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  #1  
Alt 25-03-2005, 16:02
Benutzerbild von gersultan
gersultan gersultan ist offline
Pinguin

 
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gersultan ist ein C...
OL Nick: gersultan
Kurz und Knapp:

Jeder Hinz und Kunz kann dir eine "gerichtliche Mahnung" schicken. Das Gericht (Amtsgericht Hagen) prüft NICHT ob der Anspruch rechtskräftig ist oder überhaupt rechtens ist!!

Also Naos: Du schnappst dir das beigefügte "Widerspruch"s-Schreiben, füllst das aus und schleunigst damit zum Gericht. Versäumst du diese Frist, ist die Forderung gegen dich rechtsgültig, egal was vorher war!!.

Nach deinem Widerspruch geht vom Amtsgericht an den Gläubiger ein Schreiben, worin dein Widerspruch inkl. Begründung aufgeführt ist. Wenn der Gläubiger noch immer der Meinung ist, dass du zahlen musst, muss er Klage erheben. Der Gläubiger muss dann die Gerichtskosten im Voraus bezahlen. Was er natürlich nicht macht, wenn ihn die Klage unsinnig erscheint . Nach Klageerhebung stehen dir alle Rechtsmittel zur Verfügung (Anwalt etc.).

Also Naos: Locker machen, Widerspruch ausfüllen und ab zum Amtsgericht (entweder persönlich beim nächsten oder per Einschreiben mit Rückschein). Ostern geniessen

Achja: ARCOR wird mit dem ganzen schon lange nichts mehr zu tun haben. Offene Forderungen werden en masse an Inkasso-Unternehmen verkauft. Nicht ohne Grund steht in solchen Schreiben, dass die Zahlungen an die Inkasso-Büros geleistet werden sollen und nicht an den ursprünglichen Gläubiger
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  #2  
Alt 25-03-2005, 16:13
MewtoX MewtoX ist offline
Clan Moderator

 
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MewtoX ist...
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Genau da hat Gersi recht.

Wenn du nicht binnen 2 Wochen nach erhalt des Briefes beim Gericht Wiederspruch dagegen eingelegt hast, dann ist die Forderung rechtskräftig.
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  #3  
Alt 26-03-2005, 10:37
Naos Naos ist offline
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Habe meine Unterlagen gecheckt. Habe Gott sei dank noch den ganzen Schriftwechsel parrat

Werde natürlich Widerspruch einlegen. Ich berichte...
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  #4  
Alt 26-03-2005, 13:40
Benutzerbild von Sailor Moon
Sailor Moon Sailor Moon ist offline
Terrordrohnenhirte

 
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Mosch hat den richtigen Kommentar dazu gegeben.

Diese Mahnsachen bei Telefon & Onlinegebühren sind nicht gerade selten, da eine Klärung bei fehlerhaften Rechnungen sogut wie ausgeschlossen ist.

Einmal im mahnverfahren, immer im Mahnverfahren. Ich hatte erst vor einem Jahr Ärger mit meinem alten Mobilfunkanbieter, der meine Kündigung igoriert hatte. Naja, Mahnungen, Schreiben vom Rechtsanwalt, schließlich das bewußte gerichtliche Schreiben. Ich hab nichts beantwortet und mich nicht gerührt, nur Widerspruch eingelegt gegen den Mahnbescheid. Seitdem ist Ruhe...geklagt haben sie nicht. Wußten wohl daß sie vor Gericht abstinken würden.

Wenn sie aber Klagen, sind sie beweispflichtig, daß sie eine berechtigte Forderung an Dich haben. Nicht du! Laß sie mal kommen...brauchst im Prinzip nur mit dem Schreiben von Arcor vor Gericht aufzukreuzen. Das war's dann. Gerichtsstand ist übrigens dein Wohnort, Vorteil für dich.
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  #5  
Alt 26-03-2005, 13:43
Benutzerbild von Der_Mosch
Der_Mosch Der_Mosch ist offline
Fieser Pappkopp

 
Registriert seit: Jan 2001
Beiträge: 8.506
Der_Mosch ist...
Der_Mosch eine Nachricht über ICQ schicken Der_Mosch eine Nachricht über MSN schicken
Style: cncboard
Zitat:
Zitat von Sailor Moon
Mosch hat den richtigen Kommentar dazu gegeben.
Yay, ich bin krass! Was hab ich gemacht?

Um aber meine Meinung noch mal zu sagen, du has nix falsch gemacht, also lass die ma machen....
__________________
Zitat:
Zitat von Mokus Beitrag anzeigen
PS: Das Loch interressiert mich schon seit 7 Jahren
I ELUCIDATE THE TRUTH OF A CASE FROM NOW ON!
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  #6  
Alt 01-04-2005, 09:15
Benutzerbild von Sailor Moon
Sailor Moon Sailor Moon ist offline
Terrordrohnenhirte

 
Registriert seit: Jan 2005
Beiträge: 175
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Zitat:
Zitat von Der_Mosch
Yay, ich bin krass! Was hab ich gemacht?
Oh, da hab ich mich vertan, meinte Gersultan!
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  #7  
Alt 02-04-2005, 21:43
Benutzerbild von RangerOfDead
RangerOfDead RangerOfDead ist offline
Tarnpanzerlehrling

 
Registriert seit: Mar 2005
Beiträge: 965
RangerOfDead hat noch keine Bewertung oder ist auf 0
OL Nick: -
Zitat:
Zitat von Naos
Habe meine Unterlagen gecheckt. Habe Gott sei dank noch den ganzen Schriftwechsel parrat

Werde natürlich Widerspruch einlegen. Ich berichte...
da du die Unterlagen hasst, besitzt du einen Beweis das ARCOR da einen Fehler gemacht hat. Von daher bist du im Recht und entweder ARCOR oder die Staatskasse zahlt die Gerichtskosten. Du dürftest eigentlich keine Kosten erhalten und könntest auch Schadensersatz forden, da du mehrmals Anrufen musstest und dadurch auch Kosten deinerseits entstanden sind.
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  #8  
Alt 05-04-2005, 01:31
Benutzerbild von Chriss
Chriss Chriss ist offline
Kanes rechte Hand

 
Registriert seit: Dec 2000
Ort: Alleshausen, "nahe" Ulm
Beiträge: 11.787
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Chriss eine Nachricht über ICQ schicken
OL Nick: Chriss (ASE)
Style: Dune
Genau, du könntest jetzt ja laut der Theorie DENEN nen gerichtlichen Mahnbescheid schicken lassen in denen du die über den Zeit und Arbeitsausfall ebenso wie über die ganzen Telefonats und Internetskosten verklagst die dich die beschäftigung mit dem Fall gekostet hat!
__________________
There's too much beauty upon this earth for lonely men to bear.
Richard Le Gallienne
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  #9  
Alt 05-04-2005, 08:46
Naos Naos ist offline
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OL Nick: Naos.911
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Ich würde eher sagen ich warte bis die Sache abgehakt ist und verklage sie dann^^
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  #10  
Alt 05-04-2005, 23:38
WalnutXP WalnutXP ist offline
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Registriert seit: Aug 2003
Beiträge: 1.687
WalnutXP hat noch keine Bewertung oder ist auf 0
Ich denke die wahrscheinlichkeit dass die Damit auf die Schnauze fallen, und nicht du, ist extrem hoch. Immerhin sind solche Dinge allmählich standard. Immer wieder versuchen Provider auf diese Weise kündigungen zu entgehen, teilweise mit voller Absicht.

BTW @Naos: Dein PN-Fach ist voll.
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