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#1
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JOpp naos mein Freund du kannst von der nächsten Miete 30% abziehen und im selben Moment schickst du ein schreiben losdas du aus den von dir genannten Gründen einen Teil der Miete einbehällst solang bis die schäden behoben sind. Wichtig ist aber das die schäden deine Wohnqualität einschränken. (zb. Fenster undicht im winter) das sind für dichmehr kosten beim heizen usw. Anwalt würde ich nicht nehmen ich würde schnellstmöglich in einen Mieterschutzbund eintreten das hab ich auch gemacht denn der macht das alles gegen eine gering MOnatgebühr die jeder abdrücken kann. Und der Vermieter reagiert dann auch schnell weil er sieht das er es nun nicht mehr mit nem dummen Ottonormalverbraucher zu tun hat. Zumindest war es bei mir so^^
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Mfg GigaNT011 Lebet lang und in Frieden!!! |
#2
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wie es in Deutschland genau geregelt ist weiss ich nicht, aber die Gesetze werden wohl so unterschiedlich nicht sein. Auch sind die Menschen ja grundsätzlich gleich, d.h. es geht um
GELD Das wiederum bedeutet, dass Du den Mietzins ab sofort auf ein Speerkonto überweist und nicht direkt an den Eigentümer/Vermieter. Dies musst Du ihm natürlich schriftlich (am besten mit eingeschriebenen Brief) mitteilen. Weiter kannst Du schreiben, dass Du das Konto erst frei gibst, wenn alle Mängel beseitigt wurden. Danach hat er nur 2 Möglichkeiten zu reagieren: 1. er macht so wie du willst, dann hat siches eh erledigt für dich. 2. er geht rechtlich gegen dich vor, aber dann ist der Ball und die Kosten bei ihm! Und Du kannst Dich relaxt zurücklehnen, denn du willst ja Deinen Verpflichtungen nachkommen, hast ja das Geld sogar für ihn reserviert. Aber nur wenn er seine Pflichten auch erfüllt. |
#3
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Naos, wenn du Schäden an der Wohnung hast (direkt die Wohnung betreffend oder sich unmittelbar auf deine Wohnverhältnisse auswirkend - also nicht eine nicht schließende Haustüre - wohl aber eine Beeinträchtigung der Wärme in deiner Wohnung durch ein kaputtes Fenster im Hausflur) solltest du die Miete kürzen.
Vorher aber solltest du in der Tat in den Mieterschutzbund eintreten. Sollte dein Vermieter dann etwas dagegen haben daß du die Miete gekürzt hast, so kannst du das (die Gerichtsmühlen mahlen langsam) erstmal so lange aussitzen bis du vom Mieterschutzbund Rechtsbeistand kostenlos bekommst (wie N8Falter sagte, ein halbes Jahr). Danach kannst du dich zurücklehnen und abwarten was passiert.
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#4
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#5
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Ändert aber, so weit ich weiß, nichts daran daß du deswegen die Miete nicht kürzen kannst.
Aber lass dich beraten... ![]()
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#6
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Ich würde mich erkundigen ob die von Rap vorgeschlagene Vorgehensweise legal ist in Deutschland.
Dann Tust du das, solange der Vermieter sein Geld bekommt wird kaum viel passieren, weshalb auch? Er kriegt sein Geld, somit ist für ihn die Welt in Ordnung. |
#7
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Ich muss einfach zum Mieterbund. Das is mal klar. Alles andere ist blödsinn.
Danke allen für die Tipps ![]() |
#8
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Da der Vermieter ja wohl ein "Schweinepriester" ist, erkundige dich auch gleich mal, was du bei der nächsten Nebenkostenabrechnung machen kannst.
Da wird der Vermieter dich doch bestimmt auch versuchen abzuledern. |
#9
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Wo wohnst du nochmal? c(^^,)o Nein mal im Ernst mach mit dem Mieterscutzbund hinne. Denn wegen deiner Haustür das ist auch son Ding du kannst dir ein Angebot machen lassen von ner Firma wat die Rep kostet. das reichst du dann beim Vermieter ein und bringt er kein anderes angebot so kannst du das auf seine kosten Reppen lassen. Aber wie gesagt einige sachen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich deswegen geht zum Mieterschutzbund. Schönen Tag wünsch ich allen!
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Mfg GigaNT011 Lebet lang und in Frieden!!! |
#10
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Betriebskostenabrechnung!
Was darf alles in die Betriebskostenabrechnung?
Ich wohne seit 1.10.2004 bei einer Privatperson in einem Haus zur Miete, wo noch 2 andere Mietparteien und der Vermieter selbst wohnt. Heute bekam ich die erste Betriebskostenabrechng und staunte nicht schlecht, was da alles zu bezahlen sein soll: -Wasser- und Kanalgebühren -Abwasser -Wartung Klärgrube? (nicht nötig, da Abwasser vom Klärwerk geklärt wird) -Strom Klärgrube? (nicht nötig, da Abwasser vom Klärwerk geklärt wird) -Niederschlagswasser? -Müllabfuhr -Treppenlichtstrom -KabelTV? (würde ich mich selbst biller anmelden) -Haftpflichversicherung? (bin selbst ausreichend versichert) -Grundsteuer? (was geht mich seine Grunsteuer für das Haus an? ich zahle Miete) -Warmwasseraufbereitung -Heizkosten Die Punkte ,die ich mit einem Fragezeichen versehen habe, sehe ich nicht ein, zu bezahlen! Ich bitte hiermit um Hilfe , von Usern, die sich mit Mietrecht ein wenig auskennen! Danke im vorraus für eure Bemühungen, mir zu helfen! Gruß Marco!
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#11
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du hast ja sicherlich einen Mietvertrag. Dort sollten alle Punkt drinstehen, für welche Du zu bezahlen hast. Wenn dann irgend was drauf ist, was da nicht erwähnt wurde, musst Du es schlicht auch nicht zahlen, da es kein Bestandteil des Vertrages ist.
Auch muss dir der Vermieter auf Wunsche Einsicht geben, wie die Detailrechnungen für ihn aussehen - dies muss er belegen können, ansonsten darf er auch hier Dir keine Kosten aufhalsen. Das sind meine Mieterfahrungen in der Schweiz - vielleicht sieht es aber in Deutschland anders aus?!? ![]() |
#12
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Deine zu zahlende Miete wird daher auch in die Warm- und Kaltmiete unterschieden, die Kaltmiete geht ganz und nur zum Vermieter, er tilgt und investiert davon z.B. Darlehen, Baukosten, Instandhaltung, Wertsteigerungen usw. ein mehr oder weniger großer Teil bleibt für ihn selbst. Fazit: Alle oben aufgeführten Posten sind von dir anteilig zu zahlen.
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Gruß AMD-Powered |