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Bisher sieht es wohl so aus, das die Mitarbeiter des Ordnungsamtes einen grösseren Spielraum zur Verfügung haben.
Den einen Verwarnen Sie mündlich, dem anderen knöpfen Sie bis zu 35.- Euro ab. Nur sind die Stellen, an dem der Alkoholgenuss untersagt ist, noch nicht einmal gekennzeichnet. Andere (Bundes) Länder, andere Sitten......... ![]() Ich musste dabei auch an die braunen Papiertüten der Amis denken. ![]() |