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  #1  
Alt 03-12-2009, 23:29
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Achso ok, weil war etwas verwundert. Weiß aber auch nicht was alles der EU Gerichtshof regelt.
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  #2  
Alt 03-12-2009, 23:48
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Der Europäsche Gerichtshof für Menschenrechte ist kein Organ der EU.
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Geändert von Surli (04-12-2009 um 00:01 Uhr).
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  #3  
Alt 04-12-2009, 03:19
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Ah alles klar, wir haben hier also eine nicht ganz unänliche Situation, durchaus mit anderen Tiefpunkt, wie die Christen es wohl in der Türkei haben. (Ja ich bin bei dem Kommentar nun denkfaul und unterschreibe die geballte macht)

Jetzt muss mir nur nochmal wer auf die Sprünge helfen was die Menschenrechte nun genau damit zu tun haben, bitte ein wenig detailierter als einfach nur das Wort "Religionsfreiheit" in den Raum zu werfen und wo sich das nun alles beißt im rechtlichen Sinne.

Moralisch ist ja nun ein anderes Thema, will da einfach nur mal die rechtliche Seite betrachten. Geht hier nun nicht um vorwürfe gegen irgendwen der aus welchen Gründen auch immer Angst vor Minaretten hat, will halt nur mal das rechtliche ein wenig beleuchten.
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  #4  
Alt 04-12-2009, 10:48
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Die Initiative verträgt sich nicht mit Art. 9 der Europäschen Menschenrechtskonvention (EMRK), welche die Schweiz auf demokratischem Weg wie ich erwähnen will 1974 ratifiziert hat, sprich die Nationale Gesetzgebung ist der EMRK untergeordnet. Dieser Garantiert Religionsfreiheit, welche beinhaltet sich mit einem äusseren Symbol (Kirchturm, Minarett, etc.) öffentlich zu seiner Religion zu bekennen.
In der Schweizer Verfassung ist die Religionsfreiheit leider nicht so genau definiert wie in der EMRK.

Es ist allen klar, dass die Initiative gegen die EMRK verstösst aber das Problem ist dass der ordentliche Weg dahin 5-7 Jahre dauert (Bezirksgericht, Obergericht, Bundesgericht, EuGr). Der einzige schnellere Weg wäre eine Staatsklage eines Mitgliedes des Europarates was nicht anzunehmen ist.

Wen es interessiert, dieser Artikel beschreibt das Rechtliche relativ gut:
http://www.nzz.ch/nachrichten/schwei...1.4083683.html

edit:

Art. 9 Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
(1) Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses
Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln,
und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit
anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht oder Praktizieren von
Bräuchen und Riten zu bekennen.
(2) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekennen, darf nur Einschränkungen
unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen
Gesellschaft notwendig sind für die öffentliche Sicherheit, zum Schutz der
öffentlichen Ordnung, Gesundheit oder Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten
anderer.

Art. 14 Diskriminierungsverbot
Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne
Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der
Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen
oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens,
der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten.
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Geändert von Surli (04-12-2009 um 11:28 Uhr).
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  #5  
Alt 04-12-2009, 12:07
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Mal sehen was dabei rum kommt.


PS:

Und Copy Past Edit hättes du dir sparen können den genau aus diesen Texten heraus sehe ich nun weniger das Problem hier. Oder hat man nun jene Religion allgemein verboten? Man hat ja jetzt nur den bau verboten doch es gibt ja noch Minaretten und die Menschen dürfen ja weiterhin ihren glauben ausüben, es dürfen eben nur keine neuen gebaut werden.

Wie gesagt, ich lasse nun bewusst den Moralischen Aspekt, "Wir haben Angst vor dem Islam" komplett außen vor weil Moral mit Recht leider nichts zu tun hat.
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  #6  
Alt 04-12-2009, 17:07
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Auszug aus Deinem Link Surli:

"...Dabei besteht aber auch wieder ein Ermessensspielraum. Denn absolut geschützt ist nur die eigentliche Freiheit, seine Religion auszuüben. Von dieser «inneren Religionsfreiheit» unterscheiden die Juristen die sogenannte «äussere Religionsfreiheit», die nicht zum zwingenden Völkerrecht zählt. Gemeint ist damit das Recht, seine religiösen Überzeugungen auch öffentlich kundzutun, beispielsweise mit einem Minarett."

Das habe ich damit gemeint wenn ich sage, dass alles auf die Prespektive, dem eigenen Standpunkt und Auslegung abhängig machen kann. Wenn alle Gesetze, Verordnungen klar und eindeutig wären, bräuchten wir gar keine Juristen.

Und natürlich ist es oft richtig und auch nötig, einen Fall weiterzuziehen - sehr oft aber auch nicht. In dem Fall hat man sicherlich gute Chancen sogar zu gewinnen, aber vielleicht gäbe es auch Alternativen. Der Rechtsweg ist IMMER nur die zweitbeste Möglichkeit.

Und als geistige Elite hast Du Dich hier selbst bezeichnet - schau nur mal weiter nach oben.

Hast Du schon mal bemerkt, dass wirklich reiche Leute nicht mit ihrem Geld prahlen? So ähnlich verhält es sich mit der Intelligenz


PS: Meine Signatur ist bereits schon seit 2 Jahren so. Hat keinen aktuellen Bezug
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  #7  
Alt 04-12-2009, 18:13
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Zitat:
Zitat von raptorsf Beitrag anzeigen
Auszug aus Deinem Link Surli:

"...Dabei besteht aber auch wieder ein Ermessensspielraum. Denn absolut geschützt ist nur die eigentliche Freiheit, seine Religion auszuüben. Von dieser «inneren Religionsfreiheit» unterscheiden die Juristen die sogenannte «äussere Religionsfreiheit», die nicht zum zwingenden Völkerrecht zählt. Gemeint ist damit das Recht, seine religiösen Überzeugungen auch öffentlich kundzutun, beispielsweise mit einem Minarett."

Das habe ich damit gemeint wenn ich sage, dass alles auf die Prespektive, dem eigenen Standpunkt und Auslegung abhängig machen kann. Wenn alle Gesetze, Verordnungen klar und eindeutig wären, bräuchten wir gar keine Juristen.

Und natürlich ist es oft richtig und auch nötig, einen Fall weiterzuziehen - sehr oft aber auch nicht. In dem Fall hat man sicherlich gute Chancen sogar zu gewinnen, aber vielleicht gäbe es auch Alternativen. Der Rechtsweg ist IMMER nur die zweitbeste Möglichkeit.
Ich bin auch der Meinung, dass es bessere Alternativen gibt als den Weg an den EuGr. In meinen Augen wäre dies z.B. jetzt herauszufinden was so viele Leute (vor allem auch Frauen) dazu gebracht hat Ja zu stimmen und zu diesen Problemen Lösungen zu präsentieren und durch Aufklärung die Angst vor dem Fremden in der Bevölkerung zu verkleinern. Dieser Prozess könnte z.B. mit einer erneuten Abstimmung enden, welche das Verbot für Minarette durch folgendes ersetzt:

* Die Religionen sind dazu aufgerufen beim Bau ihrer Gotteshäuser verhältnismässig zu verhalten. (Sprich es braucht kein Minarett welches gleich hoch ist wie die Kirche in einem Dorf, in welchem 0.5% Muslime leben, das gleiche gilt für eine Kirche in einem "Muslimischen" virtel einer Stadt).
* Sonderrecht aufgrund religiöser Zugehörigkeit ist verboten.
* Dispensation von der offiziellen Schulpflicht aufgrund religiöser Zugehörigkeit ist verboten.
* Das Verhüllungsverbot gilt für alle Menschen mit Wohnsitz in der Schweiz
* Zwangsehen sind verboten und werden aktiv von der Schweizer Regierung bekämpft

Das sind wohl so die punkte, mit welchen viele Schweizer ein Problem haben.

Sollte aber ein solcher Prozess nicht stattfinden bleibt wohl nichts anderes übrig als nach Strassburg zu gehen.

Zitat:
Zitat von raptorsf
Und als geistige Elite hast Du Dich hier selbst bezeichnet - schau nur mal weiter nach oben.
Das stimmt nicht, ich habe gesagt das ich von der Bildung und Intelligenz her wohl in der oberen Hälfte der Bevölkerung bin und trotzdem NICHT das Gefühl habe kompetent genug zu sein um über einen grossteil der Absimmungen Abzustimmen
Wenn ich am Ende meiner Akademischen Laufbahn bin, besitze ich vielleicht die Kompetenz über Dinge auf meinem Spezialgebiet abzustimmen.

edit:
Zitat:
Zitat von Loki
das ist ja mal völliger quatsch da hat irgendjemand irgendwas irgendwo falsch
reininterpretiert ...
Irgendwer... Bundesrichter... Professoren für Öffentliches Recht... Justizminister (bzw. deren Spezialisten) und andere Menschen die keine Ahnung haben
__________________

Geändert von Surli (04-12-2009 um 18:20 Uhr).
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  #8  
Alt 04-12-2009, 17:11
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Loki ist ein C...
Zitat:
Zitat von Surli Beitrag anzeigen
Dieser Garantiert Religionsfreiheit, welche beinhaltet sich mit einem äusseren Symbol (Kirchturm, Minarett, etc.) öffentlich zu seiner Religion zu bekennen.
das ist ja mal völliger quatsch da hat irgendjemand irgendwas irgendwo falsch
reininterpretiert ...

nen äusseres symbol ist für mich zb. das kreuz im christentum oder die sichel mit stern im islam welches man öffentlich tragen darf zb. als kette um den hals und da wurde ja nunmal garnichts eingeschränkt
wenn da jemand grund zum beschweren hat dann höchstens hinduisten und budhisten weil die hier keine swastika tragen dürfen


ein kirchturm ist auch im christentum kein religiöses symbol genauso wenig wie das minarett im islam
diese bauten hatten natürlich in der vergangenheit ihre daseinberechtigung nicht jeder hatte eine uhr und wusste wann es zeit für den gottesdienst ist
und im islam war es auch praktisch wenn der ausrufer das gebet vom minarett gebrüllt hatt

in der heutigen zeit ist das allerdings völlig anders weder eine kirche braucht einen turm noch braucht eine moschee ein minarett

also von einschränkung der religionsfreiheit kann meiner meinung nach garkeine rede sein
__________________
Ich hab das Rad nicht neu erfunden, doch ich weiß wie man es dreht.


Singen Mordballarden,
tanzen Krisentango,
den Mitleidswalzer
mit der Gier Fandango
Wenn die Dämme brechen
kommt die Flut,
mit ihr die Angst
und dann... die Wut.

(DerWIII-Mordballaden)
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