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#1
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Zitat:
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#2
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Gefreiter? Wie ist man dann gleich verheiratet oder muss wen freien?
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Im Zweifelsfall gilt immer, was ich gemeint, nie was ich gesagt oder geschrieben habe. Oder umgekehrt. - Weitere Interpretationen vorbehalten. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
#3
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Frauen und ihre Phantasien.................
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#4
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Jo das ist aber überall so.
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![]() vom 20.3.2006 - 20.3.2011 in der Zivilisation 21 |
#5
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So Leuts, ich hab UVD, von daher bin ich halt nicht wirklich da.
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![]() vom 20.3.2006 - 20.3.2011 in der Zivilisation 21 |
#6
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UVD = unheimlich viele DVDs???
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Im Zweifelsfall gilt immer, was ich gemeint, nie was ich gesagt oder geschrieben habe. Oder umgekehrt. - Weitere Interpretationen vorbehalten. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
#7
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Der Unteroffizier vom Dienst (UvD) ist eine Dienststellung und ein Sonderdienst der Bundeswehr. Dieser basiert auf der ZDv 10/5 (Leben in der militärischen Gemeinschaft), dem Soldatengesetz (SG) und der Vorgesetztenverordnung (VorgV). Der UvD ist für die Sauberkeit und die Einhaltung der soldatischen Ordnung innerhalb seiner Kompanie verantwortlich. Daher ist er Dienstgradgruppengleichen und -niedrigeren Soldaten gem. §3 VorgV vorgesetzt. Zur Unterstützung sind ihm ein oder zwei Soldaten zugeordnet. Er untersteht dem Kompaniefeldwebel (KpFw) und dem Kompaniechef (KpChef) und außerhalb der allgemeinen Dienstzeit zusätzlich dem Feldwebel vom Wochendienst (FvW) und dem Offizier vom Wachdienst (OvWa).
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