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Alt 06-04-2001, 09:52
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Sven Sven ist offline
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Na dann sollten die doch wohl in der Lage sein dir temporär Geld zur Verfügung zu stellen. Wenn es ihr Fehler war müssen sie das, glaub ich, sogar. Wenn nicht könntest du sie evtl. auf Schmerzensgeld verklagen (Dazu musst du aber deine "Schmerzen" belegen können - also Zeugen und Dokumente deiner Verabredungen haben). Aber ich denke die Drohung selber dürfte schon reichen falls sie sich weigern dir (zinsfrei) Geld zu "leihen".
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Zitat:
Wir sind im Augenblick dabei, zu prüfen, ob es im öffentlichen Interesse liegt, ihnen mitzuteilen, ob wir die Informationen haben, die Sie erbitten, und ob es, sollte das der Fall sein, im öffentlichen Interesse liegt, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen.
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