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  #1  
Alt 10-12-2004, 18:41
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RedBasti RedBasti ist offline
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Grafikkarte defekt - Umtausch

Situation:
Am 5.6.2003 erwarb ich bei Caretta eine Radeon 9700 Pro von Club-3D für den Preis von 315,00 €. Mit der Leistung der Karte war ich sehr zufrieden, auch Instabilitäten gab es keine. Die Karte wurde nicht modifiziert, weder über Hardware oder über Anwendungen. Das Gehäuse verfügt über 4 Gehäuselüfter, die für einen ständigen Luftstrom sorgen. Zu heiß kann die Karte jedenfalls nicht gewesen sein. Trotzdem gab diese 7.11.2004 (Sonntag) den Geist auf. Nach gut 2 Stunden Rome erschienen Farbverschiebungen und arge Grafikfehler. Ich habe den PC schleunigst runtergefahren (was problemlos ging) und nach 10 Minuten Testweise neu gestartet. Nach ca. 1 Minute traten wieder dieselben Bildfehler auf. Zur endgültigen Kontrolle baute ich die Karte in den Rechner meines Vaters ein, in welchem diese gut das erste halbe Jahr nach dem Kauf ohne Probleme arbeitete. Auch ein anderer Monitor wurde angeschlossen. Die Bildfehler erschienen diesmal nach wenigen Sekunden. Für mich stand somit fest: Die Karte ist hin.
Am nächsten Montag war ich dann bei Caretta, wo mir ein Mitarbeiter sagte, dass Caretta nach einem halben Jahr nicht mehr zuständig sei und ich mich direkt an Club-3D wenden sollte. Am gleichen Abend besuchte ich die Club-3D Seite, auf der es heißt:
Zitat:
For defective cards, please contact the store of origin. You can claim warranty (RMA) when your product is within two years of the purchase date. Therefore always keep your invoice with you during these two years of warranty period. If you bought your card second hand, make sure that you get the invoice as well else you will be unable to claim warranty. In case the store of origin is out of business, you can contact us by email, we will ask you for your invoice and we will forward you to the local distributor. rma@club-3d.nl

Ich schrieb eine E-mail an Club-3D, in der ich darlegte, dass mein Händler die Annahme verweigerte. Es kam prompt (10 Minuten) eine E-mail zurück, in der ich aufgefordert wurde den Mitarbeiter telefonisch zu kontaktieren. Immerhin war es keine Service-Hotline, also rief ich an und wurde von einem Deutschsprechenden Mitarbeiter begrüßt. Dieser sagte mir, dass ihm solches nicht bekannt sei und auch nicht üblich für Caretta sei. Er werde sich darum kümmern. Noch am selben Abend rief er mich an und informierte mich darüber, dass mir der Caretta-Mitarbeiter offenbar eine falsche Information gegeben hätte und Club-3D gar nicht für den direkten Verkehr mit den Kunden ausgestattet sei. Am Dienstagnachmittag rufe ich wieder bei Caretta an und bekomme dies bestätigt. Tatsächlich habe sich der Mitarbeiter geirrt. Ich ging hin und konnte die Karte abgeben. Allerdings muss ich einen Werkstattauftrag bezahlen, sobald die Karte wieder da ist. Dieser beinhaltet eine "Transportkostenpauschale" und "Versand & RMA Abwicklung". 15,00€, zu zahlen bei Abholung der Karte. Mir wurde gesagt, dass es nun 2-4 Wochen dauern könne. Nach 4 Wochen tat sich aber nichts. Also begann nun diese Woche die große Telefoniererei. Caretta verwies auf Club-3D. Ich rief selbst bei Club-3D an (bei der Anfangs erwähnten durch die Mail erhaltene Nummer). Dieser meinte, dass Club-3D nicht in der Lage sei die Karte zu ersetzen, weder mit einer Radeon9700 Pro oder einer Radeon 9800, da nichts vergleichbares mehr auf Lager sei. Club-3D würde in solchen Fällen üblicherweise eine "Gutschrift" an Caretta senden. Über den Ersatz müsste ich mich mit Caretta verständigen. Da ich nun wiederholt bei Caretta angerufen hatte, rief heute der Geschäftsführer bei mir an, der natürlich einen glücklichen Kunden haben möchte. Er sagte, dass man bis jetzt immer eine Karte erhalten habe und nie eine Gutschrift bekommen habe. Außerdem sei nicht direkt Club-3D zuständig sei (was mir bisher von den Caretta-Mitarbeitern immer anders geschildert wurde), sondern ein Zwischenhändler. Meine Karte würde in zwei Wochen ersetzt sein (mach insgesamt 6 1/2 Wochen), eine Garantie bekomme ich dafür natürlich nicht. Für die Zeit bis zum Eintreffen meiner Karte wurde mir eine Radeon 9200 Se als Ersatz angeboten. Ich sagte, dass ich mir das überlegen werde. Brauchen tue ich diesen Ersatz eigentlich nicht, ich habe schon eine Geforce 4 MX 460 als Ersatz, was ich aber nicht erwähnte. Am schönsten fand ich die Bemerkung, dass Caretta eigentlich gar nicht für das Verschicken der Karte zuständig ist.
Ich musste mich an dieser Stelle echt beherrschen.

Was ich nun bräuchte ist ein Ratschlag, am besten natürlich juristischer Natur.
Außerdem frage ich mich, ob ich die 9200 schon alleine deshalb nehme, um auch etwas in der Hand zu haben, was die zurückhaben wollen.
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Geändert von RedBasti (10-12-2004 um 18:46 Uhr). Grund: Tippfehler ;)
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  #2  
Alt 11-12-2004, 16:18
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RedBasti RedBasti ist offline
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Per ICQ wurde mir geraten, auf mein Recht auf Ersatz zu bestehen. Das sehe ich auch so, allerdings nicht der Händler. Ich war heute noch einmal persönlich vor Ort. Der Verkäufer konnte natürlich nichts machen, da der Chef nicht da ist (wie sollte es anders sein). Außerdem wurde vehement abgelehnt, irgend einen adäquaten Ersatz sofort zu leisten. Die 9200 habe ich abgelehnt, damit ich keine Rechtsansprüche verliere.

Was ich nun tun werde ist folgendes: Ich rufe solange an bis ich an den Geschäftsführer komme und werde ihm die Situation nochmals darlegen und ihm eine Frist bis zum 20.Dezember setzen. Wenn bis zu diesem Datum kein Ersatz in Form einer Radeon 9700 Pro (hochwertigere sind natürlich auch ok) oder einer Bargeldzahlung von mindestens 189€ (Der dortige Preis für eine Radeon 9800 non-pro) erfolgt werde ich eine Strafanzeige wegen Unterschlagung einreichen. Am 20. Dezember währen 41 Tage seit Einreichung der defekten Karte vergangen. Selbst wenn der Händler noch keinen Ersatz vom Hersteller bekommen hat, sehe ich ihn in der Pflicht die Garantie zu erfüllen. Zumal heute auch wieder gesagt wurde, sie würden sicher noch eine Karte bekommen. Wenn dem so ist, können sie mir ja eine geben. Sie bekommen ja schließlich noch eine.

An dieser Stelle möchte ich natürlich auch ausdrücklich davon abraten bei Caretta einzukaufen, da es offensichtlich ist wie skrupellos mit den Kunden umgegangen wird. Am schärfsten war, dass der Verkäufer heute sogar noch anzweifelte, ob die Karte nicht doch durch meine Schuld kaputt gegangen sei. Wie ich jedoch nachweisen sollte, dass ich nichts falsches getan habe, wusste er auch nicht. Das sollte dann ein Gutachter feststellen. Richtig, dafür müsste ich aber erstmal die Karte wiederbekommen und das kann ja anscheinend dauern......
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Geändert von RedBasti (11-12-2004 um 16:21 Uhr).
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  #3  
Alt 11-12-2004, 17:07
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Ich war vor ein paar Tagen bei Expert, da lief es genau so ab.
Der Verkäufer sagte zwar, dass ich Garantie hab, aber die kann ich ned geltend machen.
Es handelte sich um eine Logitech MX 310.
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  #4  
Alt 11-12-2004, 17:16
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Der Verkäufer muss imho die Garantie leisten und kann diese auch nicht direkt an den Hersteller abwälzen. Ich versuche mich mal übers WE schlau zu machen, welche Paragraphen wirklich greifen und welche Möglichkeiten du hast.
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  #5  
Alt 11-12-2004, 17:24
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LordMordred LordMordred ist offline
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richtig Gersi , da ja der Kaufvertrag zwischen dem Käufer und dem Händler geschlossen wurde

Ich hab hier mal ein bisschen was rausgesucht
Vllt. hilft euch diese Seite etwas weiter
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"Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muß anders werden, wenn es gut werden soll."(Georg Christoph Lichtenberg *1742 †1799)
"Demokratie ist die Notwendigkeit, sich gelegentlich den Ansichten anderer Leute zu beugen." (Winston Churchill *1874 †1965)
"Zwei Monologe, die sich gegenseitig immer und immer wieder störend unterbrechen, nennt man eine Diskussion." (Charles Tschopp *1899 †1982)

Geändert von LordMordred (11-12-2004 um 17:26 Uhr).
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  #6  
Alt 11-12-2004, 17:36
MewtoX MewtoX ist offline
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das problem ist, dass der verkäufer keine pflicht hat, garantie zu geben... es handelt sich lediglich um "gewährleistung" ... so hat der verkäufer die pflicht, MINDESTENS die 9700 zum hersteller zu schicken, und DER muss dann ersatz zurückschicken.

wenn der verkäufer sich aber nicht an die gegebenen vorschriften hält, hast du wie schon gesagt die möglichkeit, klage zu erheben... nur muss du auch hierbei zum gericht fahren und die 20€ bearbeitungsgebühr erstmal selbst auslegen, damit ein mahnschreiben zum verkäufer geht, direkt von gericht aus. antwortet er binnen 2 wochen nicht, liegt dem gericht ein vollstreckbarer pfandtitel vor was den wert der karte ausgleicht. aber ich denke mal dann spätestens wird der geschäftsführer mit dir reden wollen, um weiteren ärger zu vermeiden...

mein abit board war auch mal defekt.. kam vom CT, pc ging nimmer.. MB defekt transportschaden oder so... ich ging also hin, sagte hier MB putt, bitte umtauschen, da ich am WE n calangame habe.. er wollte mir erst n p4p800e als ersatz andrehen, aber als er erführ dass es ein amd board is meinte er, ja ok fahr zur zweitfiliale die haben noch paar da. so wars auch, ich hin, anstandslos umgetauscht, alles super
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  #7  
Alt 11-12-2004, 17:58
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RedBasti RedBasti ist offline
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@MewtoX: Tja, so sollte es auch laufen. Wie man sieht halten sich leider nicht alle Händler daran. Die 20€ ist es mir übrigens locker wert!

@Gersultan: Dafür wäre ich dir mehr als nur sehr dankbar.

@LordMordred: Danke für den Link! Zumindest weiß ich jetzt, dass deren Rechnung von 15€ rechtswidrig ist!

Die Rechnung beinhaltet "Versand, RMA-Abwicklung und Transportpauschalte".
Dazu heißt es in §439 (2): Der Verkäufer (also Caretta) hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Edit:
Diese 15€ sollen allerdings erst bei Abholen der Karte bezahlt werden. Ich schätze ich werde die Ersatzkarte in den Rucksack packen, den oben genannten Satz zitieren und einfach gehen.
Zitat:
Zitat von Gersultan
Jedenfalls darf ihn wegen der Gewährleistung keine weiteren Kosten entstehen. Jedenfalls nicht, wenn er zum Verkäufer geht und ihm die Ware übergeben hat.
Ich habe die Karte selbst zum Händler gebracht, samt Originalverpackung und Zubehör. Aber über die Verweigerung der Zahlung der 15€ mach ich mir weniger Gedanken.

Ich denke es macht sich prinzipiell gut ein paar Passagen des Gesetzes zu zitieren.
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Geändert von RedBasti (11-12-2004 um 18:09 Uhr).
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  #8  
Alt 11-12-2004, 18:00
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gersultan gersultan ist offline
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Gewährleistung ist der gesetzliche Ausdruck für Garantie.

Der Verkäufer ist 24 Monate zur Gewährleistung (Garantie) verpflichtet. Ob und in wie weit der Verkäufer dann die Gewährleistung an den Hersteller weiterleitet ist für den Käufer erstmal unerheblich. Jedenfalls darf ihn wegen der Gewährleistung keine weiteren Kosten entstehen. Jedenfalls nicht, wenn er zum Verkäufer geht und ihm die Ware übergeben hat.

Ich würde an den Verkäufer via Einschreiben mit Rückschein ein Schreiben schicken, in dem ich ihm eine letzte Frist von 10 Werktagen setze (genaues Datum bis wann!!), die bisher geleistet Zahlung wegen Unrechtmäßigkeit zurückfordere und auf den Klageweg hinweise.
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  #9  
Alt 11-12-2004, 20:53
Lula Lula ist offline
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Richtig, Gersultan, das sollte Wirkung zeigen. es ist klar, daß der Händler die Gewährleistung abwälzen will.

Du mußt auch keine Gebühr für die Gewährleistung bezahlen, du mußt nicht einmal dienen eigenen Versandkosten tragen. Solltest du solche ausgelegt haben, müssen sie dir erstattet werden.

Der Versand im Garantiefall hat kostenlos zu erfolgen, wenn die nWare auf dem Versandwege erworben wurde. Wenn sie im Ladengeschäft gekauft wurde, muß sie der Kunde selber hinbringen und abholen und wenn sie geliefert wurde (bei Fachhändlern üblich), muß sie vom Händler abgeholt und gebracht werden.

Man ist im Begriff, dich über den Tsich zu ziehen, weil man mit keinem Widerstand rechnet. Ich würde mir das nicht gefallen lassen und auch meine 15 € + Versandkosten zurückverlangen. Ein Anwalt schadet nicht, die Kosten muß ja der Händler zahlen, da die Sache eindeutig ist.
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  #10  
Alt 11-12-2004, 23:58
MewtoX MewtoX ist offline
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Zitat:
Zitat von Lula
Ein Anwalt schadet nicht, die Kosten muß ja der Händler zahlen, da die Sache eindeutig ist.
falsch... er muss es ERST zahlen, wenn die sache gelaufen ist, vorher musst du es erst selber auslegen btw. wenn du rechtschutz hast, dann übernehmen die das.
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  #11  
Alt 12-12-2004, 09:11
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RedBasti RedBasti ist offline
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Ich glaube das mit den 15€ bedarf noch einiger Klärung.
Ich habe diese noch nicht gezahlt! Als ich die Karte einreichte hat man mir diesen Werkstattauftrag gegeben und ich hab das erstmal so hingenommen. Es wurde vereinbart, dass erst bezahlt wird wenn ich die Karte wieder abhole.

Sollte ich eines Tages bei denen stehen und eine Karte in der Hand halten wird diese eingepackt, auf die Gesetzeslage verwiesen und nicht gezahlt. Wenn es denen nicht passt können die ja einen Schüler wegen 15€ verklagen ,viel Spaß! Sowas macht sich in der Presse immer gut. Also diese 15€ sind daher nicht das Problem. Viel mehr gilt es erstmal an den Ersatz zu kommen.

Ich überlege übrigens ob ich bei der Klage gleich mal (zumindest bei der Androhung der Klage) so richtig auf die Kacke haue. Das heißt ich fordere keinen Ersatz sondern ich sehe den Kaufvertrag seitens der Verkäufers für beendet an und verlange daher mein Geld zurück. Das sind dann schon mal 315€. Das ist natürlich nicht der tatsächliche Wert der Karte aber es soll ja auch ein wenig abschreckend sein. Könnte man weiterhin noch irgendwas aufschlagen?
Ob sich diese Forderung durchziehen lässt ist eine andere Sache aber man möchte sich ja bedrohlich machen.

Mal sehen was das Telefonat mit dem Chef so bringen wird.....

Edit: Rechtschutsversicherung ist vorhanden. Ich werde also bei Bedarf einen Anwalt einschalten. Eigentlich hoffe ich aber das alleine die Androhung der Klage Wunder wirkt.
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Geändert von RedBasti (12-12-2004 um 09:13 Uhr).
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  #12  
Alt 12-12-2004, 10:43
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das mit dem 315€ zurückfordern lass mal lieber bleiben, sonst ziehst du nämlich die arschkarte... geld zurück gibts erst, wenn verkäufer karte nicht umtauschen will, und dann auch nur den momentanen neuwert dieser karte... denk doch mal nach sonst würd das ja jeder machen... kauft sich graka für 500€, 1 1/2 jahre später will er 500€ wiederham und holt sich die nexte highend karte.. so geht das natürlich nicht

aber darauf hinweisen, dass falls bei nichteinhaltung der gewährleistung geld zurück, ist natürlich rechtens
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  #13  
Alt 12-12-2004, 12:19
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Falsch, Mewtox. Bei Wandlung muß immer der Kaufpreis erstattet werden. Das Garantierecht kennt keinen Zeitwert.

Und das Wort Umtausch gehört nicht hier her. Es handelt sich um eine Reklamation.

Ich weiß, daß das von Computerhändlern immer gerne versucht wird, ist aber ein Verstoß gegen das Gewährleistungsrecht.

Um die Wandlung zu vermeiden kann der Händler nur Reparatur oder Austausch bieten. Reparatur fällt hier wohl aus, da der Grafikchip offensichtlich kaputt ist. Und Austausch würde bedeuten exakt dieselbe Karte. Falls die nicht mehr verfügbar ist, kann der Kunde Wandlung verlangen. Er braucht kein anderes Modell akzeptieren. Auch kein besseres.

Einziger Haken, nach 6 Monaten liegt die Beweislast daß der Schaden durch einen Fehler an der Ware entstanden ist, beim Kunden. Sollte hier aber auch kein Problem sein.

Rechtschutzversicherung vorhanden: sehr gut. Nutzen! 315 Euro abgreifen und neue Karte woanders kaufen.
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  #14  
Alt 12-12-2004, 14:10
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lula ich will jetzt beweis aus dem GB sehen, dass NICHT der wert der karte erstattet werden muss sondern der damalige neupreis !

wenn es so wäre wie du sagst, dann würden die läden pleite gehen... angenommen ich hätte vor 1jahr und 10monaten für 500€ eine 9800XT gekauft... meinste net es is ein WENIG exorbitant zum ladn zu gehen und zu sagen her kaputt gib mir ne x800xt PE ????? gleicher wert, performance himmel-erde

man wäre ich glücklich wenn sowas gehen würde
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  #15  
Alt 12-12-2004, 14:15
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RedBasti RedBasti ist offline
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Tja, die Läden können ja einfach sofort adäquaten Ersatz stellen. Außerdem muss ja die Karte erstmal defekt sein und keiner wird es darauf anlegen.

Egal wie, am Telefon werde ich sagen, dass ich auf 315€ klage, um den Druck zu erhöhen. Ob sich das realisieren lässt steht auf einem anderen Blatt.
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  #16  
Alt 12-12-2004, 14:23
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gersultan gersultan ist offline
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öhh MewtoX ... Bei Wandlung ist es so, dass der Kaufvertrag rückgewickelt wird und die Parteien in den Stand versetzt werden, als ob der Kauf nie getätigt worden wäre.

Klartext: RedBasti hat die Kohle die er damals hingelegt hat und der Laden hat seine GraKa. Was aber imho angerechnet wird ist eine Art "Nutzungsgebühr" weil RedBasti durch den Gebrauch der Karte Vorteile hatte. Sie lag ja nicht die ganze Zeit in einer Schublade

Erst dadurch kommt man zum "Zeitwert".

RedBasti ich würde weniger auf Wandlung pochen, sondern vllt. eher auf Erfüllung des Kaufvertrages. Sie haben dir eine funktionstüchtige Karte zu geben. Genau so eine wie du gekauft hast. Können sie das nicht, müssen sie imho dir ohne Aufpreis eine höherwertigere anbieten.
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  #17  
Alt 12-12-2004, 14:29
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dann sollte er aber lieber auf ne neue 9700 bestehen, und somit kann er diese ja z.b. bei ebay verkaufen, da sie ja neu is oda.. nur weiss ich net wies in diesem fall is, aber da sie neu is sollte sie doch auch "wieder" 24monate herstellergarantie ham oder ?
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  #18  
Alt 12-12-2004, 15:47
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RedBasti RedBasti ist offline
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Ich werde sicher nicht auf eine 9700 bestehen, da diese wesentlich schwerer zu bekommen ist! Club-3D hat mir ja telefonisch bestätigt das sie keine 9700 mehr haben.
Ich bestehe lediglich auf den adäquaten Ersatz.

Gersi, könntest du bitte noch nachsehen welche Paragraphen greifen?
Ich möchte dem morgen einfach einiges an den Kopf werfen können.
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  #19  
Alt 13-12-2004, 15:19
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Wer glaubt das Caretta sich bis jetzt schlecht gegenüber dem Kunden verhalten würde sollte weiter lesen.....

Ich rief nun heute bei Caretta an und hatte mir eigens eine Checkliste angelegt:
Zitat:
Checkliste für einen Anruf bei Caretta:

- Nicht mit Namen melden und sofort nach dem Geschäftsführer verlangen.
- Herrn Baki freundlich die Situation erklären und darlegen:
- Defekt am 7.11
- Ablehnung der Zuständigkeit im Geschäft am 8.11
- Annahme am 9.11
- Information, dass der Fall immer in 2-4 Wochen abgeschlossen wurde
- Widersprüche der Mitarbeiter (Gutschrift oder Karte von Club 3D / Zuständigkeit von Club 3D oder Zwischenhändler)
- Unhöflichkeit des Verkäufers am vergangen Samstag
- Ablehnung der Radeon 9200 SE


- Und nun der rechtliche Teil:
- Da Caretta unwiderlegbar auf dem Gebiet der BRD liegt gelten die Gesetze (wie auch auf der Caretta Seit unter § 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung, III bemerkt) der BRD
- Dazu einige Auszüge aus dem BGB-Kaufrecht:
- § 437, §439 (1), §442(1), §443 (1) , §444
- Aufgrund der Gesetzeslage verlange ich eine Erfüllung der Garantie durch die Übergabe einer Radeon 9700 Pro oder einer anderen Grafikkarte auf Basis von ATI-Technologie die über eine höhere Taktung verfügt (z.B. Radeon 9800)
- Der Verweis auf Club 3D oder Dritte ist rechtswidrig, da der Kaufvertrag zwischen mir und Caretta besteht. Da Caretta die Ware an mich nicht im Auftrag eines Dritten verkauft, muss Caretta die Garantie erfüllen.
- Ich setze eine Frist bis zum 20. Dez., behalte mir aber das Recht vor diese Frist beliebig zu ändern.
- Sollte die Garantie nicht wie vorhin erläutert geleistet werden, werde ich Klage wegen Unterschlagung einreichen. Ich behalte mir außerdem vor, das Recht auf Wandlung vor Gericht geltend zu machen. In beiden Fällen entspricht der Streitwert dem Neuwert des Streitgegenstandes, da das Garantierecht keinen Zeitwert kennt.
- Der Streitwert liegt daher bei 315€, außergerichtlich würde ich die Garantie bei einer Zahlung von 189€ als erfüllt betrachten.
- Weiterhin behalte ich mir das Recht vor, Medien bzw. Medienvertreter über diese Vorgänge zu informieren und Akteneinsicht zu gewähren.


- Reaktion abwarten, keine Diskussion über eben gesagtes
- Ich erwarte den Anruf von Caretta bis zum 20. Dez
- Schönen Gruß
So, es klingelte, ein Mitarbeiter hob ab und stellte mich durch. Herr Bati (Geschäftsführer) fragte zunächst ob ich das Angebot mit der 9200 SE annehmen würde. Dieses schlug ich sofort aus.
Danach begann ich meine Checkliste abzuarbeiten und kam nicht sehr weit. Als ich von Widersprüchen zwischen ihm, seinen Mitarbeitern und Club 3D redete ging es so richtig los:
Bati: Welche Widersprüche?
RB: Widersprüche betreffend der Gutschrift zum Beispiel. Club-3D und einer ihrer Mitarbeiter erwähnten das Club-3D öfters Gutschriften verschickt, wenn die Karte nicht mehr zu ersetzen ist. Sie hingegen dementierten dies.
Bati: Ich verbitte mir solche Unterstellungen gegenüber meinen Mitarbeitern, und was Club-3D sagt interessiert mich nicht.
RB: Was Club-3D sagt interessiert mich übrigens auch nicht, da ich den Kaufvertrag mit ihnen habe und sie daher die Garantie leisten müssen.
Bati: Das stimmt nicht [inwzischen extrem verägert].
RB: Ich habe mich mit der Thematik auseinandergesetzt und weiß sehr wohl das sie die Garantie leisten müssen. Da ihre Geduld sich dem Ende nähert kürze ich die Sache ab und komme zum Punkt: Wird die Garantie nicht sofort geleistet werde ich sie verklagen.
Bati: Dann tun sie das! [ganz extrem verärgert!]
........und dann er sofort aufgelegt!

Ich werde heute noch den Brief vorbereiten....

Jedenfalls habe ich danach nochmal angerufen und mit einem der Mitarbeiter gesprochen. Dieser kann natürlich auch nichts machen aber ich bat ihm Herrn Bati noch einmal ein paar Sachen zu vermitteln (mit mir, dem König Kunde, möchte Herr Bati ja nicht reden). Unter anderem das ich auf 315€ klage und er es so billiger haben könnte. Der Mitarbeiter lieferte aber noch eine interessante Aussage:"Ich werde mit ihnen nicht über die rechtlichen Gegebenheiten diskutieren, da ich meine Anweisungen habe." Ein vielsagender Satz, oder?

Tja, ich werde mir wohl demnächst eine neue Karte kaufen und meinen Anwalt anweisen einen Geldbetrag einzuklagen.
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Alt 13-12-2004, 15:32
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Ruf ihn an und sag er solle dir eine 6800LE geben und die sache ist gegessen
Wenn nciht dann soltlest du deine Ansprüche Geltend machen !! Soweit du eine rechtschutz hast kannst mal ien Anwalt befragen und diesen dann in dieser Situation auch die Sache erledigen. Sonst kannst auch zur Verbraucherzentrale
Die könen dir glaube auch helfen !! Also GL
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Respect Basti, so sollten sich alle Kunden verhalten dann könnten sich solche Geschäfte keine solchen krummen Dinge mehr leisten.

Noch ein kleiner Tipp falls du noch einen obendrauflegen willst :
Gibt es bei euch in D so etwas wie Kassensturz in der Schweiz? Die schauen bei uns genau solche Situationen an und berichten darüber im Fernsehen. Und die wissen auch zu wie das Juristisch laufen müsste.
Falls es so etwas bei euch gibt, melde denen dass am besten so ändlich wie du das hier getan hast
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  #22  
Alt 13-12-2004, 16:30
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An die Medien werde ich mich auf alle Fälle wenden. Ein spezielles Magazin hier in Deutschland fällt mir für solche Fälle jetzt nicht ein aber ich werde verschiedene anschreiben und weiterhin eine Zusammenfassung der Ereignisse im Internet verbreiten.

Warum die sich so verhalten weiß ich nicht, es gibt aber eigentlich nur zwei Möglichkeiten:

a) Sie wissen es nicht besser und wollen einfach nichts rausrücken was ihnen selbst noch nicht ersetzt wurde.

b) Diese Leute sind krminell.
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  #23  
Alt 13-12-2004, 16:46
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Zitat:
Zitat von RedBasti
Ein spezielles Magazin hier in Deutschland fällt mir für solche Fälle jetzt nicht ein
-> c't, Rubrik 'Vorsicht Kunde'
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Zitat:
Wir sind im Augenblick dabei, zu prüfen, ob es im öffentlichen Interesse liegt, ihnen mitzuteilen, ob wir die Informationen haben, die Sie erbitten, und ob es, sollte das der Fall sein, im öffentlichen Interesse liegt, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen.
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  #24  
Alt 13-12-2004, 18:44
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Danke,
Frontal21 und c't haben bereits Post erhalten.

Ich wäre übrigens äußerst dankbar wenn diese Story noch in anderen Foren verbreitet werden würde
Dazu hier der Link mit dem Text:
http://forum.gamestar.de/gspinboard/...76&postcount=1
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Geändert von RedBasti (13-12-2004 um 18:48 Uhr).
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  #25  
Alt 15-12-2004, 21:39
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Es gibt nicht wirklich was Neues aber ich habe die Sache heute einmal einem Rechtsanwalt dargelegt. Fazit: An der Sache gibt es nichts zu rütteln. Caretta muss die Garantie leisten, vollkommen unabhängig von den Aktionen von Club-3D.Gestern habe ich bereits einen Brief mit Rückschein an Caretta geschickt in dem mit rechtlichen Mitteln gedroht wird falls die Garantie nicht bis zum 21. Dezember erfüllt wird.
Tja, sollte Caretta nicht "nachgeben" geht es ab dem 21. so richtig rund. Rechtlich kann man nach 6 Wochen Untätigkeit den Kaufvertrag als gekündikt ansehen, daher muss Caretta in diesem Fall zahlen.

Und wie Herr Bati trotz seiner betrügerischen Absichten nachts noch schlafen kann, das erfahrt ihr nächste Woche.
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  #26  
Alt 16-12-2004, 15:17
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Na sieh mal einer an! Da kommt heute erstmal der Rückschein unterschrieben von Caretta zurück. Na mal sehen.

Dann kommt heute Mittag bereits ein Anruf von Club-3D. Man ging auf die E-mail ein, die ich gestern geschrieben hatte, in der ich um Informationen bezüglich der Karte bat, da ich ja die Informationen von Caretta kritisch betrachte. Die 9700 Pro ist erst vorgestern angekommen! Am 14. Dezember! Obwohl sie am 9. November bei Caretta eingereicht wurden. Absolut genial! In dem Paket war aber ich nicht nur meine Karte, sondern auch andere defekte Karten. Folglich sammelt Caretta die Dinger, damit der Versand nicht so teuer ist (aber trotzdem 15€ für RMA und Transport verlangen). Tja, jetzt weiß man endlich warum das eigentlich so lange dauert. Club-3D wird jetzt eine Radeon 9800 SE AWI senden und das nach eigener Aussage so schnell wie möglich. Außerdem soll ich von Club-3D informiert werden, wenn die Karte rausgegangen ist. Übrigens hatte die Club-3D Mitarbeiteren auch schon mit Herrn Bati telefoniert, der die Sache auch gerne gelöst hätte. Ob das was mit dem Brief zu tun hat? Sicher nicht.
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  #27  
Alt 16-12-2004, 18:37
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woh, das muss ja n akt gewesen sein, kenne das von meiner festplatte her, nur da hielt sich der expert stommel an die worte 2 wochen. respekt und das nur wegen einer graka
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  #28  
Alt 17-12-2004, 03:34
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Redbasti: schön, sieht ja so aus, als wenn sie jetzt ihrer Pflicht nachkommen.

Zitat:
Zitat von MewtoX
lula ich will jetzt beweis aus dem GB sehen, dass NICHT der wert der karte erstattet werden muss sondern der damalige neupreis !
Kannst du haben.

§ 932 ABGB

(1) Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern.
(2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten.
(3) Die Verbesserung oder der Austausch ist in angemessener Frist und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den Übernehmer zu bewirken, wobei die Art der Sache und der mit ihr verfolgte Zweck zu berücksichtigen sind.
(4) Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Übernehmer das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn der Übergeber die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Übernehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Übergebers liegenden Gründen unzumutbar sind.


Das heißt, daß Verbesserung oder Preisminderung der Wandlung vorrangig sind. Betrachten wir nun diesen fall, stellen wir aber fest: Verbesserung ist unmöglich, außer durch Austausch mit einer identischen Karte. Preismiunderung kommt nicht in Frage, da die Ware als ganzes unbrauchbar ist. Somit bleibt nur Wandlung und das heißt Kaufpreiserstattung.
Natürlich tritt bei fast allen Waren durch Gebrauch und Zeitverstreichen eine Wertminderung ein, das hat den Gesetzgeber aber beim Gewährleistungsrecht nicht interessiert. Der Verkäufer muß sich an die Gesetze halten.

Weiterhin sind ausschlaggebend das Fernabsatzgesetz und das Konsumentenschutzgesetz und weitere heitere Gesetze.
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  #29  
Alt 17-12-2004, 16:40
MewtoX MewtoX ist offline
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Zitat:
Zitat von Lula

§ 932 ABGB

(1) Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern.
(2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten.
(3) Die Verbesserung oder der Austausch ist in angemessener Frist und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den Übernehmer zu bewirken, wobei die Art der Sache und der mit ihr verfolgte Zweck zu berücksichtigen sind.
(4) Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Übernehmer das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn der Übergeber die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Übernehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Übergebers liegenden Gründen unzumutbar sind.


Das heißt, daß Verbesserung oder Preisminderung der Wandlung vorrangig sind. Betrachten wir nun diesen fall, stellen wir aber fest: Verbesserung ist unmöglich, außer durch Austausch mit einer identischen Karte. Preismiunderung kommt nicht in Frage, da die Ware als ganzes unbrauchbar ist. Somit bleibt nur Wandlung und das heißt Kaufpreiserstattung.
Natürlich tritt bei fast allen Waren durch Gebrauch und Zeitverstreichen eine Wertminderung ein, das hat den Gesetzgeber aber beim Gewährleistungsrecht nicht interessiert. Der Verkäufer muß sich an die Gesetze halten.

Weiterhin sind ausschlaggebend das Fernabsatzgesetz und das Konsumentenschutzgesetz und weitere heitere Gesetze.
thx
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  #30  
Alt 20-12-2004, 18:19
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Die Spannung steigt.
Club-3D hat mir heute mitgeteilt, dass sie am Freitag die Karte verschickt haben und diese spätestens Morgen auch bei Caretta sein sollte. Ich werde dann weiter berichten.
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