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  #1  
Alt 12-12-2004, 10:43
MewtoX MewtoX ist offline
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MewtoX ist...
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das mit dem 315€ zurückfordern lass mal lieber bleiben, sonst ziehst du nämlich die arschkarte... geld zurück gibts erst, wenn verkäufer karte nicht umtauschen will, und dann auch nur den momentanen neuwert dieser karte... denk doch mal nach sonst würd das ja jeder machen... kauft sich graka für 500€, 1 1/2 jahre später will er 500€ wiederham und holt sich die nexte highend karte.. so geht das natürlich nicht

aber darauf hinweisen, dass falls bei nichteinhaltung der gewährleistung geld zurück, ist natürlich rechtens
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  #2  
Alt 12-12-2004, 12:19
Lula Lula ist offline
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Falsch, Mewtox. Bei Wandlung muß immer der Kaufpreis erstattet werden. Das Garantierecht kennt keinen Zeitwert.

Und das Wort Umtausch gehört nicht hier her. Es handelt sich um eine Reklamation.

Ich weiß, daß das von Computerhändlern immer gerne versucht wird, ist aber ein Verstoß gegen das Gewährleistungsrecht.

Um die Wandlung zu vermeiden kann der Händler nur Reparatur oder Austausch bieten. Reparatur fällt hier wohl aus, da der Grafikchip offensichtlich kaputt ist. Und Austausch würde bedeuten exakt dieselbe Karte. Falls die nicht mehr verfügbar ist, kann der Kunde Wandlung verlangen. Er braucht kein anderes Modell akzeptieren. Auch kein besseres.

Einziger Haken, nach 6 Monaten liegt die Beweislast daß der Schaden durch einen Fehler an der Ware entstanden ist, beim Kunden. Sollte hier aber auch kein Problem sein.

Rechtschutzversicherung vorhanden: sehr gut. Nutzen! 315 Euro abgreifen und neue Karte woanders kaufen.
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  #3  
Alt 12-12-2004, 14:10
MewtoX MewtoX ist offline
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lula ich will jetzt beweis aus dem GB sehen, dass NICHT der wert der karte erstattet werden muss sondern der damalige neupreis !

wenn es so wäre wie du sagst, dann würden die läden pleite gehen... angenommen ich hätte vor 1jahr und 10monaten für 500€ eine 9800XT gekauft... meinste net es is ein WENIG exorbitant zum ladn zu gehen und zu sagen her kaputt gib mir ne x800xt PE ????? gleicher wert, performance himmel-erde

man wäre ich glücklich wenn sowas gehen würde
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  #4  
Alt 12-12-2004, 14:15
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RedBasti RedBasti ist offline
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Tja, die Läden können ja einfach sofort adäquaten Ersatz stellen. Außerdem muss ja die Karte erstmal defekt sein und keiner wird es darauf anlegen.

Egal wie, am Telefon werde ich sagen, dass ich auf 315€ klage, um den Druck zu erhöhen. Ob sich das realisieren lässt steht auf einem anderen Blatt.
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  #5  
Alt 12-12-2004, 14:23
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gersultan gersultan ist offline
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öhh MewtoX ... Bei Wandlung ist es so, dass der Kaufvertrag rückgewickelt wird und die Parteien in den Stand versetzt werden, als ob der Kauf nie getätigt worden wäre.

Klartext: RedBasti hat die Kohle die er damals hingelegt hat und der Laden hat seine GraKa. Was aber imho angerechnet wird ist eine Art "Nutzungsgebühr" weil RedBasti durch den Gebrauch der Karte Vorteile hatte. Sie lag ja nicht die ganze Zeit in einer Schublade

Erst dadurch kommt man zum "Zeitwert".

RedBasti ich würde weniger auf Wandlung pochen, sondern vllt. eher auf Erfüllung des Kaufvertrages. Sie haben dir eine funktionstüchtige Karte zu geben. Genau so eine wie du gekauft hast. Können sie das nicht, müssen sie imho dir ohne Aufpreis eine höherwertigere anbieten.
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  #6  
Alt 12-12-2004, 14:29
MewtoX MewtoX ist offline
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dann sollte er aber lieber auf ne neue 9700 bestehen, und somit kann er diese ja z.b. bei ebay verkaufen, da sie ja neu is oda.. nur weiss ich net wies in diesem fall is, aber da sie neu is sollte sie doch auch "wieder" 24monate herstellergarantie ham oder ?
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  #7  
Alt 12-12-2004, 15:47
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RedBasti RedBasti ist offline
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Ich werde sicher nicht auf eine 9700 bestehen, da diese wesentlich schwerer zu bekommen ist! Club-3D hat mir ja telefonisch bestätigt das sie keine 9700 mehr haben.
Ich bestehe lediglich auf den adäquaten Ersatz.

Gersi, könntest du bitte noch nachsehen welche Paragraphen greifen?
Ich möchte dem morgen einfach einiges an den Kopf werfen können.
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  #8  
Alt 13-12-2004, 15:19
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RedBasti RedBasti ist offline
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Wer glaubt das Caretta sich bis jetzt schlecht gegenüber dem Kunden verhalten würde sollte weiter lesen.....

Ich rief nun heute bei Caretta an und hatte mir eigens eine Checkliste angelegt:
Zitat:
Checkliste für einen Anruf bei Caretta:

- Nicht mit Namen melden und sofort nach dem Geschäftsführer verlangen.
- Herrn Baki freundlich die Situation erklären und darlegen:
- Defekt am 7.11
- Ablehnung der Zuständigkeit im Geschäft am 8.11
- Annahme am 9.11
- Information, dass der Fall immer in 2-4 Wochen abgeschlossen wurde
- Widersprüche der Mitarbeiter (Gutschrift oder Karte von Club 3D / Zuständigkeit von Club 3D oder Zwischenhändler)
- Unhöflichkeit des Verkäufers am vergangen Samstag
- Ablehnung der Radeon 9200 SE


- Und nun der rechtliche Teil:
- Da Caretta unwiderlegbar auf dem Gebiet der BRD liegt gelten die Gesetze (wie auch auf der Caretta Seit unter § 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung, III bemerkt) der BRD
- Dazu einige Auszüge aus dem BGB-Kaufrecht:
- § 437, §439 (1), §442(1), §443 (1) , §444
- Aufgrund der Gesetzeslage verlange ich eine Erfüllung der Garantie durch die Übergabe einer Radeon 9700 Pro oder einer anderen Grafikkarte auf Basis von ATI-Technologie die über eine höhere Taktung verfügt (z.B. Radeon 9800)
- Der Verweis auf Club 3D oder Dritte ist rechtswidrig, da der Kaufvertrag zwischen mir und Caretta besteht. Da Caretta die Ware an mich nicht im Auftrag eines Dritten verkauft, muss Caretta die Garantie erfüllen.
- Ich setze eine Frist bis zum 20. Dez., behalte mir aber das Recht vor diese Frist beliebig zu ändern.
- Sollte die Garantie nicht wie vorhin erläutert geleistet werden, werde ich Klage wegen Unterschlagung einreichen. Ich behalte mir außerdem vor, das Recht auf Wandlung vor Gericht geltend zu machen. In beiden Fällen entspricht der Streitwert dem Neuwert des Streitgegenstandes, da das Garantierecht keinen Zeitwert kennt.
- Der Streitwert liegt daher bei 315€, außergerichtlich würde ich die Garantie bei einer Zahlung von 189€ als erfüllt betrachten.
- Weiterhin behalte ich mir das Recht vor, Medien bzw. Medienvertreter über diese Vorgänge zu informieren und Akteneinsicht zu gewähren.


- Reaktion abwarten, keine Diskussion über eben gesagtes
- Ich erwarte den Anruf von Caretta bis zum 20. Dez
- Schönen Gruß
So, es klingelte, ein Mitarbeiter hob ab und stellte mich durch. Herr Bati (Geschäftsführer) fragte zunächst ob ich das Angebot mit der 9200 SE annehmen würde. Dieses schlug ich sofort aus.
Danach begann ich meine Checkliste abzuarbeiten und kam nicht sehr weit. Als ich von Widersprüchen zwischen ihm, seinen Mitarbeitern und Club 3D redete ging es so richtig los:
Bati: Welche Widersprüche?
RB: Widersprüche betreffend der Gutschrift zum Beispiel. Club-3D und einer ihrer Mitarbeiter erwähnten das Club-3D öfters Gutschriften verschickt, wenn die Karte nicht mehr zu ersetzen ist. Sie hingegen dementierten dies.
Bati: Ich verbitte mir solche Unterstellungen gegenüber meinen Mitarbeitern, und was Club-3D sagt interessiert mich nicht.
RB: Was Club-3D sagt interessiert mich übrigens auch nicht, da ich den Kaufvertrag mit ihnen habe und sie daher die Garantie leisten müssen.
Bati: Das stimmt nicht [inwzischen extrem verägert].
RB: Ich habe mich mit der Thematik auseinandergesetzt und weiß sehr wohl das sie die Garantie leisten müssen. Da ihre Geduld sich dem Ende nähert kürze ich die Sache ab und komme zum Punkt: Wird die Garantie nicht sofort geleistet werde ich sie verklagen.
Bati: Dann tun sie das! [ganz extrem verärgert!]
........und dann er sofort aufgelegt!

Ich werde heute noch den Brief vorbereiten....

Jedenfalls habe ich danach nochmal angerufen und mit einem der Mitarbeiter gesprochen. Dieser kann natürlich auch nichts machen aber ich bat ihm Herrn Bati noch einmal ein paar Sachen zu vermitteln (mit mir, dem König Kunde, möchte Herr Bati ja nicht reden). Unter anderem das ich auf 315€ klage und er es so billiger haben könnte. Der Mitarbeiter lieferte aber noch eine interessante Aussage:"Ich werde mit ihnen nicht über die rechtlichen Gegebenheiten diskutieren, da ich meine Anweisungen habe." Ein vielsagender Satz, oder?

Tja, ich werde mir wohl demnächst eine neue Karte kaufen und meinen Anwalt anweisen einen Geldbetrag einzuklagen.
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  #9  
Alt 17-12-2004, 03:34
Lula Lula ist offline
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Redbasti: schön, sieht ja so aus, als wenn sie jetzt ihrer Pflicht nachkommen.

Zitat:
Zitat von MewtoX
lula ich will jetzt beweis aus dem GB sehen, dass NICHT der wert der karte erstattet werden muss sondern der damalige neupreis !
Kannst du haben.

§ 932 ABGB

(1) Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern.
(2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten.
(3) Die Verbesserung oder der Austausch ist in angemessener Frist und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den Übernehmer zu bewirken, wobei die Art der Sache und der mit ihr verfolgte Zweck zu berücksichtigen sind.
(4) Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Übernehmer das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn der Übergeber die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Übernehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Übergebers liegenden Gründen unzumutbar sind.


Das heißt, daß Verbesserung oder Preisminderung der Wandlung vorrangig sind. Betrachten wir nun diesen fall, stellen wir aber fest: Verbesserung ist unmöglich, außer durch Austausch mit einer identischen Karte. Preismiunderung kommt nicht in Frage, da die Ware als ganzes unbrauchbar ist. Somit bleibt nur Wandlung und das heißt Kaufpreiserstattung.
Natürlich tritt bei fast allen Waren durch Gebrauch und Zeitverstreichen eine Wertminderung ein, das hat den Gesetzgeber aber beim Gewährleistungsrecht nicht interessiert. Der Verkäufer muß sich an die Gesetze halten.

Weiterhin sind ausschlaggebend das Fernabsatzgesetz und das Konsumentenschutzgesetz und weitere heitere Gesetze.
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  #10  
Alt 17-12-2004, 16:40
MewtoX MewtoX ist offline
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Zitat:
Zitat von Lula

§ 932 ABGB

(1) Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern.
(2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten.
(3) Die Verbesserung oder der Austausch ist in angemessener Frist und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den Übernehmer zu bewirken, wobei die Art der Sache und der mit ihr verfolgte Zweck zu berücksichtigen sind.
(4) Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Übernehmer das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn der Übergeber die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Übernehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Übergebers liegenden Gründen unzumutbar sind.


Das heißt, daß Verbesserung oder Preisminderung der Wandlung vorrangig sind. Betrachten wir nun diesen fall, stellen wir aber fest: Verbesserung ist unmöglich, außer durch Austausch mit einer identischen Karte. Preismiunderung kommt nicht in Frage, da die Ware als ganzes unbrauchbar ist. Somit bleibt nur Wandlung und das heißt Kaufpreiserstattung.
Natürlich tritt bei fast allen Waren durch Gebrauch und Zeitverstreichen eine Wertminderung ein, das hat den Gesetzgeber aber beim Gewährleistungsrecht nicht interessiert. Der Verkäufer muß sich an die Gesetze halten.

Weiterhin sind ausschlaggebend das Fernabsatzgesetz und das Konsumentenschutzgesetz und weitere heitere Gesetze.
thx
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  #11  
Alt 20-12-2004, 18:19
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Die Spannung steigt.
Club-3D hat mir heute mitgeteilt, dass sie am Freitag die Karte verschickt haben und diese spätestens Morgen auch bei Caretta sein sollte. Ich werde dann weiter berichten.
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  #12  
Alt 21-12-2004, 21:21
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Und die Geschichte geht zu Ende:
Heute kam ein Anruf von Bati, welcher stammelnd verkündete, dass ich meine Karte nun abholen kommen könnte. Das lass ich mir nicht zweimal sagen und stehe am Nachmittag im Laden, wo mir dann auch die zugesagte 9800 ausgehändigt wird. Dann kam natürlich :"Dann bräuchte ich noch 15€ von Ihnen." Da musste ich die nette Dame leider enttäuschen, von mir gibt es die nicht, aber ich sagte ihr, Sie könne gerne den Chef holen. Dieser war nicht anwesend (wie so oft), daher kam der Stellvertreter Herr Link (der linke Link, wie ich ihn nenne), mit welchem ich ja am besagten Samstag schon so "gute" Erfahrungen hatte. Dieser laberte kurz und meinte, dass diese Pauschale eben nach 6 Monaten zu bezahlen sei. Ich zitierte aus dem BGB und sah ihn ein wenig kritisch an. "Sie müssen micht nicht belehren!" Antwort:"Anscheinend doch, da Ihre Kentnisse des Garantierechts mehr als mangelhaft sind". Am Ende meinter er, er würde die Rechnung dann als offen stehen lassen.
Mal sehen ob noch was kommt und wenn ja: who cares?

Fazit: Unfreundliches Personal und ein noch unfreundlicherer Geschäftsführer, bei denen der Kunde nur eine Melkkuh ist. Erst die Drohung einer Klage und einer Strafanzeige setzt dort Dinge in Bewegung. Hinzu kommt die illegale Rechnung über 15€ (in meinem Fall wohl ein Betrugsversuch) und der ganze Stress. Außerdem habe ich meine Karte nur, weil der Hersteller schnell gehandelt hat. Caretta sieht bis heute nicht ein, dass sie verpflichtet sind die Garantie zu leisten. Der ganze Spaß hat mich wegen dem Rückschein und zwei überflüssigen Fahrten 12,20€ gekostet und viel Zeit und Nerven.
Wirklich dreist ist allerdings, dass die Karte erst am 14.12 Club-3D erreicht hat, obwohl ich diese am 9.11 bei Caretta abgegeben habe und Caretta fortan immer sagte es liege an Club-3D.
Danke an Club-3D, Fuck off Caretta trifft es wohl.
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Geändert von RedBasti (21-12-2004 um 21:23 Uhr).
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