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#1
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HI
ich kann dir 100%ig sagen das der Rechtschutz nicht gilt wenn man ihn nachträglich abschliesst. Die Versicherung gehen auch nicht auf dein obriges Angebot ein das du 10 Jahre in diesen Vetrag drin bleibst. Wenn du in eine Gewerkschaft bist kannst du die mal fragen oder der Betriebsrat könnte dir auch ein wenig Rat geben.. |
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#2
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Ich denke auch nicht, dass es eine Rechtsschutzversicherung gibt die das zulassen würde.
Wenn du keine ausreichenden Mittel hast einen Anwalt zu bezahlen kannst du aber Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen, die musst du beim Gericht beantragen. Geht die Verhandlung dann für dich positiv aus zahlt die Gegenseite das dann, wenn du verlierst musst du eben selber löhnen - das geht dann aber zur Not auch in Raten.
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Zitat:
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#3
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Wäre ja zu schön, würden alle nur immer Versicherungen abschliessen wenn sies brauchen
.. Sollte ja eigentlich ne Vorsorge sein . |
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#4
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eine gute haftpflichtversicherung kann in manchen fällen auch deine anwaltskosten übernehmen. sofern du eine hast da auch ma nachfragen.
das mit der arbeitnehmerkammer wusste ich nicht. ich komme nunmal aus bremen |
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#5
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wer ist denn der kläger,du oder dein betrieb?
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#6
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Eine Ex-Kollegin...
@Itali: Yo, war auch überrascht das es die Einrichtung nur im Bremen gibt. |
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#7
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Die klagt gegen dich oder die Firma?
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Zitat:
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