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#1
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Ihr mit eurem sch.... Latein
![]() Ich nehme mal an du meinst damit "im Zweifel für den Angeklagten". Weiß nicht ob das dort zieht, aber ich nehme es mal stark an - gibt es überhaupt ein "Im Zweifel gegen den Angeklagten"? ![]() @Lomo: Klar, ich denke das ist den Eltern jetzt auch klar. Evtl. hätten sie die Entscheidung an die Medien zu gehen wieder rückgängig machen wollen, aber im Finanziellen ist es für die Familie nicht sonderlich gut bestellt - wie sollten sie die ganzen Anwaltskosten bezahlen die nätig sind um ihren Sohn akzeptabel zu vertreten? Ihr Kontigent war schon in den ersten Tagen ausgeschöpft. Durch die Medien sind in wenigen Tagen viele Spenden zusammen gekommen. Ich denke das ist alles nicht so einfach wie du es beschrieben hast. Der Fehler liegt meiner Meinung nach definitiv in der Politik. Geändert von Naos (29-06-2007 um 08:14 Uhr). |
#2
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Was mich an der ganzen Sache nunmal interessiert...
Lady X (13 Jahre) trifft Lord Y (17 Jahre). Lady X ist willig, Lord Y ebenso. Lord Y fragt Lady X nach ihrem Alter, welches diese mit 15 angibt. Lady X und Lord Y kommen zur Sache, jedoch zeigt Lady X ihren Lord Y danach wegen Vergewaltigung/sexuellen Missbrauchs an. Vor Gericht sagt Lord Y aus, dass Lady X sich ihm gegenüber älter gemacht hat, als sie tatsächlich sei. Hätte er sie denn nach ihrem Ausweis fragen sollen, um somit ihr Alter zu verifizieren? |
#3
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Zitat:
@Mosch: Ihr habt meinen Bauch mit euren Zeilen heftig zum beben gebracht! Was mich ja interessiert: Das Mädchen hat ja wie ich das mitbekommen habe nie betritten, dem Jungen ihr richtiges Alter zu leugnen. Nach Schweizer Recht wäre bei einer Differenz von 2 Jahren (nach ZGB maximal 3 Jahre) Sex zwischen Minderjährigen schonmal nicht strafbar (zumal es ja garnie dazu kam). Da sie gelogen hat, und die Wahrheit wohl kaum feststellbar war, befand sich der Junge im guten Glauben (welcher ausdrüklich geschützt wird) und wäre nicht strafbar. Die Behauptung, dass er sich irgendwie an ihr verging, nachdem sie ihn getäuscht und auch noch aufs Zimmer (und aufs Bett) "geholt" hat, während noch weitere Personen im Zimmer war (Sie hätte sich also ohne weiteres wehren können, hätte sie es nicht gewollt) wirkt irgendwie......seltsamerweise....schon fast verdächtig für Galileo Mistery.....unglaubwürdig. Würde das türkische Gericht aufgrund dieser Beweislage anders entscheiden, könnte ich das nicht verstehen. Würden neue Beweise auftauchen und seine Schuld bezeugen, fänd ichs richtig, dass er seine Strafe auch da absitzen müsste. Ist schliesslich türkisches Recht, und wer Straftaten begeht kann ja nicht erwarten, dass man in die luxuriösen Gefängnisse in der Heimat gebracht wird, weil man was besseres ist oder so.
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Erst schiessen, später fragen! |
#4
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Kommt drauf an ob man das erwarten kann oder nicht (die Überstellung in ein deutsches Gefängnis)... Ich denk in dem Fall schon und die Eröffnung eines deutschen Verfahrens ebnet den Weg dorthin.
In einer Sache in der ein Erwachsener ein Strafverfahren zu erwarten hat weil er geklaut hat, einen Mord oder eine Vergewaltigung beging, seh ich den ausländischen Knast als gerechtfertigt an. Wer bewusst in einem fremden Land Mist macht sollte auch nach der dort geltenden Rechtsprechung behandelt werden... Das hat jetzt nichts damit zu tun, daß ich das Vorgehen der türkischen Justiz nicht als ok ansehen würde - nur ist ein Junge von 17 Jahren in einem deutschen Untersuchungsgefängnis (und dazu würde es bei einer Überstellung eh nicht kommen, die Fluchtgefahr ist ja weg) deutlich besser aufgehoben. Wenn das Verfahren in der Türkei bleibt ist eigentlich davon auszugehen, daß er mit der Mindeststrafe davon kommt, das wären, da er minderjährig ist, 3 Monate. Und davon hat er fast alles abgesessen, nach der Verhandlung wäre er dann frei.
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Zitat:
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#5
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Zitat:
Das sich jetzt aber auch noch der dt. EU Kommissar in die Geschichte einmischt, macht das ganze nur noch schwieriger. Das zeugt nicht gerade von Vertrauen in das türkische Rechtssystem. Das unsere Frau Merkel sich da schon einbringt, macht das ganze nicht leichter, sondern fordert eher zu drastischeren Massnahmen herraus. Geändert von Germane45 (30-06-2007 um 13:14 Uhr). |
#6
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So wie es momentan aussieht, haben unsere türkischen Nachbarn das Problem zu uns abgeschoben.
Der junge Mann darf bis April 2008 nach Hause. Dann geht die Verhandlung weiter. Wird er aber wieder zur Gerichtsverhandlung in die Türkei fliegen? Die Gerichte dort hoffen wohl mal nicht. ![]() |
#7
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Hm, gerade kam im TV das sein Anwalt meinte er fliegt dann im Frühjahr 2008 wieder in die Türkei zur Verhandlung...
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#8
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![]() Hio
Selber Schuld, wenn er es macht... Ich pers. würde es nicht machen, nach dem ganzen Hick-Hack. Sicherlich werden sie ihn dann nicht wieder in U-Haft stecken...aber ...mmhh...man weiss ja nie! Sollte er fliegen und dort für schuldig erklärt werden, so bekommt er seine Strafe da....wird aber nach ca.3Monaten abgeschoben und darf seine Strafe hier absitzen... Fliegt er nicht und wird schuldig gesprochen, so muss die BRD ihn nicht ausweisen... und er muss auch nicht die Strafe in Deutschland absitzen... Im mom prüft die Staatsanwaltschaft, ob bzw wie sie gegen Marco ermittelt etc. da ja immer noch der Vorwurf des Sexuellen Missbrauchs im Raume steht und sie somit gezwungen sind.... Allerdings gibt es ja keine zeugen die ihn belasten bzw entlasten...sprich nur die Aussage zu Protokoll ...was in der Deutschen Rechtsprechung nicht für eine schulderklärung reicht! Ooohh man...ein hin und her...wie was wo... in diesem sinne³: |