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#1
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ich hab gute erfahrungen gemacht zum thema rechtsschutz bzw amtlich, bei mir wollten die auch mal zumzicken und nichts machen, nur bin ich dann kurzerhand gleich zum anwalt und siehe da. alles lief wieder
ich habe auch mal sone maßname mitgemacht. was eigendl sinnlos war, da das meiste eh altbekanntes war ( PC Grundkurs etc ) allerdings mus sman auch sehen das das Arbeitsamt damit auch nachprüft ob du überhaupt den willen hast jedne tag nen geregelten ablauf einzuhalten, früh aufstehn etcpp. ausserdem wars so das die 6 monate auf die arbeitslosenzeit zu hälfte angerechnet wurden. also bist 6 monate dahin. aber du hast nur 3 monate abgezogen bekommen ( war für mich insovern vorteilhaft da bei mir das ganze kurz vor ende des anspruchs auf ALG I kam ![]()
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#2
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Wenn man eine vom Arbeitsamt geförderte Massnahme eigenmächtig und ohne Absprache beendet, muss man mit einer Geldsperre von bis zu 3 Monaten rechnen.
Da nützt auch kein Anwalt etwas. Ist alles Kulanz, wenn der Rubel wieder rollt. Einige Kurse wie z.B. Word,Excel ect. sind sicherlich für viele Sinnfrei, aber am Ende bekommt man etwas schriftliches in die Hand. Die dt. Bürokratie/Firma steht ja bei Bewerbungen auf so etwas. ![]() |
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#3
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Mit der „Agentur" wurde nun alles geklärt. Da ich dort jetzt nicht mehr als Arbeitslos gemeldet bin, kann ich nun auch über meinen Nebenjob, den ich die ganze Zeit schon mache etwas mehr verdienen als 165€/monat.
Die 3 Monate Sperrzeit habe ich bekommen. Da ich mich jetzt dazu entschlossen habe mich nicht erneut Arbeitslos zu melden, wird mir kein Tag von meinem Anspruch gestrichen und in 3 Monaten arbeite ich eh wieder.
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![]() vom 20.3.2006 - 20.3.2011 in der Zivilisation 21 |
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#4
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Vergiss nicht, die Krankenkasse über deinen geänderten Status in Kenntnis zu setzen.
Dein Beitrag könnte bis zu deinem neuen Jobantritt günstiger werden. ![]() |
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#5
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Danke für den Hinweis.
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