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wenn ihr wissen wollt wieso punks gegen die polizisten sind dann schaut mal da rein http://forum.webmart.de/wmforum.cfm?id=734371
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#2
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![]() Irgendwie sind es zunehmend die Punks die sich dort ziemlich daneben benehmen...
http://forum.webmart.de/wmmsg.cfm?id...&a=1&t=1788001 Perfektes Beispiel. Ich sehe da nur Gelaber und destruktive Kritik gegenüber den Polizisten, die ihre Meinung mit sinnvollen Argumenten stützen und auch noch sinnvoll verpacken. Mir geht dieses "ACAB!" Geschreie mächtig auf die äußeren Geschlechtsmerkmale, als ob jeder Polizist ein Neonazi oder jemand mit 'ner rechten Meinung wäre. Wenn er die Meinung der Linken nicht teilt ist er sofort ein Rechter. Äh, sagt einmal, wie war das mit Intoleranz und Vorurteilen? Es ist zwischen zwei extremen Richtungen (Links, Rechts) kaum möglich eine neutrale Meinung zu behalten. Ich bin kein Rechter, ich lehne jegliche Gewalt gegen Ausländer ab, auch Parolen wird es aus meinem Mund nie zu hören geben. "Leben und Leben lassen" ist da meine Devise. Aber was ich aus den Mündern mancher Punks höre... |
#3
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Um jetz nochmal was zur idealen staats form zusagen hab ich eine nette theorie gefunden. Von einem gewissen Peer Scherenberg falls einer mehr von ihm zulesen hat würde mich freu(vorraus gesetzt es gibt mehr)1
1.Teil Peer Scherenberg: Entwurf des idealen Staates Dabei bin ich von zwei Prämissen ausgegangen: 1. Die Natur des Menschen ist böse. Nur wenige können sich durch einen bewussten Akt von dieser Natur abwenden. Der Staat ist eine Institution, die dazu geschaffen ist, um eben dieser Natur Einhalt zu gebieten und dem Verbrechen entgegenzusteuern. Die Folgerung hieraus ist, dass der Mensch vom Staat verhindert werden muß, das Leben anderer zu vernichten. 2. Natürlich sind auch die Regenten, da sie Menschen sind, überwiegend böse. Intrige, Eigennutz, Verrat, Betrug, usw. sind normale menschliche Verhaltensweisen dieser Leute. Deshalb muß, aus Misstrauen gegen die Natur des Menschen, auch das verbrecherische Verhalten des Regenten verhindert werden. Der Königsweg hierzu ist ein ausgefeiltes System der Gewaltenteilung, so dass die verschiedenen, miteinander rivalisierenden Interessensgruppen sich gegenseitig auswiegen. Ferner ist davon auszugehen, dass eine wahre Interessensvertretung immer nur dann vorhanden ist, wenn sie durch den Interessenten selbst vorgenommen wird. Denn die Interessen von Vertretern und Interessenten sind nie gleich, sondern sogar antagonistisch. Vorausgehend muß ich noch sagen, daß die Natur der Völker selbstverständlich sehr unterschiedlich ist. Daher sind für verschiedene Völker verschiedene Staatsformen angemessen. Dieses ist nur für das deutsche Volk vorgesehen. Für andere Völker, z.B. die Nordamerikaner mögen mehr demokratische Konstitutionen angemessen sein. Weiterhin ist die Schaffung von Staatsverfassungen natürlich keine exakte Wissenschaft, sondern, es ist der Versuch, das Böse mit dem Bösen auszutreiben. Ein solcher Versuch aber kann niemals vollständig und auf Dauer gelingen; viel ist daher schon erreicht, wenn er weitgehend und für eine lange Zeit gelingt. Schlußendlich ist der Staat auch immer eine "Interessensgemeinschaft, die sich gegen das Individuum verschworen hat" (Walther Mehring). Aus diesem Grund hat man Habeas-Corpus-Gesetze eingeführt. Doch Gesetze haben an sich keine Bedeutung, sondern sind nur Einkleidung der Macht; es müssen daher sie durchsetzende und erhaltende Kräfte vorhanden sein und dazu ist das folgende ein Vorschlag. Davon ausgehend schlage ich folgendes vor. Eine konstitutionelle Monarchie in Anlehnung an das alte englische Modell. 1. Der Monarch Die Hauptfunktion des Königs ist es, die Usurpation des Staates durch einen Diktator zu verhindern. Deshalb muß er erblich und unabwählbar sein. Deshalb muß er mit möglichst hoher religiöser, traditioneller und ständischer Unterstützung abgesichert werden, um seine Regentschaft beim Volk unangreifbar zu machen. (D.h. er herscht von Gottes Gnaden, noch besser er ist selbst ein Gott.) Dieser Monarch, dessen Bezeichnung nichts zur Sache tut, er mag auch einen anderen Titel führen, Tenno, Kaiser, Reichsverweser, großer Negus, oder Lord Protector, übt folgende Funktionen aus: - Er ist in Krieg und Frieden oberster Befehlshaber aller Armeeteile. Damit ist er gleichzeitig oberster Dienstherr jedes einzelnen Soldaten, der sich mit Eingaben jederzeit direkt an ihn wenden kann; er steht unter seinem besonderen Schutz. Gleichzeitig ist der Soldat zur persönlichen Treue gegenüber dem König verpflichtet, er legt seinen Eid auf ihn ab. Kein Armeeteil darf irgendeine Aktion ohne seinen Befehl ausführen. Damit er durch den Oberbefehl jedoch den Staat nicht selber usurpieren kann, darf auch kein Armeeteil eine Aktion ohne Genehmigung des Regierungsschefs und des Parlamentes ausführen. Bei Uneinigkeit dieser drei Signatare bleiben die Soldaten also in ihren Kasernen. Der König befiehlt also, Kanzler und Parlament genehmigen nur, dürfen aber nicht selber befehlen. - Kanzler und Minister müssen ihm regelmäßig Bericht erstatten und alle seine Fragen beantworten, können von ihm jedoch nicht abgesetzt werden. - Er unterzeichnet die Gesetze auf Vorschlag des Parlamentes, wodurch sie erst in Gültigkeit versetzt werden. Verweigert er die Unterschrift, so kann das Gesetz nicht in Kraft treten und er selber ist unabsetzbar. - Er ist der oberste Gerichtsherr, ernennt die Richter, übt das Gnadenrecht aus und führt das gesamte Justizwesen durch einen von ihm ernannten Präfekten, der die Funktion eines Justizministers hat und damit Teil des Kabinetts ist. Also solcher nimmt er gleichfalls an den Kabinettssitzungen teil, so dass der König über dessen Beschlüsse automatisch informiert ist. - Als Summus Episcopus ist er der oberste Schutzherr der Evangelischen Kirche, setzt die Richtlinien ihres Handelns und ernennt die Bischöfe. Eine Funktion, die die EK ihm allerdings freiwillig geben und auch entziehen kann. (Die Investitur der katholischen Bischöfe bleibt beim Papst, da dies eine weitere Gewaltenteilung darstellt. Die Katholiken bleiben dadurch unabhängiger vom Staat, die Evangelischen sind und waren es ohnehin nie.) - Außerdem kann der König Orden verleihen, Beförderung von Staatsdienern und Soldaten vornehmen, sowie besonders verdiente Personen in den erblichen oder unerblichen Adelsstand erheben. Der König hat einen Kronrat, der aus dem Kanzler, den Präsidenten der beiden Kongresskammern, dem zweithöchsten Militärbefehlshaber, dem Polizeipräsidenten, den Provinzfürsten und Gouverneuren, je einem Vertreter der Stände besteht und zwei von ihm selbst bestimmten Berater besteht und der ihn in politischen Fragen berät, jedoch keine Entscheidungsbefugnis hat. 2. Der Kanzler Dieser ist Regierungschef und wird direkt vom Volk mit einfacher Mehrheit gewählt. Er führt die Politik, verhandelt mit auswärtigen Mächten, ernennt und entlässt die Minister. Er selber wird in der Wahl durch die Volksversammlung ernannt. Nur durch diese kann er auch wiederum abgewählt werden. Eine Neuwahl kann durch Unterschrift von 10% aller Wahlberechtigten jederzeit herbeigeführt werden; außerdem gibt es eine reguläre turnusmäßige Wahl nach vier Jahren. Er ist als Führer der Innenpolitik auch gleichzeitig oberster Befehlshaber der Polizei und des Zolls, während die Grenztruppen als regulärer Armeeteil dem König unterstehen. Der Regierungschef muß dem König und auch dem Parlament Bericht erstatten, jedoch kann er von diesen nicht abgesetzt werden.
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Protektorat von Psycho Joker Ob ich dich liebe, weiß ich nicht. Seh ich nur einmal dein Gesicht, Seh dir ins Auge nur einmal, Frei wird mein Herz von aller Qual. Gott weiß, wie mir so wohl geschicht! Ob ich dich liebe, weiß ich nicht. J.W Goethe
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#4
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2. Teil
3. Der Kongress Der Kongress setzt sich aus zwei Häusern zusammen, die getrennt tagen, beschliessen und gewählt werden. (Zweikammernsystem) Die erste Kammer ist die Nationalversammlung. Sie wird durch das Volk alternierend zur Wahlperiode des Kanzlers gewählt. Das heißt, zwei Jahre nach dessen Wahl, in der Mitte seiner Legislaturperiode. Das Land wird dazu in gleichgroße Wahlkreise eingeteilt, jeder Wahlkreis wählt und entsendet einen Abgeordneten. Stirbt, demissioniert dieser oder ist er sonstwie verhindert, wählt der Wahlkreis bevor die nächste Sitzung stattfinden darf, einen neuen Abgeordneten. Parteien sind verboten. Denn es besteht die Gefahr, daß sie oder eine einzelne zuviel Macht am Staat an sich ziehen könnten. Jedoch ergeben sich in der Versammlung durch die politischen Ansichten ja automatisch gewisse Parteiungen, so sind sie in der französischen Nationalversammlung ja einmal entstanden. Außerdem ist den Wählern natürlich bekannt, welcher politischen Richtung die Kandidaten zuneigen. Die Nationalversammlung berät und beschließt die Gesetze in öffentlicher Sitzung; Ausschüsse sind nicht zugelassen. Der Gedanke dahinter ist, daß die Beschlussfindung und die Argumente die zu ihr geführt haben offengelegt sein sollen und die Entscheidungsfindung im Parlament selbst tatsächlich stattfinden soll. Durch das Parteienverbot und die Einzelwahl der Abgeordneten, die sie von jedem Fraktionsdruck unabhängig macht, ist dies am ehesten zu gewährleisten. Außerdem steht der Nationalversammlung das Budgetrecht zu. Die zweite Kammer ist das Oberhaus Ihr gehören zu 1/3 Adelige an, die ihren Sitz geerbt haben oder vom König geadelt wurden. Mit dem Sitz im Oberhaus ist die formale Herschaft über eine bestimmte Domäne verbunden. Daurch wird die hemmungslose Aufstockung der Zahl der Abgeordneten durch den König unterbunden, denn er muß ihm dafür je ein Lehen von einer bestimmten Mindestgröße geben, wovon es aber nur eine begrenzte Anzahl gibt. Die Mitgliedschaft der Adligen ist also an den Boden gebunden. Zu 1/3 werden die Abgeordneten durch festgelegte Stände gewählt. (Schwermetallindustriearbeiter, Handwerker, geisteswissenschaftliche Berufe, Bauern, Geistliche, Militär, Arbeitslose, etc., wobei jeder Stand eine gleiche Zahl an Abgeordneten entsendet. Die Angehörigen eines Standes wählen die ihnen zustehenden Abgeordneten. Die Kandidaten mit den meisten Stimmen werden Abgeordnete. Die Zusammensetzung der Stände kann nur durch Beschluß der Ständeräte selbst geändert werden.) Zu 1/3 werden die Abgeordneten durch Beschluß der Provinzgouverneure entsandt. Die Provinzgouverneure werden direkt von der Bevölkerung der Provinz gewählt. Über dem Provinzgouverneur steht ein regierender Fürst, ähnlich wie über dem Kanzler der König. Das Oberhaus hat ein Vetorecht für die Beschlüsse des Parlamentes. Sollte die Königsfamilie im Mannesstamm aussterben, wählt es einen neuen König. Kanzler und Minister erstatten dem Parlament und damit dem Volk Bericht über die Führung der Politik und müssen sich den Fragen der Abgeordneten in der Sitzung stellen. Dabei haben sie in geheimdienstlichen und sicherheitsrelevanten militärischen Fragen ein Aussageverweigerungsrecht. Die Kontrolle dieses Bereiches kann aus Geheimhaltungsgründen nur der König durchführen. Zum Schutz des Kongresses gibt es ein Kongressheer von 10.000 Elitesoldaten, das unter dem direkten Befehl des Parlaments steht und auf das Parlament vereidigt wird. Das Parlamentsheer ist mit modernen Panzern, Flugabwehrgeschützen, Abfangjägern usw. ausgerüstet. Liegt das Sitzungshaus an einem Gewässer, verfügt es auch über eine Marine. Der Sinn des Parlamentsheeres ist es, das Parlament vor Übergriffen der regulären Armee oder anderer Mächte (Rebellen, Demonstranten, Banden, Attentäter) zu schützen und daneben eine völlige Monopolisierung des Militärs zu vermeiden. Das Parlament darf weder eine Erhöhung noch eine Senkung der Zahl des Parlamentsheeres beschliessen. Kein Abgeordneter darf von einer Sitzung ausgeschlossen werden; kein Abgeordneter ist während seiner Amtszeit der Justiz unterworfen. Weder darf er verhaftet, noch darf Anklage gegen ihn erhoben werden. Der Kongress darf kein Gesetz beschliessen, dass dies erlaubt. Jedoch kann nach seiner Amtszeit Anklage gegen ihn erhoben werden. Niemand, auch kein Straftäter, darf an der Kandidatur zu einem Staatsamt gehindert werden. Wird er gewählt, ist er für die Dauer seines Amtes frei. Gleichfalls sind der Kanzler, die Minister, die Provinzfürsten und Gouverneure für die Dauer ihrer Amtszeit der Justiz nicht unterworfen, sowie der König und der erste und zweite Thronanwärter für ihr ganzes Leben nicht. (D.h. auch für die Kronprinzenzeit oder die Zeit nach der Abdankung.) Die Armee darf die Grenze nur im Kriegsfall überschreiten. Der Krieg muß durch gemeinsame Erklärung von König, Kanzler, Kongress, und Volksversammlung erklärt werden. Desgleichen bedürfen Bündnisse und Friedensverträge ihrer gemeinsamen Zustimmung. Sollte das Land angegriffen werden, darf die Armee es auf Befehl des Königs selbstverständlich verteidigen, jedoch, ohne die Grenzen zu überschreiten. Dies darf erst nach offizieller Kriegserklärung geschehen. Sollte durch die Invasion feindlicher Heere keine Abstimmung des gesamten Volkes mehr möglich sein, so ist eine Abstimmung aller verfügbaren Volksteile ausreichend. Sollten einzelne Mitglieder des Kongresses durch Tod oder andere Gründe nicht an den Sitzungen teilnehmen können, so ist das Parlament dennoch beschlussfähig, solange sich feindliche Truppen innerhalb der Landesgrenzen aufhalten. Selbst wenn nur noch ein Abgeordneter übrig ist, so stellt er damit den Kongress dar. Sollten einzelne Verfassungsorgane durch die Kriegshandlungen zerfallen, in Feindeshand geraten, unerreichbar sein oder getötet werden, dürfen die übriggebliebenen gemäß ihrer Hierarchie (Zuerst der König, dann der Kanzler, dann die Nationalversammlung, das Oberhaus, die Provinzfürsten, die Provinzgouverneure) ihre Funktion übernehmen, bis eine Neuwahl möglich ist. 4. Der Imperator Außerdem darf im Fall der Invasion durch die ersten vier genannten oder durch die übriggebliebenen Verfassungsorgane ein Imperator mit besonderen Vollmachten für die Zeit von einem Jahr ernannt werden, um den Abwehrkampf zu leiten und alle Macht in seiner Hand zu versammeln. Er erhält den Oberbefehl über die Armee, Polizei, Zoll und alle Behörden, beschließt die Gesetze und hat das Haushaltsrecht. Der Imperator muß nach Ablauf des Jahres, oder im Falle des Friedensschlusses zurücktreten. Jedoch kann er oder ein anderer Imperator von den verbliebenen Verfassungsorganen wiederum für ein Jahr ernannt werden, falls die Invasion fortbesteht. Eine Invasion besteht, solange noch ein feindlicher Soldat auf dem Staatsterritorium steht. Die Volksversammlung ist an der Wahl des Imperators deshalb nicht beteiligt, weil ihr Zusammentreten bzw. ihre Wahl während des Abwehrkampfes zu lange Zeit in Anspruch nehmen würde. Er darf jegliche Maßnahmen nach seinem Willen treffen, außer, die Verfassungsorgane aufzulösen. Auch König oder Kanzler können zum Imperator ernannt werden. Der Imperator untersteht gleichfalls während seiner Amtszeit nicht der Justiz. Er kann jedoch von den ernennenden Verfassungsorganen durch gemeinsamen Beschluß jederzeit abgesetzt werden. Fazit: Durch diese Anlage der Verfassungsorgane wird folgendes erreicht: Das Parlament ist keine Akklamationsorgan des Kanzlers, das nur die Gesetze, die er beschließt, akklamiert; weiterhin kann durch die versetzte Wahlperiode das Parlament eine wirkliche Opposition darstellen, was seine ursprüngliche Aufgabe ist. Legislative, Exekutive und Judikative sind vollständig getrennt, im Gegensatz zu dem heutigen deutschen System, wo der Kanzler de facto die Legislative hat und die Parteien, die gleichzeitig im Parlament sitzen, die Verfassungsrichter und viele andere wichtige Ämter besetzen, wie die Fernsehaufsichtsräte. Kriegshandlungen, Bündnisschlüsse und Armeeaktionen erfordern eine hohe Zustimmung vieler Institutionen, darunter immer des Volkes selbst. Dennoch ist für den Fall einer Invasion durch das Amt des Imperators für eine effektive und zentralisierte Staatsführung gesorgt. Da die Macht im Staate aber in Wirklichkeit auf den Waffen beruht, ist auch hier eine Trennung vorgesehen. Einerseits eine Kompetenzteilung der regulären Armee in Oberbefehl und Genehmigung durch Kanzler und Kongress; andererseits eine Teilung der Befehlsgewalt selbst in reguläre Armee, Kongressheer und Polizei- und Zollkräfte, die als Waffenträger ja auch als paramilitärische Einheiten anzusehen sind.
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#5
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Nunja das aufem Forum is eh eher Modepunk ,da die meisten Punks ned mal ne möglichkeit haben annen Pc zu kommen
![]() @Sven , Ohja , ihre "Aufgabe" besteht darin , wenn eine Demo aufgelöst wurde , mit Pfefferspray in die Meute rein , die alle ihre Sachen ablegten , eine Frau gewaltsam , mit schlagstock (Man beachte , ohne Gegenwehr von unserer Seite aus ) rauszuholen und unschuldige mit Pfefferspray in die Augen reinsprühen... wow was für ne Aufgabe ... Es geht nicht nur um Demos , auch allgemein wie sie sich verhalten was sie alles sich rausnehmen, in Bern haben se nen 13 Jährigen 36 Stunden behalten, ohne die Eltern zu Informieren , und dazu noch gezwungen ein Geständniss zu Unterschreiben.... Wow Unser Freund und Helfer Oder ne Kollegin die se verhaftet haben: Pozilist : "Sind sie zu einer Aussage bereit?" Kollegin : "Nein, ich bleib auf meiner Aussageverweigerung" Pozilist : " Ok , kannst grad nochmals ne Stunde in die Zelle..." WoW N1... Oder eine ich und Kumpels gehen extra von ner Party früher , weil wir noch ztu mir wollten und nicht auf den Nachtzug , da einige kein Geld mehr hatten, da kommen die Bullen und halten uns extra ne Stunde auf , als mein Freund den Namen vom Pozilist aufschreiben wollte , und das Schildchen drehen wollte , bekam er ne Faust auf die Nase... |
#6
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Scheint die einzige Sprache zu sein, die das Gesocks versteht...
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Also sowelche Politiker sollte man ihr Amt abnehmen! |
#7
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Dazu sag ich mal nur.. lol !
Gewalt erzeugt gegengewalt... ![]() |
#8
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Ich finde das die Polizei zu viel darf (macht besitzt) ka wie ich das nenen soll aber die erlauben sich eigentlich zu viel! N8FALTER und warum? Wie oft haben die dich angemacht bzw geärger und wie oft geholfen? |
#9
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Eine gute Seite für alle die Wissen wollen was der (bedeutende) Unterschied zwischen Skinheads und Nazis ist: http://www.du-sollst-skinheads-nicht...erwechseln.de/
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![]() Deine Argumentation ist aber schon ein bissl arg mager findest net auch? ^^ Ich mein ich bin ja auch dafür das die Feuerwehren endlich abgeschafft werden immherin hat es schon Fälle gegeben wo durch fahrlässigkeiten Menschen zu Schaden gekommen sind..... ![]() Mein Freundeskreis besteht zu 75% aus Punks und von den redet keiner sonen Schrott alà "alle Polizisten sind scheisse". Sicher ACAB treffen sind schon mal drin, nur dort werden offensichtliche Misstände angeprangert und nicht alles so brutal verallgemeinert wie du das betreibst. Solltest dir mal nen Jahresbericht von Amnesty durchlesen dann wirst du schnell feststellen das du dich mit deiner Meinung "ein bisschen" im Land geirrt hast, mach lieber mal Urlaub z.b. in Brasilien dann siehst du was für Probleme man mit der Polizei wirklich haben kann. Aber die Diskussion ist eh sinnlos weil deine Pseudo-Anacrhie-Phase wird nach deinem Alter zu urteilen eh in in 1- 2 Jahren wieder vorbei sein ^^ |
#10
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Zitat:
![]() Sorry - der Gedanke der Anarchie ist ja nett - nur ist er ebenso wenig machbar wie der Kommunismus oder Sozialismus. Er erfordert nämlich daß alle dabei mitmachen - das wird nie geschehen. Also: Runterkommen von der idealisitischen Vorstellung, ein wenig nachdenken und dem Realismus eine Chance lassen....
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Zitat:
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#11
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Tja schön wäre doch die Anarchie ich hoffe es wird auch bald funktionieren!! Na ja bald wenn alle so mit machen ^^ Ja mhh Polizisten sind so eine sache für sich die dürfen alles und dürfen wieder rum nicht. Keiner mag die Polizisten sogar wenn die Polizei einen hilft ist man sauer darüber das es nicht schneller geht oder sonst was!! Sozialismus mhh das wäre doch eine super sache!! |
#12
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@sven wo hab ich was geschrieben das ich für die anarchie bin?? du weisst gar nicht ob ich auch so denke... bin kein mitläufer habe meine eigenene meinung gegenüber staat/polizei usw.
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#13
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^^°^^ ![]() Every time u download music, god kills a kitten.
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