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  #1  
Alt 16-06-2005, 11:41
Simsenetti Simsenetti ist offline
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Zitat:
Zitat von Nemo
Aber es ist erlaubt, diesen Menschen abzutreiben.
nein, abtreibung ist in deutschland verboten, wäre mit dem grundgesetz nicht vereinbar.
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  #2  
Alt 16-06-2005, 12:16
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tommie tommie ist offline
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Zitat:
Zitat von Simsenetti
nein, abtreibung ist in deutschland verboten, wäre mit dem grundgesetz nicht vereinbar.
Goolge hilft
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  #3  
Alt 16-06-2005, 13:14
Simsenetti Simsenetti ist offline
Kanes rechte Hand

 
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das google hilft weiß ich.

aber wie willst du tommie mit deinem post zur diskussion beitragen?
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  #4  
Alt 16-06-2005, 14:11
Benutzerbild von Nemo
Nemo Nemo ist offline
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Ach, ich will ja gar nicht über Abtreibung diskutieren, aber wenn man sagt, es ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, muss mans auch bestrafen, sonst ist es ja praktisch doch erlaubt. Nix halbes und nix ganzes, diese Regelung...
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  #5  
Alt 16-06-2005, 14:28
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ist halt ein sehr heikles Thema (Stammzellenforschung oder auch Abreibung) und es gibt nicht immer nur schwarz oder weiss - meistens ist es halt irgendwie ein Grauton.

Nur finde ich, dass man im Zweifelsfall solche Sachen besser verhindert als unterstützt. Natürlich kann es immer Ausnahmefälle geben (ich denke da z.B. wenn eine Frau vergewaltigt wurde und dadruch Schwanger wurde), aber grundsätzlich sollte Leben erhalten und geschützt werden.

Auch (Medizinal-)Forschung muss ethischen Grundrechten unterstehen, schlussendlich soll es dem Menschen wieder zugute kommen. Aber wenn ein Mensch leiden oder gar sterben muss um einem andern Mensche sein Leben zu erleichtern oder zu heilen läuft irgendwo was falsch...
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  #6  
Alt 16-06-2005, 14:33
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Der Punkt ist immer, welche Ethik ist die richtige? Wenn eben alles grau ist kann auch niemand sagen 'an diese ethischen Vorgaben müssen sich Forscher halten, und an jene nicht.'
Aber ich denke eigentlich, bei der Forschung ist Vernunft wichtiger als Moralisierung.
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  #7  
Alt 16-06-2005, 14:38
Simsenetti Simsenetti ist offline
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Zitat:
Zitat von Nemo
Ach, ich will ja gar nicht über Abtreibung diskutieren, aber wenn man sagt, es ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, muss mans auch bestrafen, sonst ist es ja praktisch doch erlaubt. Nix halbes und nix ganzes, diese Regelung...
ursprügnlich sollte abtreibung ja auch unter bestimmten bedingungen erlaubt werden doch dann erhoben die verfassungsschützer eben einspruch.


Zitat:
Zitat von raptorsf
ist halt ein sehr heikles Thema (Stammzellenforschung oder auch Abreibung) und es gibt nicht immer nur schwarz oder weiss - meistens ist es halt irgendwie ein Grauton.
da stimmt ich dir voll zu, deshalb tun sich politiker bei dieser thematik auch sehr schwer

Zitat:
Zitat von raptorsf
Natürlich kann es immer Ausnahmefälle geben (ich denke da z.B. wenn eine Frau vergewaltigt wurde und dadruch Schwanger wurde), aber grundsätzlich sollte Leben erhalten und geschützt werden.
ein weiter fall unter dem abtreibung straffrei ist ist ja eine soziale notlage.
dies wiederspricht imho aber auch wieder dem grundgesetz. (siehe auszug)

GG Art 6
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
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  #8  
Alt 16-06-2005, 15:31
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raptorsf raptorsf ist offline
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raptorsf ist...
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Ethik setzt sich aus 3 Themen zusammen, welche abgewogen werden müssen: Motiv, Methode und die Folgen

In dem Fall Motiv:
MOEGLICHE Heilung, Linderung von Schmerzen u.ä.

Methode:
Gewinnung von Stammzellen von Embryos (wie das genau geschieht weiss ich nicht, ist aber sicherlich nicht gerade eine einfache Prozedur)

Folge:
Unbekannt

Meiner Ansicht nach ist deswegen diese Forschung nicht zulässig. Die Motive sind zweifelhaft, die Methoden eher schwierig und die Folgen unbekannt.

Meine subjektive Meinung ist, dass wir uns hier im dunkelgrauen wenn nicht sogar im schwarzen Bereich befinden. Deswegen lehne ich persönlich sowas ab.
__________________

Geändert von raptorsf (16-06-2005 um 15:33 Uhr).
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