Auszug:
	Zitat:
	
	
		| Der Schulträger ist berechtigt, den Schulbusverkehr einschließlich des Zustandes und der Ausrüstung der Kraftfahrzeuge sowie des eingesetzten Fahrpersonals in unregelmäßigen Abständen zu überprüfen oder überprüfen zu lassen. | 
	
 -Quelle-
Aber wer stellt schon Personal für Prüfungen ab.
Das den 
grünen Freunden zu überlassen, ist doch einfacher.
