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#1
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ok, ich kann nur für die Schweiz sprechen.
Und hier ist es zur Zeit so, dass der Download NICHT illegal ist - der Upload (also die Verbreitung) schon (das sagen die Juristen und das Gesetz, jedoch die Industrie sieht es anders, ist aber in dem Fall natürlich nicht relevant). Wenn jetzt aber eine Firma ihren Schaden bzw. die Forderung gegenüber einem "Uploader" geltend machen will, muss er dies natürlich vor Gericht beweisen können (ausser natürlich der "Uploader" zahlt vorher die angedrohte Strafe...). Aber wie soll eine Firma den wirklich entstandnen Schaden beziffern? Im besten Fall (wenn es um eine Computergame geht) kann er vielleicht 100 Franken oder im Extremfall 1000 Franken geltend machen - aber kein Gericht in der Schweiz nimmt eine Klage entgegen mit einem Wert von unter 8000 Franken. Das ganze ist also ein Sturm im Wasserglas - anders sieht es natürlich aus wenn dies eine Firma tut oder sich jemand da was dazuverdient (dies gewerblich macht). Aber davon sprechen wir hier ja nicht. |
#2
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In Deutschland geht es mit einem Mindeststreitwert von 80,00€ los.
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Gruß AMD-Powered |
#3
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warum kaufst du dir niocht nochmaldas game orginal und sagst du hast es dir nur runtergeladen da von deiner orginal cd die cd kaputt ist
was machen sie dann? ![]() ![]() ![]()
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#4
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Na und? Ist trotzdem verboten....
Ihr habt manchmal komische Vorstellungen von der Rechtslage. Glaubst du es sei legal sich ein Game zu saugen wenn man das Original im Schrank hat? Mitnichten.... Der korrekte Weg ei einer zerkratzten CD ist der Weg über den Produktsupport des Herstellers. Da bekommt man dann in der Regel Ersatzdatenträger.
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Zitat:
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#5
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Kein schlechte Idee, wenn.............
da nicht eine Kleinigkeit wäre die sich Rechnung/Kassenbon nennt und die haben eine Zahlenfolge die sich Datum nennt. Mehr brauch man dazu nicht zu sagen.
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Gruß AMD-Powered |
#6
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ich meine, dass mittlerweile selbst sicherheitskopien in der BRD verbtoen sind
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#7
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nei nsind sie nicht
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#8
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Es spielt doch keine Rolle, ob man das Spiel herunterladen darf oder nicht!
Es geht darum, dass man es nicht verbreiten darf. Das soll Sven laut der Abmahnung unterlassen.
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#9
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ganz aktuell aus dem Tages-Anzeiger online von heute:
"Strafanzeigen gegen Musikpiraten Der Verband der Schweizerischen Musikwirtschaft (IFPI) geht mit Strafanzeigen gegen private Musikpiraten vor. Eine aussergerichtliche Lösung sei nicht möglich, teilte der Verband mit. Die Musikwirtschaft wollte ursprünglich im Rahmen der Aktion «Game Over» allen privaten Raubkopierern eine aussergerichtliche Lösung ohne Strafanzeige anbieten. Die im Internet aufgespürten Musikpiraten hätten sich verpflichten müssen, alle illegalen Musikdateien zu löschen sowie Kosten- und Schadenersatz bis zu 9000 Franken zu bezahlen. Bedauerlicherweise komme eine solche Lösung aber nicht zu Stande, schreibt die IFPI. Die Internetprovider würden aus rechtlichen Gründen die Forderungsschreiben nicht an die Raubkopierer weiterleiten. Deshalb hat die IFPI bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich Strafanzeigen gegen private Benutzer so genannter Musik-Tauschbörsen im Internet eingereicht. Im Strafrechtsfall seien die Provider nämlich dazu verpflichtet, den Behörden die Identität bekannt zu geben. Strafanzeigen gegen weitere Raubkopierer sind laut IFPI in Vorbereitung. Zudem würden laufend neue Beweise gegen private Raubkopierer sichergestellt. (mu/ap)" auf den ersten Blick tönt ja auch das wieder abschreckend, aber der wichtigste Satz ist meiner Meinung nach "Die Internetprovider würden aus rechtlichen Gründen die Forderungsschreiben nicht an die Raubkopierer weiterleiten." D.h. das ganze funktioniert wieder nicht. Und solange Du das Original hast kannst Du es runterladen und Sicherheitskopien machen - da wird dir kein Hersteller einen Strick darausdrehen, davon bin ich überzeugt. Lasst Euch doch nicht immer Angst machen - ich arbeite bei einem der grössten Softwarehersteller der Welt ![]() |
#10
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Zitat:
Bist du etwa Rechtsanwalt? Wenn ja, lies mal die neueren Artikel dazu durch, es wurde in letzter Zeit viel deswegen berichtet. Wenn sogar das äusserst seriöse Schweizer Magazin "PCTipp" sagt (mit Zusammenarbeit veschschiederner, externer Leute), dass der Download legal ist, wieso sagst du das Gegenteil? Sogar in den Medien hiess es, die Aktion "Game Over" der IFPI/IPFI sei kaum gefärhlich wür Heimanwender, die es nur zum Eigengebrauch saugen. (aber nur in der Schweiz!) Klar, das UrG soll verschärft werden (s. u.a. hier), doch dies wird seitens der Konsumentenschützer und der FDP wegen Markteinbussen eher abgelehnt. Sie wollten ja auch mal eine Steuer auf Datenträger erheben. (=teuere, staatliche Server) Auch wenn ich nun vom eigentlichen Thema abgekommen bin, was mir leid tut, fand ich, muss ich was dazu sagen. Klar ist auch, dass es alles nicht explizit legal ist, weil nichts steht. Laut Rechtssprechung gilt: Solange nichts dagegen steht (=neues UrG), ist es legal bzw. eine juristische Grauzone.
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Offizieller Groupie der "Schnitzelfresser" |
#11
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Zitat:
Zitat:
![]() @ sven: Hacken in fremde Systeme ist natürlich wiederum was ganz anderes. Aber auch hier sieht man wieder, dass Klagen selten Aussicht auf Erfolg haben. Und natürlich ist die Schweiz nicht Deutschland - aber so anders wie wir immer denken sind wir ja gar nicht (wir sprechen nur so komisch ![]() ![]() |