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Achso ok, weil war etwas verwundert. Weiß aber auch nicht was alles der EU Gerichtshof regelt.
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#2
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Der Europäsche Gerichtshof für Menschenrechte ist kein Organ der EU.
Geändert von Surli (04-12-2009 um 00:01 Uhr). |
#3
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Ah alles klar, wir haben hier also eine nicht ganz unänliche Situation, durchaus mit anderen Tiefpunkt, wie die Christen es wohl in der Türkei haben. (Ja ich bin bei dem Kommentar nun denkfaul und unterschreibe die geballte macht)
Jetzt muss mir nur nochmal wer auf die Sprünge helfen was die Menschenrechte nun genau damit zu tun haben, bitte ein wenig detailierter als einfach nur das Wort "Religionsfreiheit" in den Raum zu werfen und wo sich das nun alles beißt im rechtlichen Sinne. Moralisch ist ja nun ein anderes Thema, will da einfach nur mal die rechtliche Seite betrachten. Geht hier nun nicht um vorwürfe gegen irgendwen der aus welchen Gründen auch immer Angst vor Minaretten hat, will halt nur mal das rechtliche ein wenig beleuchten. |
#4
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Die Initiative verträgt sich nicht mit Art. 9 der Europäschen Menschenrechtskonvention (EMRK), welche die Schweiz auf demokratischem Weg wie ich erwähnen will 1974 ratifiziert hat, sprich die Nationale Gesetzgebung ist der EMRK untergeordnet. Dieser Garantiert Religionsfreiheit, welche beinhaltet sich mit einem äusseren Symbol (Kirchturm, Minarett, etc.) öffentlich zu seiner Religion zu bekennen.
In der Schweizer Verfassung ist die Religionsfreiheit leider nicht so genau definiert wie in der EMRK. Es ist allen klar, dass die Initiative gegen die EMRK verstösst aber das Problem ist dass der ordentliche Weg dahin 5-7 Jahre dauert (Bezirksgericht, Obergericht, Bundesgericht, EuGr). Der einzige schnellere Weg wäre eine Staatsklage eines Mitgliedes des Europarates was nicht anzunehmen ist. Wen es interessiert, dieser Artikel beschreibt das Rechtliche relativ gut: http://www.nzz.ch/nachrichten/schwei...1.4083683.html edit: Art. 9 Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (1) Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht oder Praktizieren von Bräuchen und Riten zu bekennen. (2) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekennen, darf nur Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die öffentliche Sicherheit, zum Schutz der öffentlichen Ordnung, Gesundheit oder Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer. Art. 14 Diskriminierungsverbot Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten. Geändert von Surli (04-12-2009 um 11:28 Uhr). |
#5
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Mal sehen was dabei rum kommt.
PS: Und Copy Past Edit hättes du dir sparen können den genau aus diesen Texten heraus sehe ich nun weniger das Problem hier. Oder hat man nun jene Religion allgemein verboten? Man hat ja jetzt nur den bau verboten doch es gibt ja noch Minaretten und die Menschen dürfen ja weiterhin ihren glauben ausüben, es dürfen eben nur keine neuen gebaut werden. Wie gesagt, ich lasse nun bewusst den Moralischen Aspekt, "Wir haben Angst vor dem Islam" komplett außen vor weil Moral mit Recht leider nichts zu tun hat. |
#6
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Auszug aus Deinem Link Surli:
"...Dabei besteht aber auch wieder ein Ermessensspielraum. Denn absolut geschützt ist nur die eigentliche Freiheit, seine Religion auszuüben. Von dieser «inneren Religionsfreiheit» unterscheiden die Juristen die sogenannte «äussere Religionsfreiheit», die nicht zum zwingenden Völkerrecht zählt. Gemeint ist damit das Recht, seine religiösen Überzeugungen auch öffentlich kundzutun, beispielsweise mit einem Minarett." Das habe ich damit gemeint wenn ich sage, dass alles auf die Prespektive, dem eigenen Standpunkt und Auslegung abhängig machen kann. Wenn alle Gesetze, Verordnungen klar und eindeutig wären, bräuchten wir gar keine Juristen. Und natürlich ist es oft richtig und auch nötig, einen Fall weiterzuziehen - sehr oft aber auch nicht. In dem Fall hat man sicherlich gute Chancen sogar zu gewinnen, aber vielleicht gäbe es auch Alternativen. Der Rechtsweg ist IMMER nur die zweitbeste Möglichkeit. Und als geistige Elite hast Du Dich hier selbst bezeichnet - schau nur mal weiter nach oben. Hast Du schon mal bemerkt, dass wirklich reiche Leute nicht mit ihrem Geld prahlen? So ähnlich verhält es sich mit der Intelligenz ![]() PS: Meine Signatur ist bereits schon seit 2 Jahren so. Hat keinen aktuellen Bezug ![]() |
#7
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Zitat:
* Die Religionen sind dazu aufgerufen beim Bau ihrer Gotteshäuser verhältnismässig zu verhalten. (Sprich es braucht kein Minarett welches gleich hoch ist wie die Kirche in einem Dorf, in welchem 0.5% Muslime leben, das gleiche gilt für eine Kirche in einem "Muslimischen" virtel einer Stadt). * Sonderrecht aufgrund religiöser Zugehörigkeit ist verboten. * Dispensation von der offiziellen Schulpflicht aufgrund religiöser Zugehörigkeit ist verboten. * Das Verhüllungsverbot gilt für alle Menschen mit Wohnsitz in der Schweiz * Zwangsehen sind verboten und werden aktiv von der Schweizer Regierung bekämpft Das sind wohl so die punkte, mit welchen viele Schweizer ein Problem haben. Sollte aber ein solcher Prozess nicht stattfinden bleibt wohl nichts anderes übrig als nach Strassburg zu gehen. Zitat:
![]() Wenn ich am Ende meiner Akademischen Laufbahn bin, besitze ich vielleicht die Kompetenz über Dinge auf meinem Spezialgebiet abzustimmen. edit: Zitat:
![]() Geändert von Surli (04-12-2009 um 18:20 Uhr). |
#8
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Zitat:
reininterpretiert ... nen äusseres symbol ist für mich zb. das kreuz im christentum oder die sichel mit stern im islam welches man öffentlich tragen darf zb. als kette um den hals und da wurde ja nunmal garnichts eingeschränkt wenn da jemand grund zum beschweren hat dann höchstens hinduisten und budhisten weil die hier keine swastika tragen dürfen ein kirchturm ist auch im christentum kein religiöses symbol genauso wenig wie das minarett im islam ![]() diese bauten hatten natürlich in der vergangenheit ihre daseinberechtigung nicht jeder hatte eine uhr und wusste wann es zeit für den gottesdienst ist und im islam war es auch praktisch wenn der ausrufer das gebet vom minarett gebrüllt hatt in der heutigen zeit ist das allerdings völlig anders weder eine kirche braucht einen turm noch braucht eine moschee ein minarett also von einschränkung der religionsfreiheit kann meiner meinung nach garkeine rede sein
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Ich hab das Rad nicht neu erfunden, doch ich weiß wie man es dreht. Singen Mordballarden,
tanzen Krisentango, den Mitleidswalzer mit der Gier Fandango Wenn die Dämme brechen kommt die Flut, mit ihr die Angst und dann... die Wut. (DerWIII-Mordballaden) |