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#1
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Eine einfache kleine E-Mailadresse (wie in Punkt 5 der Regeln) reicht übrigens unter keinen Umständen. Zum Muss und Kann-Inhalt einer Anbieterkennzeichnung siehe TMG.
Vertrau uns ein bisschen Germane ^^ FiX ist angehender Jurist und ich bin Regierungsinspektor. Was Recht und Gesetz angeht, kennen wir uns daher je nach Rechtsgebiet zumindest ansatzweise ganz gut aus (oder wie Clausthaler sagen würde...nicht immer aber immer öfter). Unabhängig davon verfolgen wir seit längerem die Entwicklungen der Rechtsprechung die leider zum Leidwesen aller bisher nicht wirklich richtungsweisend oder hilfestellend waren (Verweis auf Heise, Supernature, etc). Letztendlich bleibts aber nur ein Tipp, da dies die hiesigen Admins unter sich ausmachen müssen. |
#2
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Eure Äusserungen habe ich jedenfalls mit grossem Interesse gelesen.
Sehr gute Denkansätze beschäftigen jetzt zumindest meine vereinsamte graue Zelle. ^^ Man weiss ja nie, wofür mans braucht. |
#3
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wo mann auch noch nachschauen kann ist hir http://www.e-recht24.de/
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es kann nur einen geben
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#4
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Da bin ich schon Dauergast.
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