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Zitat:
![]() aber genau das ist doch jetzt mit dem neuen jugendschutzgesetz der fall, das brauchst du dir nicht mehr wünschen, das ist seit 1.4. gesetz ![]() Vorher waren die Altersvorgaben eben nur unverbindl. Empfehlungen, und (leider) in keinster weise bindend. Viele Indizierungen wurden ja gerade dadurch begründet, das auch jeder 12jährige sich dieses Spiel kaufen könnte ... Durch das neue Jugendschutzgesetz werden ja die meisten Indizierungen ohnehin überflüssig, da die Altersbeschränkungen nun bindend sind ... (Es liegt nun allerdings einzig und allein an der BPjM dies auch zu berücksichtigen ![]() Schade nur, das unter diesem Aspekt für bereits inidizierte Titel keine Neuprüfung mehr erfolgt ... ich bin mir ziemlich sicher, ein CCG würde nach neuem Gesetz keinerlei Grundlage mehr für eine Indizierung bieten, nur dazu isses zu spät ... |