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#1
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Eine einfache kleine E-Mailadresse (wie in Punkt 5 der Regeln) reicht übrigens unter keinen Umständen. Zum Muss und Kann-Inhalt einer Anbieterkennzeichnung siehe TMG.
Vertrau uns ein bisschen Germane ^^ FiX ist angehender Jurist und ich bin Regierungsinspektor. Was Recht und Gesetz angeht, kennen wir uns daher je nach Rechtsgebiet zumindest ansatzweise ganz gut aus ![]() Letztendlich bleibts aber nur ein Tipp, da dies die hiesigen Admins unter sich ausmachen müssen. |
#2
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Eure Äusserungen habe ich jedenfalls mit grossem Interesse gelesen.
![]() Sehr gute Denkansätze beschäftigen jetzt zumindest meine vereinsamte graue Zelle. ^^ Man weiss ja nie, wofür mans braucht. ![]() |
#3
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wo mann auch noch nachschauen kann ist hir http://www.e-recht24.de/
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#4
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Da bin ich schon Dauergast.
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