Auszug:
	Zitat:
	
	
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				Der Schulträger ist berechtigt, den Schulbusverkehr einschließlich des Zustandes und der Ausrüstung der Kraftfahrzeuge sowie des eingesetzten Fahrpersonals in unregelmäßigen Abständen zu überprüfen oder überprüfen zu lassen.
			
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 -Quelle-
Aber wer stellt schon Personal für Prüfungen ab.
Das den 
grünen Freunden zu überlassen, ist doch einfacher.
