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Zitat:
Für eine Anfechtungsklage braucht man eine Klagebefugnis gem. § 42 VwGO, also ein Verletzung eigener Rechte. Das hat doch mit dem "öffentlichen Interesse" nichts zu tun. Bringst Du hier StrR und ÖR durcheinander ? ![]() Klagen kann nur EA(P). |