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Alt 19-11-2004, 21:06
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Lebenslange Haft für Mörder von Jessica

Der Mörder der sechsjährigen Jessica aus Metzels in Thüringen ist am Freitag vom Landgericht Meiningen zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Damit kommt der vorbestrafte Mann auch nach Verbüßung seiner Strafe nur nach eingehender Prüfung wieder auf freien Fuß.
Mord an Sechsjähriger Kellner geständig

Verteidiger will Revision
Es gebe keinen Zweifel daran, dass der Mann das Nachbarskind am 22. Juni sexuell missbraucht und mit einem Schraubenzieher erstochen hat, sagte der Richter. Der Angeklagte wurde außerdem des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und der sexuellen Nötigung für schuldig befunden. Er hatte ein Geständnis abgelegt. Sein Verteidiger kündigte an, er werde Revision einlegen.

Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Mann habe kalt, zielgerichtet und bewusst gehandelt, sagte Staatsanwältin Renate Schinke in ihrem Plädoyer. "So handelt man nicht, wenn man weggetreten ist." Sie nannte ihn einen "unberechenbaren Schwerstkriminellen".

Gutachten über seelische Störung
"Man darf auch die Täter nicht alleine lassen", hatte dagegen Pflichtverteidiger Reiner Größchen zu bedenken gegeben. Er plädierte auf eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Nach der Urteilverkündung sagte Größchen, ein nervenärztliches Gutachten, das die verminderte Steuerungsfähigkeit des vorbestraften Sexualtäters nicht ausschließt, sei nicht ausreichend gewichtet worden.

18 Stiche mit Schraubenzieher
Der Angeklagte hatte das Kind auf dem Heimweg vom Kindergarten in sein Auto gelockt und war mit ihm in ein nahe gelegenes Waldstück gefahren. Er nahm auf einem Parkplatz einen Schraubenzieher aus dem Auto, lief mit dem Mädchen an der Hand in ein Gebüsch und missbrauchte es dort. Als Jessica schrie, würgte er sie mehrfach und stieß anschließend 18-mal mit dem Schraubenzieher auf den Oberkörper des Kindes ein. Drei Stiche waren tödlich. Der 39-Jährige war bereits 1986 wegen Vergewaltigung und 1995 wegen Kindesmissbrauchs verurteilt worden.

Und da will sein Anwalt noch Revision einlegen,da kann man ja nur lachen.Da darf man sich ja auch nicht wundern,wenn immer wieder sowas passiert.
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was sich verdoppelt,wenn man es teilt!