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erm,
![]() wird das ein flame versuch? Nix StrR sondern ÖR. wenn ja dann lies bitte hier : Die Entscheidungen der Bundesprüfstelle sind Verwaltungsakte. Gegen die Entscheidungen des 12er-Gremiums ist der Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten eröffnet: Klage gegen die Entscheidung beim Verwaltungsgericht Köln; Berufung gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht Münster; Revision gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht (Sitz: Berlin); Bei Grundrechtsverletzung Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (Sitz: Karlsruhe). Gegen die Entscheidung des 3er-Gremiums kann alternativ die Entscheidung des 12er-Gremiums eingeholt oder der Klageweg direkt beschritten werden. Ich will mich net streiten.Wir kennen uns ja gar nicht. Bin aber auch Mopedfahrer. ![]() P.S.: Woher weisst du so sicher das es nicht zur Beschlagnahmung kommt? Geändert von Sepuku (15-03-2003 um 23:45 Uhr). |