Zitat:
Zitat von Swizz_ruler
Also wenn ich das so lese , dann wart ich auch lieber bis ich 18 bin 
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Schon mal daran gedacht, dass die Regelung eingeschafft wurde um die Zahl der Unfälle bei Fahranfängern zu senken? Die Regelung ist nicht dazu da um 17jährigen zu ermöglichen mit einem Besoffen als Beifahrer nachts aus der Disco heimzufahren

Das Gesetz ist so gedacht, dass man Erfahrung im Starßenverkehr sammeln kann. Man könnte jetzt sagen, tja das kann man auch mit 18 noch, das 'ab 17 fahren' ist aber noch als kleiner Anreiz gedacht.
Zum Thema:
Grundsätzlich wäre das ok, aber die Regelung würde sehr oft missbraucht werden. Um wieder auf das Nachts-aus-der-Disco-heimfahren (da passieren nämlich die meisten Unfälle) Beispiel zurückzukommen: Ein 17-jähriger kutschiert nachts rum, wird von der Polizei angehalten, sagt er wäre als Hilfs-Kellner angestellt und also im Recht, fährt weiter und baut 500Meter nach der Kontrolle einen tödlichen Unfall. Im Nachhinein kommt heraus, dass der Fahrer gelogen hat und gar nicht als Kellner arbeitet.
Wie sollte das nun kontrolliert werden? Soll die Polizei immer beim Arbeitgeber anrufen und nachfragen? Oder sollte ein Amt eine Extra 'Zu-langer-Arbeitsweg-Genehmigung' ausstellen? Und überhaupt, das mit dem Führerschein stell ich mir auch kompliziert vor?
PS: Es gibt übrigens schon die Möglichkeit ab 17 allein zu fahren - als Berufskraftfahrer
