jedoch angreift und mich körperlich verletzt, dann schon.

Das , was ich gestern gemacht habe, kann sogar noch gegen mich ausgelegt werden, weil er nur gedroht hat, und ich dann mich gewehrt habe, indem ich ihn eine Ohrfeige verpasst habe.

Es gibt halt genug "kranke" Menschen, den es Spass macht, andere psychisch zu quälen.

Ob da Geduld hilft, ist fraglich, da würde mich schon interessieren, ob man was dagen rechtlich unternehmen kann

Ein Wasser bitte
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... Ich würde mich ja geistig mit dir duellieren,
aber ich sehe,
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  #7  
Alt 18-07-2005, 14:15
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Hio

Rein Rechtlich hat Manu sich strafbar gemacht !
Strafbar der Körperverletzung und das noch vorsätzlich!

Die handhabung von Notwehr greift da nicht!

Es kann eine notwehr situation zwar auch auf grunde einer psychischen bedrängniss entstehen, da ist aber eher der die Affekthandlung greifent.

Sobald ein "Körperlicher" kontackt zustande kommt , kann manu im sinne der Notwehr handeln!

Das ganze aber auch nur in der Verhältnissmäßichkeit!
Bedeutet...wenn er Manu an den Arm packt , darf manu nicht ein messer nehmen und ihn abstechen . Ist zwar notwehr , aber wird nicht wirklich bewertet , da die verhältnissmäßichkeit nicht passt!


Notwehrprovokation:

Ein Sonderfall liegt vor, wenn der Angegriffene die Notwehrlage selbst (etwa durch Provokation des Angreifers) entweder mit Vorsatz oder auf andere Weise herbeigeführt hat. In diesem Fall spricht man von einer Notwehrprovokation.

Die Rechtsprechung geht gegenwärtig davon aus, dass in diesem Falle dem Provokateur zumindest das Ausweichen zumutbar ist, der Grundsatz, dass das Recht dem Unrecht nicht weichen müsse, also nicht zur Anwendung kommt. Dogmatisch wird dies entweder über die Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Gebotenheit oder - wie auch sonst im Rahmen der gebotenen Verteidigung - über die möglichen "sozialethischen Einschränkungen des Notwehrrechts" begründet.

Daneben wird im Schrifttum auch eine Haftung aus einer actio illicita in causa erörtert. Diese Rechtsfigur will ähnlich wie die actio libera in causa darauf abstellen, dass die Notwehrlage ursprünglich (in causa) nicht gegeben war, so dass die Notwehrhandlung in causa rechtswidrig (illicita) gewesen wäre. Der Bundesgerichtshof hat eine derartige Haftungsausdehnung jedoch abgelehnt. Einer weiteren Auffassung zufolge bleibt das volle Notwehrrecht auch bei "provozierten" Angriffen bestehen, da alleine die Tatsache, dass die Notwehrsituation durch eine Provokation entstanden ist, nicht dazu führen kann, dass man sich nicht mehr gegen gegenwärtige, rechtswidrige Angriffe zur Wehr setzen darf.

EDIT: Zusatz zur deiner Frage , ob man da was machen kann...sprich rechtlich vorgehen, wegen der VERBALEN ATTACKE!

In erster linie greift wohl hier die

Nötigung:
Der Tatbestand der Nötigung in § 240 Strafgesetzbuch (StGB) lautet:
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Die Nötigung als Straftat stellt ein Vergehen dar. Die Strafbarkeit des Versuches ergibt sich aus § 240 Abs. 3 StGB.

in diesem sinne:
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Muchas Maracas



Geändert von Bossi (18-07-2005 um 14:42 Uhr).
  #8  
Alt 17-07-2005, 20:45
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Zitat von Bluesky71
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polizei sind zwar für sonst nix gut aber bei sowas sind sie sehr sinnvoll!

oder wie der domy sagt halt echt zamschlagen lassen von irgendwelchen schlägern... ( söhnen )
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nom nom nom
  #9  
Alt 17-07-2005, 20:54
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ach das macht man anders ihn ihn ein raum sperren und mal 24 std durchgehend héino bei ihn im raum singen lassen ( mit cd ........ oder sonst wie)
was meint ihr wie weichgekocht er denne ist das hält nimman aus soo lange



SRY falls hier heino fans auffen board sind ist nur nen joki
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MFG Jan



Fahr mit uns in den Himmel. Wir ebnen Dir den Weg.
Wir öffnen Dir die Augen. Wir zeigen Dir wie's geht.:king:
Hier sind die Onkelz. Schnall Dich an.
Warum willst Du laufen. Wenn Du fliegen kannst.
  #10  
Alt 17-07-2005, 20:55
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Die Polizei macht so lange nichts, bis der mir eventuell was angetan hat, habe das ja schon erlebt.

Sicher, Agent hat schon gesagt, der fährt dahin und haut ihm ein paar auf die Zwölf, nur das wird dann nicht aus Notwehr oder Gegenwehr bezeichnet, ausserdem habe ich demjenigen heute morgen ne Ohrfeige verpasst, weil er hinter dem Thresen kam, mich als Schlampe beschimpft und mir gedroht hat.Habe nie damit gerechnet, was ich für Kräfte habe

Meine Chefin war natürlich da, und hat ihm erstmal Hausverbot erteilt, aber die Frage ist, was macht er nun

Ein Lemon noch bitte
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  #11  
Alt 17-07-2005, 20:55
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max da fahrn ma rüber und machen des kann ja ned angehn dass der unsere mum anmacht

EDIT: manu kauf dir tränengas der typ kommt nimmer des sag ich dir
oder elektroschocker aber ja registrieren lassen falls man des in deutschland muss weil sonst zeigt er dich an....
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Geändert von AngeL of DeatH (17-07-2005 um 20:57 Uhr).
  #12  
Alt 17-07-2005, 21:15
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domy wann fahren wir in den sommerferien?

denn mach ma fertig unsere mum geht ja mal garnicht !!!

Rest in Peace
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  #13  
Alt 17-07-2005, 21:24
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hab schon sommerferien^^
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