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Alt 04-04-2003, 13:12
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Visceroid

 
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Also zum mitlesen.
Art.65a GG [Befehlsgewalt der Streitkräfte]
"Der Bundesminister für Verteidigung hat die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräft"

Art. 115c GG [Befehls und Kommandogewalt über die Streitkräfte]
"Mit der Verkündigung des Verteidigungsfalles geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über."

Ich weiß ja nicht welches GG heutzutage in der Schule gelehrt wird aber langsam bereitet mir das Wissen über den "Primat der Politik" doch sorgen.

Der Generalinspekteur der Bundeswehr ist der oberste Soldat der BR Deutschland. Aber nicht der Oberbefehlshaber. Er würde zwar erst kürzlich zum Befehlshaber ernannt (davor war er gegenüber den Inspekteuren des Heeres, Luftwaffe und Marine nicht weisungsbefugt) aber er ist kein Oberbefehlshaber.
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