|
|
|
#1
|
||||
|
||||
|
Zitat:
Ausserdem verdrehst du alles etwas zu sehr Moltke. Geh mal wenn du wieder einkaufen bist bei den Zeitschriften vorbei.In der neusten Ausgabe der Zeitschrift MAN!AC wird auf der zweiten Seite ( Editorial) über die Pros und Kontras des neuen Jugendschutzgesetzes geschrieben. Was von der USK geprüft ist bleibt so wie es ist und darf nicht nachträglich indiziert werden. Das bringt auch Vorteile: Planungssicherheit für die Hersteller und letztendlich mehr Auswahl für uns Zocker. Ist alles halb so schlimm.Von der USK nicht gekennzeichnete Datenträger müssen wie Produkte mit dem Aufdruck "keine Jugendfreigabe" behandelt werden. Find erstmal so einen alten Schinken! |