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#1
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Okay, wer die Dienstleistung freiwillig macht, evtl. daran sogar Spaß hat, soll
machen was er will. Hier geht es jedoch darum, ob das Arbeitsamt Arbeitslose in solche Jobs "zwangsverpflichten" kann und wer den Job nicht annimmt, dem wird angeblich das Arbeitslosengeld gekürzt oder gestrichen. Das halte ich für mehr als fraglich. Wer gerne in einem gutgeführten Bordell arbeiten will, bitte, jeder so, wie er es mag. Wer andere dazu zwingt, ist ein Zuhälter und nichts anderes. Aber jetzt noch mal fürs Protokoll: Meiner Meinung nach ist die Meldung ein Fake, klar?
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Im Zweifelsfall gilt immer, was ich gemeint, nie was ich gesagt oder geschrieben habe. Oder umgekehrt. - Weitere Interpretationen vorbehalten. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
#2
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Ich stimme RoteZora vollkommen zu
![]() Selbst, wenn es kein Fake sein sollte, ist es rechtlich nicht machtbar. Andernfalls würden dann die Kanzleien boomen, weil die Anwälte dann mehr zu tun hätten ![]()
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![]() ![]() aber ich sehe, du bist unbewaffnet ... ![]() |
#3
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Zitat:
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