Nun, es gibt mittlerweile zwei Auffassungen von Völkerrecht.
Die traditionelle besagt, es ist die Gesamtheit der internationalen Verträge, die ein Staat unterzeichnet hat oder denen er beigetreten ist. Z.B. Haager Landkriegsordnung, UNO-Konvention der Menschenrechte, usw.
Die zweite besagt, es sei der Wille der Mehrheit der Staaten. Nun, diese Auffassung ist meiner Meinung nach nicht tragfähig. Ich vermute jedoch, daß Leute wie Fischer, Annan, etc. dieser Richtung anhängen, da sie keine näheren Angaben zu Paragraphen machen sondern es einfach nur in die Richtung "Das gefällt mir nicht, also verstößt's gegen das Völkerrecht" gehen.
Nach meiner Auffassung wird sich die zweite Richtung als nicht tragfähig erweisen und man wird zu ersten zurückkehren. Warum ist sie nicht tragfähig? Weil ihr sämtliche Prinzipien des Rechtes fehlen (Beständigkeit; Gleichheit vor dem Gesetz; nulla poena sine lege) und sie reine Willkür ist. Ihr gemäß könnte man nämlich den einen Staat für etwas verurteilen, was man dem anderen erlaubt.
(Was durch die Mechanismen der UNO-Organe aus technischen Gründen ohnehin schon geschieht, aber man muß es nicht auch noch ins Völkerrecht integrieren, das ja in erster Linie überstaatliches Recht ist.)
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