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Na dann sollten die doch wohl in der Lage sein dir temporär Geld zur Verfügung zu stellen. Wenn es ihr Fehler war müssen sie das, glaub ich, sogar. Wenn nicht könntest du sie evtl. auf Schmerzensgeld verklagen (Dazu musst du aber deine "Schmerzen" belegen können - also Zeugen und Dokumente deiner Verabredungen haben). Aber ich denke die Drohung selber dürfte schon reichen falls sie sich weigern dir (zinsfrei) Geld zu "leihen".
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