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  #1  
Alt 11-12-2004, 18:00
Benutzerbild von gersultan
gersultan gersultan ist offline
Pinguin

 
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gersultan ist ein C...
OL Nick: gersultan
Gewährleistung ist der gesetzliche Ausdruck für Garantie.

Der Verkäufer ist 24 Monate zur Gewährleistung (Garantie) verpflichtet. Ob und in wie weit der Verkäufer dann die Gewährleistung an den Hersteller weiterleitet ist für den Käufer erstmal unerheblich. Jedenfalls darf ihn wegen der Gewährleistung keine weiteren Kosten entstehen. Jedenfalls nicht, wenn er zum Verkäufer geht und ihm die Ware übergeben hat.

Ich würde an den Verkäufer via Einschreiben mit Rückschein ein Schreiben schicken, in dem ich ihm eine letzte Frist von 10 Werktagen setze (genaues Datum bis wann!!), die bisher geleistet Zahlung wegen Unrechtmäßigkeit zurückfordere und auf den Klageweg hinweise.
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  #2  
Alt 11-12-2004, 20:53
Lula Lula ist offline
Terrordrohnenhirte

 
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Richtig, Gersultan, das sollte Wirkung zeigen. es ist klar, daß der Händler die Gewährleistung abwälzen will.

Du mußt auch keine Gebühr für die Gewährleistung bezahlen, du mußt nicht einmal dienen eigenen Versandkosten tragen. Solltest du solche ausgelegt haben, müssen sie dir erstattet werden.

Der Versand im Garantiefall hat kostenlos zu erfolgen, wenn die nWare auf dem Versandwege erworben wurde. Wenn sie im Ladengeschäft gekauft wurde, muß sie der Kunde selber hinbringen und abholen und wenn sie geliefert wurde (bei Fachhändlern üblich), muß sie vom Händler abgeholt und gebracht werden.

Man ist im Begriff, dich über den Tsich zu ziehen, weil man mit keinem Widerstand rechnet. Ich würde mir das nicht gefallen lassen und auch meine 15 € + Versandkosten zurückverlangen. Ein Anwalt schadet nicht, die Kosten muß ja der Händler zahlen, da die Sache eindeutig ist.
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  #3  
Alt 11-12-2004, 23:58
MewtoX MewtoX ist offline
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MewtoX ist...
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Zitat:
Zitat von Lula
Ein Anwalt schadet nicht, die Kosten muß ja der Händler zahlen, da die Sache eindeutig ist.
falsch... er muss es ERST zahlen, wenn die sache gelaufen ist, vorher musst du es erst selber auslegen btw. wenn du rechtschutz hast, dann übernehmen die das.
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  #4  
Alt 12-12-2004, 09:11
Benutzerbild von RedBasti
RedBasti RedBasti ist offline
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Ich glaube das mit den 15€ bedarf noch einiger Klärung.
Ich habe diese noch nicht gezahlt! Als ich die Karte einreichte hat man mir diesen Werkstattauftrag gegeben und ich hab das erstmal so hingenommen. Es wurde vereinbart, dass erst bezahlt wird wenn ich die Karte wieder abhole.

Sollte ich eines Tages bei denen stehen und eine Karte in der Hand halten wird diese eingepackt, auf die Gesetzeslage verwiesen und nicht gezahlt. Wenn es denen nicht passt können die ja einen Schüler wegen 15€ verklagen ,viel Spaß! Sowas macht sich in der Presse immer gut. Also diese 15€ sind daher nicht das Problem. Viel mehr gilt es erstmal an den Ersatz zu kommen.

Ich überlege übrigens ob ich bei der Klage gleich mal (zumindest bei der Androhung der Klage) so richtig auf die Kacke haue. Das heißt ich fordere keinen Ersatz sondern ich sehe den Kaufvertrag seitens der Verkäufers für beendet an und verlange daher mein Geld zurück. Das sind dann schon mal 315€. Das ist natürlich nicht der tatsächliche Wert der Karte aber es soll ja auch ein wenig abschreckend sein. Könnte man weiterhin noch irgendwas aufschlagen?
Ob sich diese Forderung durchziehen lässt ist eine andere Sache aber man möchte sich ja bedrohlich machen.

Mal sehen was das Telefonat mit dem Chef so bringen wird.....

Edit: Rechtschutsversicherung ist vorhanden. Ich werde also bei Bedarf einen Anwalt einschalten. Eigentlich hoffe ich aber das alleine die Androhung der Klage Wunder wirkt.
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Geändert von RedBasti (12-12-2004 um 09:13 Uhr).
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  #5  
Alt 12-12-2004, 10:43
MewtoX MewtoX ist offline
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MewtoX ist...
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das mit dem 315€ zurückfordern lass mal lieber bleiben, sonst ziehst du nämlich die arschkarte... geld zurück gibts erst, wenn verkäufer karte nicht umtauschen will, und dann auch nur den momentanen neuwert dieser karte... denk doch mal nach sonst würd das ja jeder machen... kauft sich graka für 500€, 1 1/2 jahre später will er 500€ wiederham und holt sich die nexte highend karte.. so geht das natürlich nicht

aber darauf hinweisen, dass falls bei nichteinhaltung der gewährleistung geld zurück, ist natürlich rechtens
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  #6  
Alt 12-12-2004, 12:19
Lula Lula ist offline
Terrordrohnenhirte

 
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Ort: Bautzen
Beiträge: 156
Lula hat noch keine Bewertung oder ist auf 0
Falsch, Mewtox. Bei Wandlung muß immer der Kaufpreis erstattet werden. Das Garantierecht kennt keinen Zeitwert.

Und das Wort Umtausch gehört nicht hier her. Es handelt sich um eine Reklamation.

Ich weiß, daß das von Computerhändlern immer gerne versucht wird, ist aber ein Verstoß gegen das Gewährleistungsrecht.

Um die Wandlung zu vermeiden kann der Händler nur Reparatur oder Austausch bieten. Reparatur fällt hier wohl aus, da der Grafikchip offensichtlich kaputt ist. Und Austausch würde bedeuten exakt dieselbe Karte. Falls die nicht mehr verfügbar ist, kann der Kunde Wandlung verlangen. Er braucht kein anderes Modell akzeptieren. Auch kein besseres.

Einziger Haken, nach 6 Monaten liegt die Beweislast daß der Schaden durch einen Fehler an der Ware entstanden ist, beim Kunden. Sollte hier aber auch kein Problem sein.

Rechtschutzversicherung vorhanden: sehr gut. Nutzen! 315 Euro abgreifen und neue Karte woanders kaufen.
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  #7  
Alt 12-12-2004, 14:10
MewtoX MewtoX ist offline
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Beiträge: 2.809
MewtoX ist...
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lula ich will jetzt beweis aus dem GB sehen, dass NICHT der wert der karte erstattet werden muss sondern der damalige neupreis !

wenn es so wäre wie du sagst, dann würden die läden pleite gehen... angenommen ich hätte vor 1jahr und 10monaten für 500€ eine 9800XT gekauft... meinste net es is ein WENIG exorbitant zum ladn zu gehen und zu sagen her kaputt gib mir ne x800xt PE ????? gleicher wert, performance himmel-erde

man wäre ich glücklich wenn sowas gehen würde
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