Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 13-05-2004, 15:20
Benutzerbild von Veggeto
Veggeto Veggeto ist offline
Avatar

 
Registriert seit: Nov 2002
Ort: Far away
Beiträge: 1.860
Veggeto hat noch keine Bewertung oder ist auf 0
Um jetz nochmal was zur idealen staats form zusagen hab ich eine nette theorie gefunden. Von einem gewissen Peer Scherenberg falls einer mehr von ihm zulesen hat würde mich freu(vorraus gesetzt es gibt mehr)1

1.Teil

Peer Scherenberg:


Entwurf des idealen Staates

Dabei bin ich von zwei Prämissen ausgegangen:
1. Die Natur des Menschen ist böse. Nur wenige können sich durch einen bewussten Akt von dieser Natur abwenden. Der Staat ist eine Institution, die dazu geschaffen ist, um eben dieser Natur Einhalt zu gebieten und dem Verbrechen entgegenzusteuern.
Die Folgerung hieraus ist, dass der Mensch vom Staat verhindert werden muß, das Leben anderer zu vernichten.

2. Natürlich sind auch die Regenten, da sie Menschen sind, überwiegend böse. Intrige, Eigennutz, Verrat, Betrug, usw. sind normale menschliche Verhaltensweisen dieser Leute.
Deshalb muß, aus Misstrauen gegen die Natur des Menschen, auch das verbrecherische Verhalten des Regenten verhindert werden. Der Königsweg hierzu ist ein ausgefeiltes System der Gewaltenteilung, so dass die verschiedenen, miteinander rivalisierenden Interessensgruppen sich gegenseitig auswiegen.
Ferner ist davon auszugehen, dass eine wahre Interessensvertretung immer nur dann vorhanden ist, wenn sie durch den Interessenten selbst vorgenommen wird. Denn die Interessen von Vertretern und Interessenten sind nie gleich, sondern sogar antagonistisch.

Vorausgehend muß ich noch sagen, daß die Natur der Völker selbstverständlich sehr unterschiedlich ist. Daher sind für verschiedene Völker verschiedene Staatsformen angemessen. Dieses ist nur für das deutsche Volk vorgesehen. Für andere Völker, z.B. die Nordamerikaner mögen mehr demokratische Konstitutionen angemessen sein.
Weiterhin ist die Schaffung von Staatsverfassungen natürlich keine exakte Wissenschaft, sondern, es ist der Versuch, das Böse mit dem Bösen auszutreiben. Ein solcher Versuch aber kann niemals vollständig und auf Dauer gelingen; viel ist daher schon erreicht, wenn er weitgehend und für eine lange Zeit gelingt.
Schlußendlich ist der Staat auch immer eine "Interessensgemeinschaft, die sich gegen das Individuum verschworen hat" (Walther Mehring). Aus diesem Grund hat man Habeas-Corpus-Gesetze eingeführt. Doch Gesetze haben an sich keine Bedeutung, sondern sind nur Einkleidung der Macht; es müssen daher sie durchsetzende und erhaltende Kräfte vorhanden sein und dazu ist das folgende ein Vorschlag.

Davon ausgehend schlage ich folgendes vor.

Eine konstitutionelle Monarchie in Anlehnung an das alte englische Modell.

1. Der Monarch

Die Hauptfunktion des Königs ist es, die Usurpation des Staates durch einen Diktator zu verhindern. Deshalb muß er erblich und unabwählbar sein.

Deshalb muß er mit möglichst hoher religiöser, traditioneller und ständischer Unterstützung abgesichert werden, um seine Regentschaft beim Volk unangreifbar zu machen. (D.h. er herscht von Gottes Gnaden, noch besser er ist selbst ein Gott.)
Dieser Monarch, dessen Bezeichnung nichts zur Sache tut, er mag auch einen anderen Titel führen, Tenno, Kaiser, Reichsverweser, großer Negus, oder Lord Protector, übt folgende Funktionen aus:
- Er ist in Krieg und Frieden oberster Befehlshaber aller Armeeteile. Damit ist er gleichzeitig oberster Dienstherr jedes einzelnen Soldaten, der sich mit Eingaben jederzeit direkt an ihn wenden kann; er steht unter seinem besonderen Schutz. Gleichzeitig ist der Soldat zur persönlichen Treue gegenüber dem König verpflichtet, er legt seinen Eid auf ihn ab. Kein Armeeteil darf irgendeine Aktion ohne seinen Befehl ausführen. Damit er durch den Oberbefehl jedoch den Staat nicht selber usurpieren kann, darf auch kein Armeeteil eine Aktion ohne Genehmigung des Regierungsschefs und des Parlamentes ausführen. Bei Uneinigkeit dieser drei Signatare bleiben die Soldaten also in ihren Kasernen.
Der König befiehlt also, Kanzler und Parlament genehmigen nur, dürfen aber nicht selber befehlen.
- Kanzler und Minister müssen ihm regelmäßig Bericht erstatten und alle seine Fragen beantworten, können von ihm jedoch nicht abgesetzt werden.
- Er unterzeichnet die Gesetze auf Vorschlag des Parlamentes, wodurch sie erst in Gültigkeit versetzt werden. Verweigert er die Unterschrift, so kann das Gesetz nicht in Kraft treten und er selber ist unabsetzbar.
- Er ist der oberste Gerichtsherr, ernennt die Richter, übt das Gnadenrecht aus und führt das gesamte Justizwesen durch einen von ihm ernannten Präfekten, der die Funktion eines Justizministers hat und damit Teil des Kabinetts ist. Also solcher nimmt er gleichfalls an den Kabinettssitzungen teil, so dass der König über dessen Beschlüsse automatisch informiert ist.
- Als Summus Episcopus ist er der oberste Schutzherr der Evangelischen Kirche, setzt die Richtlinien ihres Handelns und ernennt die Bischöfe. Eine Funktion, die die EK ihm allerdings freiwillig geben und auch entziehen kann. (Die Investitur der katholischen Bischöfe bleibt beim Papst, da dies eine weitere Gewaltenteilung darstellt. Die Katholiken bleiben dadurch unabhängiger vom Staat, die Evangelischen sind und waren es ohnehin nie.)
- Außerdem kann der König Orden verleihen, Beförderung von Staatsdienern und Soldaten vornehmen, sowie besonders verdiente Personen in den erblichen oder unerblichen Adelsstand erheben.
Der König hat einen Kronrat, der aus dem Kanzler, den Präsidenten der beiden Kongresskammern, dem zweithöchsten Militärbefehlshaber, dem Polizeipräsidenten, den Provinzfürsten und Gouverneuren, je einem Vertreter der Stände besteht und zwei von ihm selbst bestimmten Berater besteht und der ihn in politischen Fragen berät, jedoch keine Entscheidungsbefugnis hat.

2. Der Kanzler

Dieser ist Regierungschef und wird direkt vom Volk mit einfacher Mehrheit gewählt. Er führt die Politik, verhandelt mit auswärtigen Mächten, ernennt und entlässt die Minister. Er selber wird in der Wahl durch die Volksversammlung ernannt. Nur durch diese kann er auch wiederum abgewählt werden. Eine Neuwahl kann durch Unterschrift von 10% aller Wahlberechtigten jederzeit herbeigeführt werden; außerdem gibt es eine reguläre turnusmäßige Wahl nach vier Jahren.
Er ist als Führer der Innenpolitik auch gleichzeitig oberster Befehlshaber der Polizei und des Zolls, während die Grenztruppen als regulärer Armeeteil dem König unterstehen.
Der Regierungschef muß dem König und auch dem Parlament Bericht erstatten, jedoch kann er von diesen nicht abgesetzt werden.
__________________
Protektorat von Psycho Joker

Ob ich dich liebe, weiß ich nicht.
Seh ich nur einmal dein Gesicht,
Seh dir ins Auge nur einmal,
Frei wird mein Herz von aller Qual.
Gott weiß, wie mir so wohl geschicht!
Ob ich dich liebe, weiß ich nicht.
J.W Goethe
Mit Zitat antworten