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  #1  
Alt 11-06-2007, 15:45
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das impressum ist nun verfügbar
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  #2  
Alt 11-06-2007, 18:37
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Wie kommst du denn da drauf Germane? ^^ Es reicht schon eine Abmahnung (mit Kostennote) rein aus dem Grund, dass keine Anbieterkennzeichnung vorhanden ist, wenn man zu dieser verpflichtet ist.
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  #3  
Alt 11-06-2007, 19:56
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Ich will dir ja auch nicht unbedingt widersprechen.
Aber braucht ein Anwalt nicht mal erst einen Auftrag oder Titel, um eine Abmahnung zu verschicken?

Um sicher zu gehen, hätte ich wohl das Risiko auch ausgeschaltet.
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  #4  
Alt 11-06-2007, 22:57
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Abmahnungen kriegst du heute für jeden Mist (wir hatten erst kürzlich eine nette Sache im UF, aber das konnte glücklicherweise dann zurückgewiesen werden).

Es gab in anderen Foren schon gebannte User, die dann haben abmahnen lassen, weil sie halt nach dem Bann kein Impressum fanden, über das sie den Anbieter kontaktieren konnte.

Ein Anwalt kann nicht einfach ohne Grund eine Abmahnung verschicken, das stimmt. Aber wenn er einen Grund haben möchte, dann sucht er sich halt einen - alleine wenn er sich registriert hat, hat er ihn, da er dann ein Nutzungsverhältnis eingegangen ist..
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  #5  
Alt 11-06-2007, 23:13
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Zitat:
Zitat von FiX Beitrag anzeigen
Ein Anwalt kann nicht einfach ohne Grund eine Abmahnung verschicken, das stimmt. Aber wenn er einen Grund haben möchte, dann sucht er sich halt einen - alleine wenn er sich registriert hat, hat er ihn, da er dann ein Nutzungsverhältnis eingegangen ist..
Das ist natürlich Auslegungssache.
Wer sich auf einem Forum registriert, erkennt automatisch auch die dazugehörigen Regeln an.

Punkt 5 der Regeln bietet aus meiner Sicht aber auch schon einen ausreichenden Kontakt dar.

Ich lass' mich aber gern korrigieren.
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  #6  
Alt 12-06-2007, 07:56
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Mit AGB (was solche Regeln wohl sind) kann man aber kein zwingendes Recht abbedingen.

http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html - ist ganz gut zu lesen zum Einstieg (zwar wurden die Gesetze inzwischen vom TMG ersetzt, aber das meißte ist weiterhin entsprechend).

Zitat:
Wer ist eigentlich impressumspflichtig?

In Diskussionsforen zum Internet-Recht taucht bisweilen die Frage auf, ob für private Webmaster überhaupt eine Impressumspflicht bestehe. Schon alleine die Frage irritiert: Warum will ein (seriöser) Webmaster seine Impressumspflicht wegdiskutieren? Welche Gründe hat ein Webmaster, auf seinen Seiten seine Identität nicht angeben zu wollen?

Was vielfach zu der irrigen Annahme führt, ein Impressum sei erst notwendig, wenn man kommerzielle Absichten verfolgt, ist der Ausdruck "geschäftsmäßige Teledienste" in §6 TDG.

Doch hier muß klar unterschieden werden zwischen den beiden Begriffen "geschäftsmäig" und "gewerbsmäßig". Der Begriff "gewerbsmäßig" trifft auf eine Tätigkeit in der Tat erst dann zu, wenn mit ihr Geld erwirtschaftet werden soll (Gewinnerzielungsabsicht). Der Begriff "geschäftsmäßig" aber bezeichnet sämtliche Tätigkeiten, die ernsthaft betrieben werden und die nicht nur vorübergehend sind (nachhaltige Tätigkeiten).

Die Impressumspficht beginnt also, sobald eine Webseite dauerhaft im Netz abrufbar ist und bleiben soll. Indizien für eine nachhaltige Tätigkeit, also einen geschäftsmäßigen Teledienst, sind ab und zu erfolgende Aktualisierungen der Seite oder Eintragungen in Suchmaschinen. Spätestens dann sollte die Webseite ein korrektes Impressum haben.
Und ja, natürlich gibt es in gewissen Bereichen streit darüber, ob und was genau wo genannt werden muss. Da muss dann jeder selber wissen, welches Risiko er eingehen will und wo er lieber einfach auf Nummer sicher geht. (mag nur alle 10 Jahre passieren, aber die 50.000€ tuen dann halt weh)
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Geändert von FiX (12-06-2007 um 07:59 Uhr).
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  #7  
Alt 12-06-2007, 17:42
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Außerdem ist es seriöser. Wenn wir z.B. feste Links zu neuen Seiten setzen, dann wird immer zuerst ins Impressum geschaut und ohne gibt es auch keinen Link o.ä.
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  #8  
Alt 12-06-2007, 18:28
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Eine einfache kleine E-Mailadresse (wie in Punkt 5 der Regeln) reicht übrigens unter keinen Umständen. Zum Muss und Kann-Inhalt einer Anbieterkennzeichnung siehe TMG.

Vertrau uns ein bisschen Germane ^^ FiX ist angehender Jurist und ich bin Regierungsinspektor. Was Recht und Gesetz angeht, kennen wir uns daher je nach Rechtsgebiet zumindest ansatzweise ganz gut aus (oder wie Clausthaler sagen würde...nicht immer aber immer öfter). Unabhängig davon verfolgen wir seit längerem die Entwicklungen der Rechtsprechung die leider zum Leidwesen aller bisher nicht wirklich richtungsweisend oder hilfestellend waren (Verweis auf Heise, Supernature, etc).

Letztendlich bleibts aber nur ein Tipp, da dies die hiesigen Admins unter sich ausmachen müssen.
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