|
#21
|
||||
|
||||
|
MewtoX, wenn der Verkäufer dir zusichert, dass du das Gerät binnen 14 Tage wieder zurückbringen kannst, ist das etwas anderes, als ein "allgemeingültiges" Recht
Man sollte für sowas aber dann besser entweder einen Zeugen haben oder es sich schriftlich bestätigen lassen ![]() zum Thema Telefon: Ich würde es auch nicht zurücknehmen Denn als "neu" darf man es nicht mehr verkaufen, also was soll ich als Verkäufer dann noch mit dem Teil!? Als große Kette kann man dies vllt noch wegstecken, aber als Einzelhändler? Selbst wenn es defekt wäre, gibt es kein Umtauschrecht... Ausnahme halt, wenn vorher Umtausch bei "Nichtgefallen" abgemacht war ansonsten gibt es ja noch immer die eine oder andere Möglichkeit einen Kaufvertrag zu wandeln aber das ganze für hier noch doch etwas zu weit ins off ![]() edit: Zitat:
![]() Geändert von gersultan (31-12-2007 um 19:03 Uhr). |