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#1
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Zitat:
stimmt! das war nämlich ne u bahn...
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Der Pfad der Gerechten ist zu beiden Seiten gesäumt mit Freveleien der Selbstsüchtigen und der Tyrannei böser Männer. Gesegnet sei der, der im Namen der Barmherzigkeit und des guten Willens die Schwachen durch das Tal der Dunkelheit geleitet. Denn er ist der wahre Hüter seines Bruders und der Retter der verlorenen Kinder. Und da steht weiter, ich will große Rachetaten an denen vollführen, die da versuchen meine Brüder zu vergiften und zu vernichten, und mit Grimm werde ich sie strafen, dass sie erfahren sollen: Ich sei der Herr, wenn ich meine Rache an ihnen vollstreckt habe. |
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#2
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In Deutschland gibt es aber auch keine 12 Laienrichter.
Soweit ich mich erinnere sind in der sogenannten "kleinen Strafkammer" 1 Richter und zwei Schöffen, in der "großen Strafkamme" 2 Schöffen und 3 Richter. Die Verhandlung wird von einem Richter geführt, die Schöffen können aber Fragen stellen und wirken am Urteil mit.
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Im Zweifelsfall gilt immer, was ich gemeint, nie was ich gesagt oder geschrieben habe. Oder umgekehrt. - Weitere Interpretationen vorbehalten. ![]() ![]() Bundesligatippspiel![]() ![]() Championsleague-Tippspiel![]() ![]() ![]() |
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#3
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Zora kennt sich ja verdächtig gut aus ....
![]() Craim der dieses von zora geschriebene bestätigen kann |
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#4
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Zitat:
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#5
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Ich denke mir, daß Zora eine ganz vernünftige Schöffin war, die sicher keinen wegen einer Zigarette Hasch in den Knast geschickt hat.
Stelle mir eher vor, daß sie so jemanden zu 10 Liegestützen, abzuliefern sofort, verurteilt hätte. ![]() Also wenn ich zwischen den üblichen Leuten und Zora als Richter wählen müßte, würd ich Zora bei weitem vorziehen. P.S. Surli: Nur der Blinde kann den göttlichen Glanz nicht erkennen. ![]() Geändert von Churchill (05-08-2004 um 12:25 Uhr). |
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#6
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Warte nur mir fällt schon noch was ein
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#7
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Zitat:
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#8
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zum thema: bin grade auf einer seite zu einem voellig anderem thema ueber diesen link gestolpert:
http://www.der-reichskanzler.de/ schauts euch an, diese komiker sind echt der burner! man beachte auch das schicksal des "reichsinnenministers" ![]() |
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#9
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Zora: Sie wirken nicht nur mit, sie sind vollwertige Richter. Nur haben sie nicht den Vorsitz, also obliegt die Verhandlungsführung immer einem Berufsrichter.
Sie stimmen auch über das Urteil ab und haben ein Vetorecht, sofern es zugunsten des Angeklagten ausfällt. Also, wenn das Stimverhältnis bei der Großen Strafkammer 3:2 gegen den Angeklagten ist, aber beide Schöffen zum beispiel für unschuldig votiert haben, lautet das Urteil unschuldig. Also eine Art Sperrminorität. Übrigens, das es 12 Schöffen gibt, habe ich nie behauptet. Gruß, Churchill (Der Erleuchtete) |
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#10
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Der Erleuchtete... Der von sich geblendete...
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